Schwandorferin soll 2024 Großeinsatz provoziert haben – Prozess läuft

Von Vanessa Ebert · 30. Juli 2025 um 05:00

Eine 22-Jährige musste sich am Dienstag vor dem Schwandorfer Amtsgericht verantworten. Ihr wird unter anderem vorgeworfen, vor gut einem Jahr auf dem Schwandorfer Volksfest einen falschen Notfall gemeldet zu haben, der einen Großeinsatz zur Folge hatte. Aufgeklärt wurde der Fall vorerst nicht: Ein entscheidender Zeuge fehlte und auch ein Gutachten steht noch aus.

Große Sorgen überschatteten den Volksfesttag Ende Mai 2024: Eine Passantin habe, so teilte die Polizei damals mit, einem Rettungssanitäter berichtet, dass eine Person von einer Behelfsbrücke in die Naab gesprungen sei. Damit löste die Mitteilerin einen Großeinsatz aus. Polizei und Rettungskräfte suchten bis Mitternacht nach der Person. Die vermeintliche Zeugin war da schon nicht mehr da.

Spur führte zur Verdächtigen

Aufgrund der Personenbeschreibung kam man dennoch auf die Angeklagte, zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre alt. Nach der Befragung habe sich der Verdacht erhärtet, dass die Frau eine Falschmeldung abgegeben hätte, teilte die Polizei damals mit.

Vor Gericht sollte die mittlerweile 22-Jährige nun Rede und Antwort stehen. Der falsche Notruf war dabei jedoch bei weitem nicht der einzige Punkt auf der Anklageschrift, die Staatsanwältin Jennifer Jäger verlas.

So wird der Schwandorferin unter anderem vorgeworfen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Im Dezember 2023 habe sie, so geht aus der Anklage hervor, Suizidgedanken geäußert und sollte daher in das Bezirkskrankenhaus (BKH) nach Regensburg gebracht werden. Freiwillig soll die junge Frau jedoch nicht in den Krankentransportwagen eingestiegen sein, sie soll sich gewehrt und um sich getreten haben.

Einen Pfleger getreten

Bereits im Januar 2023 habe die Angeklagte, so Jäger, im BKH Suizidgedanken geäußert und sollte deshalb fixiert werden. Das soll die junge Frau aber ebenfalls nicht akzeptiert haben. Laut Anklageschrift leistete sie Widerstand und trat einem Pfleger gegen den Oberschenkel. Es könne schon sein, dass es sich so verhalten habe, räumte die 22-Jährige auf die Vorwürfe hin ein. „Ich war nicht ich selbst, weil ich in einem psychischen Ausnahmezustand war“, erklärte sie.

Auch mehrere Fälle von Sachbeschädigung waren in der Anklageschrift gelistet. Wie Staatsanwältin Jäger verlas, soll die heute 22-Jährige gemeinsam mit ihrem damaligen Freund das Steuerungskabel des Rolltors der zum Schwandorfer Rathaus gehörigen Parkgarage durchtrennt haben.

Zwei Tage danach sperrte das Gaunerpaar das Tor mit einer Absperrbarke, einem Verkehrszeichen und einem Band ab, so die Anklage. Die Beamten des Ordnungsamtes stellten ihr Dienstfahrzeug daraufhin im Innenhof ab. Sechs Pflastersteine und einen Mülleimer soll das Paar auf das Fahrzeug geworfen haben.

Sie und ihr damaliger Freund hätten das Tor abgesperrt und gemeinsam die Idee gehabt, das Auto mit Steinen zu bewerfen, gab die Beschuldigte zu. Sie habe auch Steine geworfen, das Auto jedoch nicht getroffen. Die Frage von Staatsanwältin Jäger nach dem Warum konnte die junge Frau nicht beantworten. „Keine Ahnung, einfach so“, sagte die 22-Jährige, die von einer Betreuerin und der Leiterin ihrer Wohngruppe begleitet wurde.

Mittäter bereits verurteilt

Der damalige Freund der Beschuldigten stand für diese und andere Taten im Übrigen bereits im März vor Gericht, zu diesem Zeitpunkt 21 Jahre alt. „Aus Liebe“, erklärte er damals, habe er bei den Taten „mitgemacht“. Er wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und musste eine Woche in einen „Warnschussarrest“.

Doch ihr Ex war offenbar nicht der Einzige, mit dem die Beschuldigte auf Blödsinn kam. Im Februar 2024 soll sie einen weiteren Mann, gegen den ebenfalls ein Verfahren anhängig ist, zu Sachbeschädigung angestiftet haben. Laut Anklage hat sie diesen dazu bewegt, eine Warnbarke und einen Ast über die Mauer in den Innenhof der Polizei Schwandorf zu werfen, auf dem sich ein Parkplatz befindet.

Außerdem soll sie gemeinsam mit ihm zwei Fenster und die Tür der öffentlichen Toilette im Stadtpark in Schwandorf beschädigt haben. Auch diese Vorwürfe gab die Schwandorferin zu. Genauso bestätigte sie, einen Beamten des Ordnungsamtes mit einem Schimpfwort betitelt und den Mittelfinger gezeigt zu haben. „Sie mögen das Ordnungsamt scheinbar nicht“, stellte Richter Sebastian Eckl fest. „Damals nicht“, erwiderte die 22-Jährige darauf.

Das stimmt nicht, das war ich nicht.

Die Beschuldigte zu dem Vorwurf, eine falsche Notfallmeldung gemacht zu haben

Anders als in den anderen Fällen gab es zum Vorwurf, eine falsche Notfallmeldung beim Volksfest gemacht zu haben, kein Geständnis. Die Rechtsanwältin der Angeschuldigten, Stephanie Bauer, teilte mit, dass ihre Mandantin diesen Vorwurf nicht einräume. „Das war ich nicht“, erklärte die Beschuldigte.

Licht ins Dunkel bringen kann hier vor allem einer: der Rettungssanitäter, der die Meldung damals entgegennahm. Doch dieser war am Dienstag nicht im Gerichtssaal erschienen. Laut Richter Eckl liegt der Mann derzeit im Krankenhaus. Dazu kam, dass im Vorfeld nicht alle Tatvorwürfe an den Gutachter übermittelt wurden. Daher lag kein aussagefähiges ärztliches Gutachten vor. Die Verhandlung wurde auf Oktober vertagt.