Schläge, Drohungen, Widerstand: 33-Jähriger muss sich vor Amtsgericht Cham verantworten

Die Liste der Straftaten war lang, der Auslöser immer der gleiche: Alkohol. Weil er seine Frau geschlagen und bedroht hat, Polizisten verletzt und beleidigt und sich massiv gegen seine Festnahme gewehrt hat, ist ein Mann aus dem Landkreis jetzt vom Amtsgericht Cham zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
„Ich wollte nie, dass es so kommt. Ein Tag hat alles versaut“, sagt der Angeklagte (Anfang 30) am Ende der mehrstündigen Verhandlung. Der „Tag“ war im Juli 2023. Er trinkt, gerät mit seiner Frau in Streit, rastet aus, steigt betrunken ins Auto und baut einen Unfall. Nach dem Crash haut er ab.
Die Polizei findet ihn in der Nähe seiner Wohnung. Er widersetzt sich der Festnahme, beleidigt und bedroht die Polizisten, wird schließlich mit Handschellen gefesselt. Im Hof der Polizeiwache eskaliert die Situation erneut, er muss auf den Boden gedrückt werden, bis er sich beruhigt.
Ein Polizist wird verletzt und ist mehrere Wochen dienstunfähig. Bei einer späteren Blutentnahme hat der Angeklagte 1,4 Promille. „An dem Tag ist zum allerersten Mal etwas vorgefallen“, sagt die Ehefrau, die mittlerweile nicht mehr im Bayerwald lebt, bei ihrer Zeugenvernehmung. „Von da an ging es bergab.“
Body-Cam-Video der Polizei
Der Angeklagte zieht zuhause aus, schläft wochenlang im Auto, trinkt jetzt regelmäßig bis zu zwei Flaschen Schnaps am Tag, wie er selber sagt. Im November randaliert er erneut in der Wohnung seiner Frau, mit der er drei kleine Kinder hat. Die ruft die Polizei, die den Mann wenig später stellt. Er hat den Hund des Ehepaars dabei und droht, ihn auf die Beamten zu hetzen. Wieder ist er erheblich betrunken, wieder muss er mit Gewalt gefesselt werden, damit er auf die Dienststelle gebracht werden kann. Es gibt ein Body-Cam-Video der Polizei von dem Abend, das auf Anordnung von Richter Wolfgang Voit abgespielt wird.
Im Dezember der nächste Vorfall: Er ruft seine Frau an, bittet sie, ihn abzuholen. Die gabelt ihn auf, er ist betrunken. Im Auto sei er erst weinerlich gewesen, dann aggressiv, berichtet sie. Er habe ihren Kopf mehrfach gegen die Autoscheibe geschlagen, mit einem Handy oder Schlüssel auf sie geworfen, sie in den Bauch geboxt und gesagt: „Ich bring Dich um.“
Besonders schlimm: Die Tochter der beiden sitzt im Auto und muss zusehen und zuhören. Als sich zwei Männer nähern, kann die Frau um Hilfe rufen. Der Angeklagte flieht und sagt heute, dass er sich an den Tag nicht erinnern könne.
Im Oktober 2024 bedroht der Angeklagte seine Noch-Ehefrau und ihren neuen Partner am Telefon. „Ich habe lange gehofft, dass er wieder der Mann wird, den ich geheiratet habe“, sagt die Frau, die mit dem Angeklagten 18 Jahre zusammen war. „Wenn er nicht betrunken war, dann war er auch der Mann.“ Heute, so sagt sie, könne sie ihm nicht mehr verzeihen. Zwei Kinder seien in Behandlung wegen einer posttraumatischen Störung.
Geständnis strafmildernd
Zur Verhandlung am Mittwoch hat Richter Voit, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Cham, viele Zeugen geladen. Weil der Angeklagte die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft Regensburg im Wesentlichen einräumt, müssen viele gar nicht aussagen. Dieses Geständnis wirkt sich strafmildernd aus. Noch im Gerichtssaal einigt sich der Angeklagte im Zuge eines Vergleichs mit dem verletzten Polizisten auf 1200 Euro Schmerzensgeld.
Eine psychiatrische Gutachterin gibt zu Protokoll, dass der Mann, der keinen Schulabschluss hat, der zurzeit ohne Job ist und vorher im Handwerk und auf dem Bau gearbeitet hat, an keiner krankhaften Störung leide, wohl aber an der Grenze zu schwerer Alkoholabhängigkeit steht. Die Prognose sei grundsätzlich positiv, er habe in jungen Jahren schon eine Cannabis-Sucht überwunden.
Mandant will „bewusst Tabula rasa machen“
„Mein Mandant will bewusst Tabula rasa machen“, sagt Strafverteidiger René Knoll. „Er ist einsichtig und reumütig“. Der Anwalt plädiert auf acht bis zwölf Monate Haft auf Bewährung. Das Gericht verhängt schließlich eine Gesamtstrafe von eineinhalb Jahren, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und folgt damit im Strafmaß der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hat sich unter anderem der Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und erlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht. Sein Führerschein bleibt noch mindestens sechs Monate eingezogen.
Wichtigste Bewährungsauflage: eine ambulante Suchttherapie. „Sie sind kein hoffnungsloser Fall“, sagt Voit zum Angeklagten.