35-Jähriger zahlt keinen Cent für die Tochter und wird trotzdem freigesprochen

Von Mittelbayerische Zeitung · 7. August 2025 um 17:00

Wie der 35-jährige Mann da vor Gericht stand, konnte man gar nicht glauben, dass er seit Jahren wegen psychischer Probleme keiner Arbeit nachkommen kann. Er war bestens auf die Verhandlung am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Wolfgang Voit vorbereitet, hatte alle nötigen Unterlagen dabei.

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Der Vorwurf gegen den 35-Jährigen lautete, er habe trotz seiner ausreichenden wirtschaftlichen Verhältnisse die Unterhaltszahlungen für seine zweite Tochter nicht geleistet, nachdem sich seine frühere Partnerin mit dem Kind von ihm getrennt hatte und nach Furth im Wald gezogen war.

Seit vier Jahren keinen Kontakt zur Tochter

Ja, er sei der Vater des Kindes, gab der Angeklagte seine Verpflichtung der finanziellen Unterstützung zu. Doch habe er seit vier Jahren keinen Kontakt mehr zur Tochter, da die Mutter dies verhindert habe. Auch hätte er gerne einen Vaterschaftstest machen lassen, da er nicht sicher sei, ob nicht der neue Partner seiner Ex der Vater des Mädchens ist.

Zudem sei er im Mai 2020 nach Berlin gezogen, da er an seinem Wohnort bei Amberg die Wohnung verloren und auf der Straße gelebt habe. In Berlin gebe es akzeptable Obdachlosenunterkünfte, von denen er am Anfang in einer gewohnt habe. Später habe er kurzfristig eine Arbeit bekommen und sei in eine WG gezogen.

Nach Berlin umgezogen

Er sei in der Hauptstadt gleich zum Jobcenter gegangen, wo man ihm letztlich bescheinigte, dass er wegen seiner Panikattacken und anderer psychischer Belastungen nicht arbeitsfähig sei. So habe er zwar eine Zeit lang von Arbeitslosengeld II gelebt, doch das endete schließlich, so dass er Bürgergeldempfänger ist.

Als das Kind gezeugt wurde, habe er noch Arbeit bei einer Amberger Firma gehabt, doch bei der Geburt des Mädchens sei er schon arbeitslos gewesen. Er habe sich auch um das Kind gekümmert und etwas zum Haushaltseinkommen beigetragen. Außerdem habe er eine Ausbildung begonnen. Aber dann sei er wegen seiner kaputten Psyche im Bezirkskrankenhaus Regensburg gelandet.

In der Zeit um die Jahreswende 2019/20 sei auch seine Ex „schwieriger“ geworden und habe ihm die Tochter vorenthalten wollen. „Da bin ich im Endeffekt nach Berlin geflüchtet.“ Dort habe er kurze Zeit eine Arbeit gehabt, das Einkommen habe er in die Wohnung investiert, die er mit einer WG-Genossin geteilt habe. Als die zu ihrer Mutter zog, habe er die Miete nicht mehr zahlen können. So landete er wieder im Obdachlosenasyl.

Online-Gewerbe floppte

„Ich hab traumatische Erlebnisse gehabt. Deswegen hat mir das Jobcenter in Berlin eine Auszeit gegeben, damit ich die aufarbeiten kann.“ „Ich hab gelebt, bin aber nicht in geregelte Verhältnisse gekommen“, resümierte der Mann. „Ich versuche seit Jahren, mich zu stabilisieren.“ So habe er ein Online-Gewerbe mit Geschäftsgrafiken angemeldet, das aber gefloppt habe. Keine Einkünfte.

Durch den psychischen Druck habe er stark zugenommen, habe 2021 142 Kilo gewogen. Nach langer Zeit habe er bei der Charité eine OP bekommen, bei der sein Magen einen Bypass bekommen habe. Nun habe er auch einen Termin in der psychiatrischen Abteilung. „Ich möchte klarstellen, dass ich arbeiten will“, bekräftigte der Angeklagte, der keinen Schulabschluss hat, weil seine Familie in dieser Zeit von Nordrhein-Westphalen nach Bayern gezogen sei und er hier keinen Anschluss gefunden habe.

Pfändungsversuch scheiterte

Als Zeugin war die Sachbearbeiterin des Landratsamts geladen, die berichtete, sie habe den Angeklagten mehrfach angeschrieben und gemahnt, die Unterhaltsleistungen zu zahlen. Aber es habe nie eine Reaktion gegeben. Knapp 3000 Euro seien da im Rückstand. Auch ein Pfändungsversuch sei gescheitert.

Der Staatsanwalt stellte fest: „Der Angeklagte hat kein Geld. Das bedeutet aber nicht, dass er nicht unterhaltspflichtig wäre. Andererseits belegt das Jobcenter Berlin, dass er arbeitsunfähig ist, dass er psychisch und körperlich krank ist.“ Er könne nicht feststellen, dass der Angeklagte bewusst die Unterhaltszahlungen verweigert habe. Deswegen plädierte der Anklagevertreter für Freispruch.

Richter Voit schloss sich dem an, fand aber: „Wenn Sie die Unterlagen dem Jugendamt vorgelegt hätten, hätte es das hier alles net gegeben. Kümmern Sie sich zukünftig darum.“