Weil Senior (70) nicht leise war: 21-Jähriger schlägt Schlichter mit der Faust ins Gesicht

Ein 21-Jähriger stand am Mittwoch wegen Körperverletzung vor dem Chamer Amtsgericht. In einer Bad Kötztinger Diskothek hatte er im April einen 27-Jährigen mit einem Faustschlag verletzt. 3000 Euro kostet ihn das nun.
Ganz unbescholten war der 21-jährige Angeklagte nicht, der am Mittwoch wegen Körperverletzung am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Voit saß. Doch war der erste Konflikt mit dem Gesetz ein einfacher Diebstahl.
Nun war es im April in einer Bad Kötztinger Diskothek zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Konstruktionsmechaniker und einem 27-jährigen Mechatroniker gekommen, nach deren Ende der 21-Jährige seinem Kontrahenten mit der Faust ein dickes Veilchen und eine geplatzte Lippe beibrachte.
70-Jährigen mehrfach aufgefordert, mit den Einmischungen aufzuhören
Der Angeklagte wirkte seriös und man spürte, dass ihm der damalige Vorfall in der Disco peinlich war. Er hatte sich auch sofort beim Geschädigten entschuldigt, als er diesen wieder gesehen hatte. Vor dem Disco-Vorfall hatten sich die beiden jungen Männer zwar vom Sehen gekannt, aber nicht persönlich, wie beide aussagten.
Doch dann war es eben zu jener verhängnisvollen Nacht gekommen. Der Angeklagte erzählte, er sei mit Freunden zuerst beim Lindner-Bräu gewesen und am späten Abend, gegen halb zwölf in der Nacht, in die Disco gewechselt. Gegen drei Uhr in der Früh habe sich ein älterer Mann, geschätzt um die 70, immer wieder in ihre Gespräche gemischt, so dass sie ihn mehrfach aufgefordert hätten, sie in Ruhe zu lassen.
Als der Senior nicht leise war, habe er diesen angeschrien, dass er endlich ruhig sein solle. Da sei der 27-Jährige, der auch an dem Tisch des Störers gesessen hatte, diesen aber nicht kannte, aufgestanden, zu ihnen an den Stehtisch gegangen und habe gesagt, er solle den alten Mann in Ruhe lassen und habe ihn geschubst, so dass er hinfiel. Dann sei der 21-Jährige wieder zurück zu seinen Freunden gegangen.
Doch als er sich aufgerappelt hatte, sei er zu dem Schubser hinübergegangen, habe „überreagiert“ und diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen. „Es tut ma wirklich leid, dass i da so überreagiert hab“, bekundete der Angeklagte seine Reue.
Dickes Auge, geplatzte Lippe
Auch der Geschädigte bestätigte, dass sich der Schläger kurz darauf bei ihm entschuldigt und gesagt habe, dass es ihm leidtue. „Das rechne ich ihm hoch an“, beteuerte er im Zeugenstand. Doch hatte er da schon den Angreifer angezeigt und die Staatsanwaltschaft ermittelte – wie üblich in solchen Fällen der Körperverletzung.
Der Richter blendete auf dem Monitor Bilder von den Verletzungen des Geschädigten ein. Die zeigten selbst zwei Tage nach dem Vorfall eben das dick geschwollene linke Auge und die geplatzte Lippe. Diese unterschiedlichen Verletzungen brachten Richter Voit dazu, von mindestens zwei Faustschlägen auszugehen, wie der 27-Jährige auch angegeben hatte, während der Angeklagte sich nur an einen Schlag erinnern wollte.
Aber das ist rechtlich gesehen irrelevant. Die beiden Verletzungen waren dokumentiert und der Malträtierte erzählte, dass er 14 Tage krankgeschrieben war, lange nichts sehen konnte auf dem linken Auge und starke Kopfschmerzen sowie immer wieder Nasenbluten gehabt habe. Die Nasenscheidewand sei operiert worden. Spätfolgen hat er zum Glück keine mehr. Auch er gab zu, dass sein starker Schubser sicher nicht richtig gewesen sei und den andern eventuell zu seiner Tat angeregt habe. Doch er habe den Älteren einfach schützen wollen und dem Hauptkrakeeler klar machen wollen, dass er besser heimgehen solle.
Der Staatsanwalt würdigte die gesamten Umstände in seinem Strafantrag und forderte eine Geldbuße von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, also 3000 Euro. Der Verteidiger fand: „Das war eine Situation, wie sie oft passiert. Die Beteiligten sind alkoholisiert, einer glaubt, sich in ein Gespräch anderer einmischen zu müssen.“ Und so sei eins zum andern gekommen bis zu den heftigen Schlägen. „An Körperverletzung komm ma da net vorbei.“ Egal, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werde – bei Heranwachsenden unter 21 Jahren schlägt die Jugendgerichtshilfe aufgrund ihrer Erkenntnisse über die geistig-seelische Entwicklung des Betroffenen eine Strafart (Haft oder Geldbuße) und das zu berücksichtigende Strafrecht vor, in diesem Fall war es das Jugendstrafrecht –, eine Geldstrafe sei ausreichend.
Urteil angenommen
Das fand auch Richter Wolfgang Voit, auch wenn der Angriff des Angeklagten erst erfolgte, als die Auseinandersetzung mit dem Geschädigten eigentlich schon vorbei war. Grundsätzlich sei es ja was Positives, wenn man als zur Tatzeit 20-Jähriger schon als erwachsen eingestuft werde. Bei einem Urteil sei das anders. Aber auch die Straftat sei nicht wirklich jugendtypisch gewesen. Solche Körperverletzungen gebe es in allen Altersstufen. Wie auch zu viel Alkoholkonsum. In der Gesamtschau kam Voit auf dieselbe Strafhöhe wie der Staatsanwalt. Beide Seiten nahmen das Urteil an.