21-Jähriger schlug „Schneise der Verwüstung“ durch Schwandorf – Nun stand er vor Gericht

Von Vanessa Ebert · 26. März 2025 um 19:00

Innerhalb von rund zwei Wochen hat ein 21-jähriger Mann, teilweise gemeinsam mit seiner damaligen Freundin, eine „Schneise der Verwüstung durch Schwandorf gezogen“, wie es Richter Sebastian Eckl formulierte. Dafür musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten.

In der Anklageschrift waren gleich mehrere Fälle von Sachbeschädigung im Januar 2024 aufgelistet. Insgesamt hat der Schwandorfer demnach einen Schaden von rund 23 000 Euro verursacht. Außerdem sei wissentlich ein falscher Notruf ausgelöst worden.

„Aus Liebe“ seien die Taten geschehen, erklärte der Angeklagte zu Verhandlungsbeginn. Seine damalige Freundin und er seien oft nachts gemeinsam in der Stadt unterwegs gewesen. Dabei sei man auf dumme Ideen gekommen. Seiner Freundin zuliebe habe er bei den Taten „mitgemacht“.

Julia Scheitzach, Vertreterin der Staatsanwaltschaft Amberg, verlas die Anklageschrift. Demnach begann die Tatreihe am 11. Januar 2024. Der 21-Jährige habe an diesem Abend einen öffentlichen Mülleimer aus der Verankerung gerissen und auf ein im Stadtgebiet parkendes Auto geworfen. Ein Bild, das sich schwer verbinden lässt mit dem unauffälligen jungen Mann, der zumindest vor Gericht leise sprach, fast regungslos auf der Anklagebank saß und oft zu Boden blickte.

Einfahrt der Polizei versperrt

Etwa eine Woche nach der ersten Tat stahlen der Angeklagte und seine damalige Freundin dann eine Warnbarke von einem Firmengelände, um damit die Einfahrt der Polizeiinspektion Schwandorf zu versperren, so der Vorwurf. Die beiden hätten daraufhin die Beamten zum Ausrücken bewegt, indem die Frau telefonisch eine angebliche Schlägerei gemeldet hatte. „Sie wollte sehen, was passiert“, erklärte der Angeklagte zögerlich auf die Frage des Richters nach den Beweggründen.

Wieder ein paar Tage später durchtrennte das Gaunerpaar das Steuerungskabel des Rolltors der zum Schwandorfer Rathaus gehörigen Parkgarage. Zwei Tage danach sperrten sie das Tor dort mit einer Absperrbarke, einem Verkehrszeichen und einem Band ab, so die Anklage. Das Ganze habe „nicht unprofessionell ausgesehen“, erklärte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der als Zeuge vor Gericht erschienen war.

Im Glauben, das sei das Werk des Hausmeisters, hätten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihr uniformiertes Fahrzeug auf dem Innenhof abgestellt. Etwas später seien im Büro des Ordnungsamtes dann dumpfe Schläge von draußen zu vernehmen gewesen.

Wie sich herausgestellt habe, hätten die Geräusche von Pflastersteinen gestammt, die der Angeklagte mit seiner Begleiterin auf das Fahrzeug des Ordnungsamtes geworfen haben soll. Auch ein Mülleimer flog laut Zeugen auf das Auto.

Mitarbeiter des Ordnungsamtes hätten daraufhin zwei Personen in der Nähe des Tatortes entdeckt. Wenig später griff die Polizei, die verständigt worden war, den Angeklagten und die Frau auf.

Immer wieder Probleme mit dem Ordnungsamt

Nach Aussage des städtischen Ordnungshüters hatten sich beide – zwei Tage vor der Tat – im Eingangsbereich des Ordnungsamtes umgesehen. „Sie hatte immer wieder Probleme mit dem Ordnungsamt und wollte sich rächen“, so die Erklärung des Angeklagten über das Motiv seiner Begleiterin. Die beiden zeigten sich von der Aufregung um die Tat offenbar wenig beeindruckt. Sie haben, so steht es in der Anklage, Tage später das Garagentor der Sparkasse in der Postgartenstrasse demoliert, indem sie eine schwere hölzerne Kabeltrommel die Einfahrt hinunterrollen ließen.

Im Zuge der damaligen Ermittlungen kam ein Vorhaben auf den Tisch, das zwar nicht umgesetzt wurde, jedoch vermutlich schwerwiegende Folgen gehabt hätte. Der Angeklagte habe die Trommel eigentlich auf die Bahnhofsgleise rollen wollen, sagte die Freundin damals aus. Das sei schließlich daran gescheitert, dass die Trommel zu schwer war. „Wie kommt man auf so eine Idee?“, fragte der Richter. Dem Angeklagten waren jedoch nicht viele Worte zu entlocken. Aus Liebe könne so etwas nicht passiert sein, meinte der Richter.

Mit seiner ehemaligen Partnerin traf der junge Mann im Gerichtssaal indes nicht zusammen. Weil sie sich vermutlich nicht belastet hätte, verzichtete das Gericht auf ihre Aussage im Zeugenstand. Gegen die Frau ist ebenfalls ein Verfahren anhängig. Mittlerweile geht das einstige Paar getrennte Wege. „Wir haben keinen Kontakt mehr“, erklärte der Angeklagte.

Ideengeber, Initiator oder Mitläufer?

In wieweit der Mann Mitläufer oder Ideengeber und Initiator gewesen sei, das galt es in der Verhandlung aufzuklären. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes bestätigte, dass die Frau in der Vergangenheit bereits öfter ins Visier des Ordnungsamtes geraten war. Den Angeklagten habe der Zeuge hingegen eher als Mitläufer wahrgenommen. Seine ehemalige Freundin sei immer wieder mit anderen Begleitern aufgetreten, die sich wohl beeinflussen ließen.

Ein etwas anders Bild gewann ein Polizeibeamter, der mit den Ermittlungen betraut war. Er sagte im Zeugenstand aus, dass sich der Angeklagte bei der Vernehmung ungerührt gezeigt und sogar gelacht habe. Bei einigen Taten sei die Freundin auch nicht dabei gewesen.

Vor Gericht gab sich der 21-Jährige dann aber doch reumütig und umfassend geständig. Bei den Betroffenen habe er sich zum Teil entschuldigt, erklärte dessen Verteidiger Gunther Haberl. Bei dem Mitarbeitern des Ordnugsamtes holte der junge Mann die Entschuldigung bei der Verhandlung nach. „Vorher habe ich mich nicht getraut“, sagte er.

Jugendstrafrecht angewandt

„Da haben Sie einen exorbitanten Schaden angerichtet“, resümierte Richter Eckl. Allerdings sei der junge Mann geständig gewesen – von einer positiven Sozialprognose sei auszugehen. Verurteilt wurde der Schwandorfer, der noch bei seinen Eltern wohnt, schließlich zu einer Jugendstrafe von einem Jahr. Diese wird zur Bewährung ausgesetzt.

Eine Woche muss der 21-Jährige zudem in „Warnschussarrest“. Da der junge Mann eine Arbeitsstelle gefunden und dort auch Zukunftschancen hat, habe das Gericht die Dauer dafür bewusst kurz gehalten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine der Taten: Vor dem Schwandorfer Rathaus hat der Angeklagte ein Dienstfahrzeug demoliert. Foto: Stadt Schwandorf, Archiv