Die Sekundenentscheidung der Retter: Was tun, wenn das Auto Feuer fängt?

Von Martin Hladik · 7. Juli 2025 um 06:00

Was kann ein Ersthelfer überhaupt tun, wenn ein Auto zu brennen anfängt und noch Personen im Fahrzeug sitzen? Die Entscheidung zwischen der eigenen Sicherheit und dem Leben eines anderen ist für Einsatzkräfte kaum zu ertragen.

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Der Unfall mit einem Wohnwagengespann am Montag vor einer Woche auf der B 22 bei Schönthal im Landkreis Cham war besonders tragisch. Eine Person wurde aus dem brennenden Fahrzeug gerettet, die andere nicht. Ich war an diesem Tag als Reporter vor Ort. Seitdem geht mir die Frage nicht mehr aus dem Kopf: Was kann ein Ersthelfer überhaupt tun, wenn ein Auto zu brennen anfängt, und noch Personen im Fahrzeug sitzen? Und das ganz unabhängig von der konkreten Situation bei dem Unfall vor einer Woche.

Nur helfen, wenn man selbst nicht zum Opfer wird

Dass das eine sehr individuelle und vom Einzelfall geprägte Situation ist, darauf haben mich alle Gesprächspartner von Feuerwehr und der Krisenintervention aufmerksam gemacht. Ein grundsätzlicher Tenor war: „Man kann nur helfen, wenn man selbst nicht zum Opfer wird“. Ein anderer sagt: „Etwas tun, ist besser als nichts tun“.

Dass die Entscheidung einzugreifen, obwohl eine Gefahr für einen selbst besteht, keine planbare, sondern eher eine unterbewusste ist, darauf macht mich der Sprecher des Kriseninterventionsteams im Landkreis Cham, Thomas Meindl, aufmerksam. Er schreibt: „Ob man hilft oder nicht ist eine Bauchentscheidung, eine Sekundenentscheidung. Fight or Flight. Man kann es vorher nicht planen und es entscheidet sich erst, wenn man in so einer Notlage ist.“ Meindl bezieht sich dabei auch auf ein Gespräch mit anderen Mitgliedern des Kriseninterventionsteams. Mit so einer Rettung an einem bereits brennenden Fahrzeug bringe man sich selbst „in größte Gefahr und man kann nicht abschätzen, ob es gut geht.“

Wenn man nicht helfen kann

„Es gibt aber auch Situationen, in denen kann man nicht mehr helfen!“ Das sagt Mathias Brekle. Er ist für die Öffentlichkeitsarbeit an der Staatlichen Feuerwehrschule in Regensburg zuständig. Sollte man in eine Situation geraten, in der man nicht mehr helfen könne, dann sei es wichtig, dass die Retter und Ersthelfer danach nicht alleine mit sich bleiben, sagt Brekle. „Die erlebte Hilflosigkeit, wenn man aufgrund der Hitze oder des Ausmaßes zusehen muss, beschreiben Ersthelfer, aber auch Feuerwehr und Rettungsdienst als äußerst belastend“, schreibt Meindl vom Kriseninterventionsteam in seiner Antwortmail auf meine Anfrage. Ähnlich äußert sich auch Brekle: „Die Zeiten, in denen man glaubte, ein Feuerwehrler hält alles aus, sind zum Glück vorbei.“ Nach so einem Einsatz seien Gespräche mit Kollegen oder eine psychologische Notfallversorgung wichtig.

Bei der Menschenrettung nach einem Unfall ginge die Feuerwehr grundsätzlich nach zwei Prinzipien vor. Solange keine unmittelbare Gefahr für die Person bestehe, also sie nicht wiederbelebt werden müsse oder ein unmittelbares noch größeres Unglück drohe, versuche die Feuerwehr eine „verletztengerechte Rettung“. Gemeint ist damit, dass eine Person erst nach der Absprache mit Rettungsdienst und Notarzt aus einem Fahrzeug geborgen wird, um weitere Verletzungen zu vermeiden.

Gesundheit des Insassen mit in Rettungsart einbeziehen

Was das bedeutet, macht der für Waldmünchen zuständige Kreisbrandinspekteur Norbert Auerbeck deutlich. Er erinnert sich an einen Unfall, bei dem der verletzte Fahrer erst geborgen wurde, nachdem man das Dach des Autos abgetrennt hatte. Dies war mit Arzt und Rettungsdienst so abgesprochen worden, weil man Rückenverletzungen nicht ausschließen konnte. Tage später, so erinnert sich Auerbeck, sei er aus der Familie des Unfallopfers angerufen worden. Wer angeordnet habe, das Dach abzuschneiden, habe der Anrufer wissen wollen. Auerbeck habe schon eine Schadenersatzdiskussion befürchtet. Aber der Anrufer wollte sich bedanken, dem Unfallopfer sei durch die sanftere Bergung eine Querschnittslähmung erspart geblieben.

Wenn aber die verletztengerechte Rettung nicht mehr möglich ist und eine unmittelbare weitere Gefahr droht, dann so Brekle von der Feuerwehrschule in Regensburg, dann wenden auch geschulte Retter eine „Crash-Rettung“ an, also eine möglichst schnelle Rettung aus dem Fahrzeug. Dafür muss eine unmittelbare Gefahr für den zu Rettenden drohen. Das kann Feuer sein, aber auch eine Wiederbelebung sei nur außerhalb eines Fahrzeugs möglich, erklärt Brekle. „Und wenn die Tür klemmt, muss eben eine Scheibe eingeschlagen werden“, sagt Brekle und deutet damit an, dass bei einer „Crash-Rettung“ das Leben des Unfallopfers im Vordergrund steht. Gerade bei einem Fahrzeugbrand spiele dabei die Zeit eine wichtige Rolle.

Ganz wichtig: erst den Notruf absetzen

Wichtig für Ersthelfer sei es immer, auf jeden Fall den Notruf abzusetzen. Das könne die entscheidenden Minuten bringen, in denen ein brennendes Fahrzeug vielleicht noch von der Feuerwehr gelöscht werden kann und weitere Helfer zum Unfall hinzukommen.

Sorgen, dass es bei einer Rettung aus einem brennenden Fahrzeug zu einer Explosion kommen könne, müssten sich Retter nicht machen, sagen Brekle und Auerbeck unabhängig voneinander. So wie im Film sei das sicher nicht. „Explosionen sind sehr selten“, sagt Auerbeck.

Und was ist mit Feuerlöschern im Auto. Helfen die? Meist handle es sich um 1-kg-Pulverlöscher, die man im Auto mitführt, schildert Auerbeck. Eine gesetzliche Pflicht zum Mitführen eines Feuerlöschers gibt es nicht, „sinnvoll“ wäre er im Auto aber schon, sagt Brekle. Er, wie Auerbeck, glauben aber nicht, dass so ein Feuerlöscher wirklich einen Fahrzeugbrand ablöschen könne. Aber er könnte helfen, einen Brand einzudämmen und so den Rettern wichtige Zeit verschaffen. „Wenige Minuten, Sekunden helfen“, sagt Brekle.

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Bei der Vorrecherche im Internet bin ich immer wieder auf den Hinweis gestoßen, dass es gefährlich sei, Feuerlöscher im Fahrzeuginnenraum zu nutzen, wenn sich dort noch Personen befinden. Brekle wie Auerbeck verneinen das aber. Das könnte mit dem nicht mehr genutzten Löschmittel Halon zusammenhängen. Bromchlordifluormethan oder Halon 1211 wurde 1994 aus dem Verkehr gezogen, heißt es auf der Internetseite des Feuerlöschermuseums Lippstadt. Auf der gleichen Seite heißt es: „Wie alle heute verwendeten Löschmittel darf auch das Löschpulver bei sachgemäßer Anwendung nicht gesundheitsschädlich oder gar giftig sein.“

Zum Feuerlöscher greifen

Das bestätigt auch ein Sprecher der Waldmünchner Feuerlöscherfirma Bavaria AG, der ungenannt bleiben wollte. In den Feuerlöschern würden keine giftigen Stoffe verwendet. Es handle sich um Salze. Das könne schlimmstenfalls reizen. Nichtstun sei bei einem Fahrzeugbrand das denkbar schlechteste. Man solle auf jeden Fall zum Feuerlöscher greifen, wenn einer zur Hand ist.