Geldwäscher oder gutgläubiges Opfer? Vorgänge in Schwandorf konnten bisher nicht aufgeklärt werden

Ein 41-jähriger, in Schwandorf lebender Syrer, wird von der Staatsanwaltschaft Amberg der Geldwäsche verdächtigt. Er soll sein Konto bei der Sparkasse Schwandorf für den Transfer inkriminierter Gelder zur Verfügung gestellt haben. Insgesamt sollen am 13. September 2021 drei Überweisungen in Höhe von insgesamt 25.650 Euro auf sein Konto eingegangen sein.
Dieses, mutmaßlich aus einem Betrug stammende Geld, habe er sich bis auf einem Restbetrag von 50 Euro noch am selben Tag ausbezahlen lassen. Aus Mangel an Beweisen kam es beim Amtsgericht Schwandorf im Juli 2024 zu einem Freispruch. Nun musste sich das Landgericht Amberg mit dem Fall befassen, da die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte.
Schwierige Wahrheitsfindung
Liegt dem vom Angeklagten geschilderten Tathergang ein Fall von grenzenloser Naivität zugrunde oder tischt der 41-Jährige dem Gericht ein Märchen auf? Die Wahrheitsfindung gestaltete sich als sehr schwierig. Die Verhandlung musste nach drei Stunden wegen notwendig erachteter weiterer Ermittlungen ausgesetzt werden.
Zwei Stunden haben Berufungsrichter Peter Hollweck und die Staatsanwaltschaft den Angeklagten, der wegen seiner mangelnden Deutschkenntnisse mit einem Dolmetscher zur Verhandlung erschienen war, mit Fragen gelöchert. Sie wollten sich einen Überblick über den Tathergang verschaffen. Doch der 41-jährige betonte mehrmals, er könne nichts anderes sagen, als das, was er schon in erster Instanz erwähnt habe.
Er sei damals von einem nicht näher bekannten Mann, einem syrischen Asylbewerber, der zum Tatzeitpunkt in der Asylunterkunft in Schwandorf untergebracht gewesen sei, um einen Gefallen gebeten worden sein. Der Mann habe gebeten, ihm sein Bankkonto für eine Überweisung in Höhe von 200 Euro zur Verfügung zu stellen, da dieser selbst nicht in Besitz eines solchen gewesen sei. Das Geld komme von seiner Verwandtschaft, so der Unbekannte.
Bankkarte mit PIN ausgehändigt
Daraufhin habe er diesem Mann seine Bankkarte und auch seine PIN-Nummer ausgehändigt. Dieser habe dann bei der Sparkasse im Schwandorfer Zentrum am Geldautomaten 1000 Euro abgehoben, wie der Angeklagte erklärte. Anschließend habe er sich am Schalter derselben Filiale 5000 Euro ausbezahlen lassen.
Ermittlungen sollen allerdings ergeben haben, dass die Abhebung und die Auszahlung in der Filiale in der Regensburger Straße getätigt wurden. In den Folgestunden seien in den Sparkassenfilialen Wackersdorf und Nabburg zwei weitere Auszahlungen in Höhe von insgesamt 19 600 Euro getätigt worden, so die Aussage des Beschuldigten.
Er sei zwar immer dabei gewesen, wie der 41-Jährige vor Gericht betonte, aber die Gespräche mit den Bankangestellten habe der ihm nur flüchtig bekannte Mann geführt. Dieser habe sehr gut deutsch gesprochen. Details aus diesen Unterhaltungen könne er nicht benennen, da er wegen der fehlenden Deutschkenntnisse nichts verstanden habe, so der Beschuldigte.
Mit Lebensmitteln „entschädigt“
Während dieser Aktion habe der Unbekannte auch die Bankkarte des Angeklagten für sich behalten. Der Beschuldigte versicherte, nicht gewusst zu haben, woher die Überweisungen auf sein Konto kamen.
Er sei sehr besorgt und wütend gewesen, doch der eigentliche Täter habe ihn immer wieder beruhigt und betont, dass alles in Ordnung sei. Als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten sei er schließlich von dem Mann mit einem Einkauf von Lebensmitteln im Wert von 180 Euro versorgt worden.
Wo sich der Unbekannte, von dem er nur den Vornamen kenne, derzeit aufhalte, könne er nicht sagen, so der 41-Jährige. Kennengelernt habe er den Mann erst fünf Tage vor der Tat.
Richter Hollweck brachte schließlich noch einen weiteren Mann ins Spiel, der sich mit dem Angeklagten bei der Schwandorfer Filiale getroffen haben soll. Auch auf dessen Bankkonto seien 10.000 Euro überwiesen worden. Der 41-Jährige betonte daraufhin, dass dies ein Kumpel gewesen sei und dieser versucht habe, das Geld wieder zurückzuüberweisen.
Staatsanwaltschaft sieht Ermittlungsansätze
Nach drei Stunden Verhandlungsdauer regte Richter Hollweck schließlich die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 2000 Euro an. Beim derzeitigen Stand des Verfahrens dürfte ein Urteil nicht möglich sein, so seine Begründung. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem allerdings nicht zu. Es gibt aus ihrer Sicht eine Reihe von weiteren Ermittlungsansätzen. Insbesondere sei noch ein Zeuge zum Ablauf der Überweisungen zu befragen. Das Verfahren wurde schließlich ausgesetzt. Ein Anschlusstermin steht noch nicht fest.