Streit vor Chamer Diskothek eskaliert: Zwei junge Männer treffen sich am Amtsgericht wieder

Wieder einmal sind zwei junge Männer nach einer langen Disconacht vor dem Lokal in eine „Diskussion“ geraten, die in einer Handgreiflichkeit endete. So was kommt automatisch zur Anzeige, auch wenn der Geschädigte kein Interesse an einer Strafverfolgung hat. So landete ein im Finanzsektor Tätiger vor dem Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer. Vorwurf: Körperverletzung.
Der Angeklagte erzählte, er sei spontan mit einem Bekannten in den Chamer Club gegangen und es sei eigentlich ein gemütlicher Abend gewesen. Vor der Disco aber habe ihn ein anderer mit Worten provoziert, so dass er zurückgeschimpft habe. Alles zunächst nur verbal. Was sein Konkurrent gesagt habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern. Auf jeden Fall gingen beide auf Tuchfühlung, eine junge Frau versuchte, die Streithanseln zu trennen. Wie auf einem Überwachungsvideo des Clubs zu sehen ist, hatte sie durchaus Erfolg damit, erst einmal. Sie war dem Angeklagten zugewandt, der war auch wieder ganz entspannt.
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Der andere aber stichelte hinter dem Rücken der Frau weiter penetrant gegen den Anlageberater, bis dem der Kragen platzte und er dem Unruhestifter mit der Faust ins Gesicht schlug. Nicht so fest, dass der Kontrahent besonders beeindruckt war, aber es war eben doch ein Treffer.
Blaues Auge und aufgeschlagene Hand
Daraufhin rotteten sich die Kumpel des Geschlagenen zusammen und droschen ihrerseits auf den Angeklagten ein, der etliche Blessuren davontrug, darunter ein blaues Auge und eine aufgeschlagene Hand.
Fakt ist auch, dass der Angeklagte schon mal eine Freiheitsstrafe kassiert hat, als er betrunken jemanden zusammengeschlagen hatte. Auch diesmal war er nicht mehr nüchtern und ließ sich zum Faustschlag hinreißen, obwohl er nach dem ersten Vorfall ein Antiaggressionstraining absolviert hatte. Wie das Video zeigt, hielt er dem provokanten Verhalten seines Gegenübers auch lange stand.
Die mutige junge Frau erzählte, dass der Abend eigentlich relativ ruhig verlaufen sei, bis eben der Freund einer ihrer Kameradinnen, mit denen sie an diesem Abend ausgegangen war, dazugestoßen sei und mit der Auseinandersetzung angefangen habe. Als sie die beiden Männer getrennt hatte, sei die Lage auf dem Parkplatz auch wieder ruhig gewesen, das aggressive Geschehen habe sich dann aber an einen anderen Ort verlagert.
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Einer der Polizisten, die zu der Schlägerei gerufen worden waren, erzählte, dass die Beteiligten, als sie das Blaulicht gesehen haben, versuchten, sich in alle Richtungen zu zerstreuen, so dass die Beamten Mühe hatten, überhaupt noch jemanden zu erwischen. Und der Hauptaggressor sei auf dem Video gut zu sehen.
Staatsanwalt: Keine Einstellung des Verfahrens
Der Staatsanwalt stellte letztlich fest, dass die Tat durch die Zeugen, das Video, aber auch ein Geständnis belegt sei. Auch wenn der Schlag wenig Wirkung gezeigt hatte und provoziert worden war, könne es keine Einstellung des Verfahrens mehr geben, da der Angeklagte eben schon viermal einschlägig vorbestraft sei. Eine Geldstrafe sei ausreichend, zumal die letzte Verurteilung über sechs Jahre her sei. 50 Tagessätze zu je 50 Euro Geldbuße forderte er. Der Verteidiger verwies auf die Gesamtsituation „mit vielen Alkoholisierten“, der Schlag habe keine Folgen gehabt. Der Geschädigte sei nicht mal vor Gericht erschienen. Er plädierte auf 40 Tagessätze.
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Richterin Birgit Fischer folgte beim Strafmaß dem Staatsanwalt. Der Angeklagte habe durch seine Einsicht, sein Geständnis und auch sein relativ zurückhaltendes Verhalten am „Kampfschauplatz“ einen guten Eindruck hinterlassen. Freilich sei bei den vier einschlägigen Vorstrafen im Urteil alles möglich gewesen, von einer Einstellung bis zu einer Haftstrafe ohne Bewährung. Das müsse sich der Angeklagte vor Augen halten, falls er wieder in eine solche Situation geraten sollte.
chi