Bestechung und Diebstahl: Wilde Szenen am Schwandorfer Recyclinghof hatten Nachspiel

Statt Dinge abzugeben, wollte sich ein damals 63-Jähriger am Recyclinghof in Schwandorf an Elektrogeräten bedienen. Mitarbeiter hatten das bemerkt und den Mann zur Rede gestellt. Dann geriet die Situation außer Kontrolle. Nun hatte das Ganze juristische Folgen.
Es müssen wilde Szenen gewesen sein, die sich laut Anklage am 31. Januar vergangenen Jahres am Schwandorfer Recyclinghof abgespielt haben. Der damals 63 Jahre alte Angeklagte soll gegen 8 Uhr mit seinem Sprinter dort aufgeschlagen sein. Er habe allerdings nicht vorgehabt, alte Sachen zur Entwertung abzugeben, im Gegenteil. Er wollte Elektrogeräte mitnehmen. Das ist laut Gesetz aber nicht erlaubt und gilt als Diebstahl.
Recyclinghof-Mitarbeiter mussten zur Seite springen
Das wussten auch die Mitarbeiter des Recyclinghofes, die den Mann zur Rede stellten. Wie aus der Anklage weiter hervorgeht, soll der Mann zunächst versucht haben, einen der Angestellten mit 50 Euro zu bestechen. Doch dieser nahm das Geld nicht an. Der Angeklagte lud daraufhin die Elektrogeräte zum Teil wieder aus.
Zwischenzeitlich verständigten die Mitarbeiter die Polizei. Als das der Angeklagte mitbekam, eskalierte die Situation. Der 63-Jährige stieg in seinen Wagen und drückte aufs Gaspedal. Zwei Recyclinghof-Mitarbeiter stellten sich ihm in den Weg und mussten letztlich zur Seite springen, um nicht überfahren zu werden.
Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein – und stattete dem Täter wenig später zuhause einen Besuch ab. Am Mittwoch hatte die ganze Sache ein juristisches Nachspiel. Der Mann musste sich vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Bestechung in Tateinheit mit räuberischem Diebstahl lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Ich schäme mich.
Der Angeklagte vor Gericht
In Sitzungssaal vier saß an diesem Nachmittag kein klassischer Straftäter. Viel mehr handelte es sich um einen unscheinbaren Mann, der vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. An jenem 31. Januar 2024 aber war dem heute 64-Jährigen einmal die Hutschnur geplatzt. Es sei eine dumme Aktion gewesen, wie er selbst einräumte. „Ich schäme mich“, sagte er.
So war es dann auch nicht verwunderlich, dass der Angeklagte über seinen Verteidiger Shervin Ameri gleich zu Prozessbeginn ankündigte, eine Einlassung abzugeben. Zuvor regte der Rechtsanwalt ein Rechtsgespräch an, die Prozessbeteiligten zogen sich gut 15 Minuten zurück.
Angeklagter räumte sofort alles ein
Richterin Kathrin Heitzer fasste anschließend zusammen, dass sich das Gericht einen Deal vorstellen könnte. Der Angeklagte gesteht alle Tatvorwürfe, im Gegenzug bewegt sich der Strafrahmen zwischen einem Jahr und einem Jahr und vier Monaten – ausgesetzt zur Bewährung.

Der Angeklagte stimmte zu. Über seinen Verteidiger räumte er die Vorwürfe ein. Er habe am Tattag die Gunst der Stunde genutzt, als ein Subunternehmer vor den offiziellen Öffnungszeiten in den Recyclinghof einfuhr und sei so auf das Gelände gekommen. Als selbstständiger Schrotthändler gehe er auf den Recyclinghöfen ein und aus. Als er von den beiden Mitarbeitern erwischt wurde, wie er Elektrogeräte in seinen Sprinter lud, sei er nervös geworden und habe nicht mehr nachgedacht. Dann sei alles aus dem Ruder gelaufen.
Mit dem Geständnis war die Sache eigentlich klar. Richterin Heitzer wollte dennoch einen Augenzeugen befragen. Der bestätigte die Vorwürfe. Verletzt wurde er bei der Harakiri-Aktion nicht. „Aber wer weiß, was passiert wäre, wenn wir nicht zur Seite gesprungen wären“, sagte er.
Auf die Befragung weiterer Zeugen verzichtete die Richterin schließlich. Staatsanwältin Silvia Schatz sprach in ihrem Plädoyer von einem durchaus ungewöhnlichen Fall. Ein vorher unbescholtener Mann sei von einem Tag auf den nächsten zum Verbrecher geworden. Es komme nicht oft vor, dass sich jemand in diesem Alter vor dem Schöffengericht verantworten müsse und zuvor noch nie eine Straftat begangen habe. „Aber so schnell kann es eben gehen“, so Schatz.
64-Jähriger kommt mit Bewährungsstrafe davon
Auch wenn der Angeklagte bisher ein unbescholtener Bürger sei, habe er sich eben einmal völlig falsch verhalten. Dass er in seinem Sprinter aufs Gaspedal drückte, obwohl sich zwei Recyclinghof-Mitarbeiter davor stellten, ließe eine gewisse „kriminelle Energie“ erkennen, argumentierte die Staatsanwältin. „Das hätte wirklich dumm ausgehen können“, sagte sie.
Schatz hielt deshalb eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, für angemessen. Außerdem forderte sie eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro, aufgeteilt in monatliche Raten zu je 100 Euro.
Verteidiger Ameri stellte vor allem das Geständnis seines Mandanten hervor, das die Beweisaufnahme deutlich abgekürzt habe. Der Angeklagte habe sich reuig gezeigt und wisse, dass das „wirklich eine dumme Aktion“ war. Der Rechtsanwalt forderte, es bei einem Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung gut sein zu lassen. „Außerdem würden meinem Mandanten auch 500 Euro weh tun“, sagte Ameri.
Richterin Heitzer entschied sich schließlich für die goldene Mitte. Sie verurteilte den 64-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss der Angeklagte 500 Euro an einen wohltätigen Verein zahlen - in monatlichen Raten von mindestens 100 Euro.