Verliebt, betrogen, benutzt: Instagram-Falle bringt Krankenschwester in Cham vor Gericht

Eine Krankenschwester aus dem Landkreis Cham ist erneut wegen Geldwäsche verurteilt worden, weil sie an die große Liebe auf Instagram glaubte. Sie hatte ihr Konto für einen Liebesbetrüger zur Verfügung gestellt. Doch am Ende stand sie nicht allein vor Gericht.
„Sie kennen es ja: Sie können, aber müssen nichts zur Anklage sagen“, richtete Richterin Birgit Fischer sich an eine 59-jährige Krankenschwester, die vor ihr wegen Geldwäsche auf der Anklagebank am Amtsgericht Cham saß. Nein, diese wollte nichts dazu sagen, weshalb sie im letzten Jahr ihr Konto für den Transfer von fast 25 000 Euro zur Verfügung gestellt hatte. Kein Herausreden, keine plausible Begründung. So wurde sie zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Kontakte übers Internet, die in eine feste Beziehung führen sollen, sind mit Vorsicht zu genießen. Das weiß man eigentlich, aber immer wieder versuchen einsame Herzen auf diesem Weg ihr Glück. Und das kommt sie nicht selten recht teuer zu stehen. So erzählte eine Frau als Zeugin, wie sie von den Versprechen ihres Internetpartners so lange eingelullt worden war, bis sie ihm an die 25 000 Euro in mehreren Raten überwies. Und zwar über das Konto der Angeklagten. Und die leitete die Beträge auf das Konto ihres Auftraggebers im Ausland weiter. Inwiefern sie für diese Dienstleistung selber finanziell profitierte, blieb im Unklaren.
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Auf die illegalen Geldtransfers war eine Sonderkommission der Polizei Ravensburg gekommen, die Onlineüberweisungen ins Ausland mit höheren Geldbeträgen kontrolliert. Zwar waren die Raten der Geschädigten mit Beträgen zwischen 2000 und 5000 Euro nicht sehr auffällig, da sie aber kurz hintereinander erfolgten, wurden die Fahnder stutzig und überprüften, woher die Geldsummen gekommen waren.
Angeblicher Schauspieler meldete sich auf Instagram
Dabei stießen sie auf die 52-jährige Geschädigte, die schließlich bereit war, vor Gericht auszusagen. Im Sommer 2024 habe sich auf Instagram ein angeblicher Schauspieler gemeldet und sie mit Komplimenten überhäuft. Und Pläne hatte er auch schon in der Schublade, etwa einen gemeinsamen Urlaub mit einer Traumreise. Auch wollte er vorher schon mal bei ihr vorbeikommen oder sie könne ihn besuchen. Nach einem arbeitsreichen Leben nahm die Frau die Traumvisionen gerne an und akzeptierte es auch, als ihr neuer Partner angeblich gerade nicht liquide sei, so dass er nicht zu ihr fliegen könne und auch die Traumreise verschoben werden müsse. Sie solle ihm doch das Geld für Flug und Reise schon mal vorschießen, damit er buchen könne. Gleich, wenn er wieder flüssig sei, bekomme sie ihr Geld zurück.
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Innerhalb weniger Tage überwies daher die 52-Jährige die rund 25 000 Euro auf das von ihrer Internetbekanntschaft angegebene Konto, eben das der Angeklagten. Die leitete die Eingänge gleich weiter auf Konten ins Ausland.
Vorwurf der vorsätzlichen Geldwäsche
Da sich die beiden Frauen, Angeklagte und Geschädigte, überhaupt nicht kennen, ist der Vorwurf der vorsätzlichen Geldwäsche gegeben. Delikat an der Sache: Nur zwei Monate vor dieser Straftat war die Angeklagte bereits wegen Geldwäsche verurteilt worden, damals ging es um rund 10 000 Euro. Sie wusste also, was auf sie wartet, wenn sie erwischt wird.
Offenbar war sie sich aber sicher, dass der Betrug nicht aufkommt. Und ohne die couragierte und sicher nicht einfache Aussage der geschädigten Zeugin wäre es für die Polizei auch schwer nachzuweisen gewesen, ob in diesem Fall wirklich Geldwäsche und sogenannter Internet-Liebesbetrug vorlag. Doch diesmal lief es eben nicht so glatt für die Krankenschwester. Hatte sie bei der ersten Verurteilung eine Geldbuße von 6000 Euro auferlegt bekommen, so musste es diesmal eine Haftstrafe für die Mutter von sechs erwachsenen Kindern geben.
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Acht Monate legte Richterin Fischer fest, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dazu 1300 Euro Geldbuße an die Tafel Bad Kötzting. Und den Wertersatz für die Betrugssumme: 25 000 Euro, die der Staat an die geschädigte Frau weiterleiten werde. Falls die Angeklagte die Summe berappen kann. Denn die rund 45 000 Euro aus den Wertersatzbeträgen und den Geldstrafen der beiden Urteile sind mit dem Gehalt einer Krankenschwester nicht leicht aufzubringen. Bleibt die Frage, warum diese solche Risiken eingegangen ist.
Eine Antwort könnte nur sie geben. Aber sie schweigt. Das Urteil nahm sie wortlos an. Es ist rechtskräftig.