Schlechte Nachrichten fürs Rotlichtgewerbe: Prostitution in Schwandorf wieder verboten

Von Jan Lange · 15. August 2025 um 05:00

Es sind schlechte Zeiten für das Rotlichtgewerbe: Gleich zwei illegale Prostituierte wurden in den vergangenen Wochen im Landkreis Schwandorf von der Polizei aufgegriffen. Doch damit nicht genug: In der Großen Kreisstadt ist Prostitution wieder generell verboten. Das ist der Grund.

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Es ist nur eine Zahl, aber eine mit großen Auswirkungen: 29.929. So viele Einwohner hatte die Stadt Schwandorf laut Angaben des Statistischen Landesamtes am 31. März 2025. Die Große Kreisstadt ist damit offiziell wieder unter die 30.000er-Marke gerutscht. Das hat Folgen: Schwandorfs Stadtrat wird nach der Kommunalwahl 2026 weiter aus 30 Mitgliedern bestehen.

Und die Prostitution ist wieder illegal, wie Schwandorfs Pressesprecher Andreas Hofmeister bestätigt. Der Freistaat Bayern erlaubt käuflichen Sex laut einer Verordnung aus dem Jahr 1975 nur in Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohnern. Etwa 35 Städte überschreiten diese Marke.

In der Schwandorfer Innenstadt war Prostitution die ganze Zeit verboten

Nachdem Schwandorf vor zwei Jahren ebenfalls offiziell mehr als 30.000 Einwohner hatte, konnten auch Prostituierte ihre Dienstleistungen legal anbieten – allerdings mit Ausnahmen. Denn per Verordnung wurde ein Sperrbezirk erlassen, in dem Prostitution nach wie vor verboten war. Diese Zone erstreckte sich über die gesamte Innenstadt zwischen Naabuferstraße, Bahnhofsplatz, Friedrich-Ebert-Straße und Weinbergstraße. Auch das Wohngebiet hinter dem Finanzamt gehört zu dieser Verbotszone.

Der Blasturm an der Böhmischen Torgasse zählt ebenso zum Sperrbezirk, liegt genau an der Grenze dieses Gebietes. Trotzdem hatten sich in die dortige Ferienwohnung wiederholt Sexarbeiterinnen eingemietet und ihre Dienste im Internet offeriert. Die Polizei hatte sie nach Hinweisen hochgenommen.

Polizei kontrolliert Verbot

In den vergangenen Tagen wurden auch zwei illegale Prostituierte aufgegriffen: zuerst in Teublitz und dann in Schwandorf. Bei beiden Sexarbeiterinnen handelte es sich um Chinesinnen. In der Großen Kreisstadt hatte sich die Prostituierte in einer Wohnung unweit des Krankenhauses eingemietet. Die Chinesin hatte gegenüber einem vermeintlichen Freier eine falsche Adresse angegeben. Die Polizei, die den Chat mit der Prostituierten verfolgte, entdeckte sie schließlich in einer Nachbarwohnung. Neben der illegalen Ausübung der Prostitution werden der Frau Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht vorgeworfen. Nach der Aufnahme der persönlichen Daten wurde sie an eine Hilfsorganisation übergeben.

Die Einhaltung des erneuten Prostitutionsverbotes in Schwandorf wird in der Regel von der Polizei kontrolliert. Die Stadt Schwandorf plant mit ihrem Ordnungsdienst laut Pressestelle keine verstärkten Kontrollen.

Für einige Monate war Prostitution in Schwandorf erlaubt – nun ist der käufliche Sex wieder in der gesamten Stadt untersagt. - Foto: Fabian Sommer, dpa

Die aktuelle Situation könnte sich auch bald wieder ändern: Mit einer Einwohnerzahl von 29.929 liegt Schwandorf nur knapp unter der 30.000er-Marke. Sollte sich der Zuwachs aus den ersten drei Monaten des Jahres 2025 – am 31. Dezember 2024 lag die Einwohnerzahl bei 29.877 – fortsetzen, könnte die Große Kreisstadt schon bald wieder mehr als 30.000 Bürger haben. Prostitution wäre dann erneut legal.

„Entscheidend für die Ausübung der Prostitution sind die offiziellen Einwohnerzahlen, die quartalsweise vom Statistischen Landesamt herausgegeben werden“, erklärt Hofmeister. Das bedeutet auch, dass die täglichen Schwankungen bei den Einwohnerzahlen keinen Einfluss auf das Verbot haben – sondern nur die Angaben der bayerischen Statistikbehörde.

Sperrbezirksverordnung tritt wieder in Kraft

Sollte Schwandorf in naher Zukunft erneut mehr als 30.000 Einwohner haben, würde zwar das generelle Verbot der Prostitution aufgehoben, dafür aber die Sperrbezirksverordnung wieder in Kraft treten. Davon geht die Regierung der Oberpfalz aus, wie deren stellvertretender Pressesprecher Manfred Schmied auf Nachfrage der MZ mitteilte.

Wie Schwandorfs Stadtsprecher hinweist, benötigen einzelne Prostituierte für ihre Berufsausübung keine „Erlaubnis“. Sie unterliegen gemäß Paragraf 3 des Prostitutionsschutzgesetzes lediglich einer Anmeldepflicht bei der Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. Die von der Behörde ausgestellte Anmeldebescheinigung gilt ortsunabhängig für ein oder zwei Jahre.

Erlaubnisse nach Paragraf 12 Prostitutionsschutzgesetz für sogenannte Prostitutionsgewerbe wie zum Beispiel Bordelle oder bordellartige Betriebe wurden von der Stadt Schwandorf bisher nicht erteilt, informiert Hofmeister.

Kommentar zu illegaler Prostitution und Drogenkonsum

In Schwandorf wurden von der Polizei wiederholt Prostituierte hochgenommen, die ihrem Gewerbe illegal nachgegangen waren - zuletzt in einer Wohnung in der Nähe des Krankenhauses. Aber auch der blühende Drogenkonsum in der Großen Kreisstadt treibt die Bürger um. MZ-Redakteur Jan Lange zeigt in seinem Kommentar Lösungen auf.