Nach Attacken gegen die Polizei auf dem Chamer Frühlingsfest: Richter urteilt

Von Johannes Schiedermeier · 5. August 2025 um 16:53

Ein 43-Jähriger hatte auf dem Chamer Frühlingsfest 2024 Polizisten handgreiflich und verbal attackiert. Der Direktor des Chamer Amtsgerichts Dr. Thomas Strauß rechnet in seiner Urteilsbegründung mit den Darstellungen des Angeklagten ab: „Das, was sie da erzählen, ist alles ein Schmarrn. Sie waren stockbesoffen, unverschämt und respektlos.“ Sein Urteil: fünf Monate Haft und ein letztes Mal Bewährung.

Es hat sich mit den Jahren ohnehin was angesammelt in den Akten des 43-jährigen Chamers. Mehrere Beleidigungen, Trunkenheit im Verkehr, Volksverhetzung – insgesamt zählt Strauß vier Vorstrafen auf. Als Zeugen waren ein Polizeibeamter und dessen Kollegin erschienen, die zur Tatzeit noch Praktikantin war.

Die Aussagen brachten den Angeklagten schnell in die Bredouille: „Da rennen so viele Kanaken herum. Entweder ihr kümmert euch, oder ich verräume die selber“, erinnert sich der Streifenpolizist an den auslösenden Spruch vor den Toilettenanlagen.

„... weil ihr dumm seid“

Anschließend schildern die beiden dem Gericht unisono Beleidigungen von Depp bis Idiot. Der Mann habe sich auch allen Anordnungen widersetzt. Selbst den Ausweis wollte er nicht zeigen. Dabei fiel wohl auch der Spruch, schließlich sei er Deutscher und kein Kanake.

Als er daraufhin unter Anwendung von Zwang zum Polizeiauto geführt und dort durchsucht wird, findet der Beamte den Geldbeutel des Angeklagten. Dann erinnern sich die Beamten an einen schubsenden Stoß gegen die Brust des durchsuchenden Polizisten mit der Aufforderung, den Geldbeutel wieder herzugeben. Als der Mann später im Fahrzeug auch das Anschnallen verweigert, schildern die Polizisten einen weiteren Stoß, der diesmal die Beamtin trifft.

Drohung mit blauem Fleck

Bei der Blutentnahme fällt dann nach der Aufforderung, sich einen Tupfer auf den Arm zu drücken, die Drohung gegen die Beamtin: „Ich krieg keinen blauen Fleck, aber du gleich.“ Gegen sämtliche Maßnahmen habe sich der Mann gesträubt und auch weiter beleidigt. Dem Polizisten habe er an den Kopf geworfen, dass er mit seinem Charakter besser keine Kinder bekommen sollte. Außerdem drohte er den Beamten: „Ihr werden Euch noch wundern.“ Ein Verwandter sei ein hohes Tier in Cham. „ Aber das wisst ihr ja nicht, weil ihr dumm seid.“ Als er endlich die Wache verlässt betitelt er den Beamten noch als Drecksau.

Gemeinsam mit seinem Anwalt versucht der Mann vor Gericht damit zu punkten, dass er seit Jahren Schmerzpatient sei und deswegen unter den Zwangsmaßnahmen der Beamten gelitten habe. Eine Befragung durch Richter und Staatsanwalt ergibt jedoch, dass er zu keinem Zeitpunkt Schmerzen geäußert hat. Außerdem wird mit der Vergangenheit argumentiert: Der Angeklagte sei vor 40 Jahren zu Unrecht eines Banküberfalls beschuldigt und entsprechend verfolgt worden. Darunter leide er heute noch. Das will der Richter nicht gelten lassen: „Wenn ich vor 40 Jahren Unrecht erfahren habe, dann ist das kein Grund, heute Polizeibeamte derart zu behandeln.“

Der Angeklagte wirft außerdem in die Diskussion, der Polizist habe sich verhört. Er habe nicht „Kanaken“ gesagt, sondern „Spacken“. Die Polizisten stellen jedoch fest, dass die Beschimpfung „Kanaken“ mehrfach gefallen sei. Der Richter erinnert in diesem Zusammenhang an eine Vorstrafe wegen Volksverhetzung. Das weist der Angeklagte zurück. Er sei mit Ausländern befreundet. „Mit den Messerstechern net“, räumte er später ein.

Fünf Maß in sechs Stunden

Es entspinnt sich eine Diskussion über die Rolle des Alkohols. Die Blutentnahme hatte 2,13 Promille ergeben. Fünf Maß in sechs Stunden habe er getrunken, so der Angeklagte,.-Der Polizeibeamte im Zeugenstand hat dazu eine Meinung: „Der Alkohol auf so einem Fest bewirkt halt Wesensveränderungen. Und wir treffen dann auf die schlechten Seiten...“ Der Angeklagte, so die Beamten, sei im Kopf klar gewesen, aber körperlich angeschlagen und habe gelallt.

So sieht das auch der Richter, der den Alkoholgenuss nicht als strafmildernd wertete. Letztlich schließt er sich der Forderung der Staatsanwältin an: Fünf Monate Haft auf zwei Jahre Bewährung. Angesichts der desolaten Finanzlage des Angeklagten, der aufgrund seiner Erkrankung 15 Jahre arbeitslos war und nun einen Behindertenbus fährt und sein Gehalt mit Hartz IV aufstockt, belässt es Strauß bei 1000 Euro in zehn Raten für die Stiftung der Polizeigewerkschaft.

„Kriegen sie ihr Leben in den Griff!“

Allerdings gibt er dem Mann gratis eine Standpauke mit nach Hause: Er habe einen Haufen Schmarrn erzählt und nur zugegeben, was auf der Hand lag. Der Richter erkennt an, dass der Mann immer noch arbeitet, trotz Schmerzen. Er attestiert dem Angeklagten jedoch eine rassistische Gesinnung und fragte ihn, wo der Grund für seinen Stolz darauf sei, im Landkreis Cham geboren zu sein: „Sie können nichts dafür, dass es nicht Kuala Lumpur war. Sie sind jetzt zum 5. Mal vorbestraft, haben ein Alkoholproblem und werden staatlich unterstützt. Sie haben keinen Grund, sich über andere zu erheben. Dafür säßen Nichtdeutsche im nächsten Flieger. Kriegen sie ihr Leben in den Griff. Das nächste Mal gehen sie ins Gefängnis.“

Statistik: Gewalt gegen Chamer Polizisten

Die Zahl der Gewaltdelikte gegen die Polizei bewegt sich seit Jahren auf einem gleichbleibend hohen Niveau. Das belegt auch die Statistik, die uns das Polizeipräsidium Regensburg für den Bereich der Inspektion Cham zur Verfügung gestellt hat.

2023 hat es neun Fälle von Widerstand gegeben und zehn tätliche Angriffe auf Beamte gegeben. Darunter befanden sich eine Körperverletzung und eine gefährliche Körperverletzung. Dazu kamen eine Nötigung und zwei Bedrohungen. Angezeigt wurden außerdem zehn Beleidigungen. Unter dem Strich gab es 70 geschädigte Beamte. Von den 50 Tatverdächtigen waren 44 Deutsche, sechs Nichtdeutsche, darunter zwei Zuwanderer.

2024 zeigte die Polizei Cham sieben Mal Widerstand an und zehn tätliche Angriffe. Dazu kamen drei Notigungen und drei Bedrohungen und zehn Beleidigungen sowie drei versuchte Delikte (auch die sind strafbar). 66 Polizeibeamte wurden im Dienst geschädigt. Von den 23 Tatverdächtigen waren 17 Deutsche, sechs Nichtdeutsche, darunter drei Zuwanderer.