Anklage wegen Insolvenzverschleppung: Wirt aus dem Kreis Schwandorf droht erneut Ärger

Die Auseinandersetzung zwischen einem Gastwirt aus dem Landkreis Schwandorf und der bayerischen Justiz scheint in die nächste Runde zu gehen. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat gegen den mehrfach vorbestraften Mann Anklage wegen Insolvenzverschleppung erhoben. Unterdessen ist das letzte Wörtchen auch in anderer Sache noch nicht gesprochen.
Immer wieder saß der heute 51-Jährige auf der Anklagebank, zuletzt wegen Betrugs, Beleidigung, illegalem Glücksspiel und weiterer Delikte. Nun steht dem Gastwirt ein neues Verfahren ins Haus. Wie Pressesprecher Thomas Rauscher bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Mann sowie eine andere Beschuldigte Anklage wegen Insolvenzverschleppung, vorsätzlichen Bankrotts und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 55 Fällen erhoben.
Im Wirtshaus die Strippen gezogen?
Die Anklage stützt sich laut Rauscher unter anderem darauf, dass der 51-Jährige die Strippen im Wirtshaus gezogen hat – auch wenn die andere Beschuldigte offiziell im Handelsregister als Geschäftsführerin der betreibenden GmbH hinterlegt ist. Die GmbH sei seit Mai 2020 zahlungsunfähig gewesen, also nicht mehr in der Lage, alle gegen sie ernsthaft geltend gemachten Forderungen zeitnah zu begleichen. „In dieser Situation sind die Geschäftsführer einer GmbH gesetzlich verpflichtet, unverzüglich, spätestens aber binnen drei Wochen, Insolvenz anzumelden“, erklärt Rauscher. Den Beschuldigten werde zur Last gelegt, dies nicht getan zu haben. Der Gesetzgeber nennt das Insolvenzverschleppung.
Der Tatvorwurf des vorsätzlichen Bankrotts gründet darin, so die Staatsanwaltschaft, dass die Angeschuldigten die Bilanzen für die GmbH für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 nicht erstellt haben sollen. Den Vorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt stützt die Justizbehörde darauf, dass die Beschuldigten die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer nicht bezahlt haben sollen.
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Für das Verfahren ist das Amtsgericht Regensburg zuständig. Dessen stellvertretender Pressesprecher Anton Kreuzer bestätigt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft vorliegt und auch zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. „Ein Termin zur Hauptverhandlung wird demnächst bestimmt werden“, so Kreuzer.
Unterdessen ist auch ein anderer Fall noch nicht abgeschlossen. Erst kürzlich hatte das Landgericht Amberg den 51-Jährigen wegen Betrugs und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Bei der Berufungsverhandlung war der Angeklagte zuvor einen Deal eingegangen. Er gestand einen betrügerischen Fahrzeugkauf und die Beleidigung eines Polizisten. Im Gegenzug wurden weitere Vorwürfe wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubtes Glücksspiel in Form von angeblich illegal betriebenen Geldautomaten eingestellt.
Gastwirt ist momentan auf freiem Fuß
Die zuvor am Amtsgericht Amberg verhängte Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und drei Monaten wurde deutlich reduziert. Zudem wurde der Haftbefehl vorläufig ausgesetzt. Derzeit ist der Mann also auf freiem Fuß, um andere ausstehende Angelegenheiten in Ruhe klären zu können. Anschließend muss er seine Haftstrafe aber natürlich noch absitzen – abzüglich der rund neun Monate, die der Mann bis zum Urteil bereits in Untersuchungshaft verbüßt hatte.
Nun erreichte die Redaktion aber eine Nachricht, die durchaus überraschend ist. Trotz des angesprochenen Deals legte der Gastwirt erneut Revision ein. Das bestätigen sowohl Rechtsanwalt Marius Hoser als auch Landgerichtssprecher Uli Hübner. Die Rechtskraft des Urteils solle damit wohl verzögert werden, heißt es.
Denn der Richterspruch des Landgerichts wird nun von der wiederum nächsthöheren Instanz, dem Bayerischen Obersten Landesgericht, auf Rechtsfehler überprüft – und das geht natürlich nicht von heute auf morgen.
Es gibt noch ein weiteres Verfahren
Vorwurf: Der Gastronom muss sich in einem weiteren Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage verantworten. Das Amtsgericht Schwandorf sah es eigentlich bereits im Juli 2024 als erwiesen an, dass er im Mai 2023 bei einem Prozess als Zeuge gelogen hatte. Es ging um eine angebliche Mandatierung eines Anwalts aus dem Landkreis. Das Amtsgericht verhängte eine Haftstrafe von zehn Monaten.
Einspruch: Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein. Die wurde aber im Dezember 2024 vom Landgericht Amberg verworfen. Die Verteidigung ging in Revision – mit Erfolg. Das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG) erkannte in einer Überprüfung Rechtsfehler, verwarf die Berufung und verwies den Fall ans Landgericht zurück. Nun muss dort der Fall wieder neu aufgerollt werden.