Schwandorfer Juwelier beraubt – dafür gab es vor Gericht nun Bewährung und Geldstrafen

Beim Amtsgericht Schwandorf hatten sich vor dem Schöffengericht unter der Leitung von Richterin Kathrin Heitzer zwei rumänische Staatsangehörige (29 und 38 Jahre) aus dem Raum Nürnberg zu verantworten. Den beiden Angeklagten wurde schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen.
Laut Staatsanwältin Silvia Schatz sollen sich die beiden Angeklagten mit einem dritten Beteiligten, dessen Vergehen aber in einem gesonderten Verfahren verhandelt wird, zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt im Sommer 2022 zusammengeschlossen haben. Ziel war es, in der Folgezeit in Geschäften Gegenstände zu stehlen, um diese danach weiterzuverkaufen und sich dadurch eine nicht nur vorübergehende sowie nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen.
Mit dieser Absicht, so Staatsanwältin Schatz, begaben sich die Angeschuldigten am 22. Oktober 2022 gegen Mittag in die Räume eines Juweliergeschäftes in Schwandorf. Während der dritte Mann das Verkaufspersonal ablenkte, entwendeten die Angeschuldigten zwei Sonnenbrillen der Marken Tom Ford und Dior im Gesamtwert von rund 630 Euro.
Rechtsgespräch beantragt
Den Beklagten wurde deshalb vorgeworfen, sich des schweren Bandendiebstahls schuldig gemacht zu haben. Der Pflichtverteidiger des 29-Jährigen, Rechtsanwalt Axel Hinrichs aus Nürnberg, beantragte im Anschluss an den Vortrag der Staatsanwältin ein Rechtsgespräch. Dem Antrag wurde von den Verfahrensbeteiligten einhellig entsprochen. Während des gut eine Stunde dauernden Gesprächs, an dem das Gericht, die Staatsanwältin, der Antragsteller und der Wahlverteidiger des 38-Jährigen, Rechtsanwalt Markus Wagner, teilnahmen, stimmten sich die Verteidiger mehrfach mit ihren Mandanten ab, um die Verhandlungsspielräume abzuklären.
Nach der Sitzungsunterbrechung schlug die Staatsanwältin aufgrund der langen Zeitdauer zwischen Tat und Prozessbeginn für den 29-Jährigen eine Freiheitsstrafe von sieben bis neun Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro vor. Für den zweiten Tatbeteiligten empfahl sie eine Geldstrafe in Höhe von 150 bis 180 Tagessätzen.
Geständnis war Voraussetzung
Nachdem die Angeklagten dem Vorschlag der Staatsanwältin zugestimmt hatten, beschloss das Gericht eine Verständigung entsprechend diesem Vorschlag. Voraussetzung dafür sei, dass sich die Angeklagten vollumfänglich geständig zeigen würden.
Diese räumten daraufhin ein, die Brillen gestohlen zu haben, sagten aber auch zu, den Schaden wieder gutmachen zu wollen. Der in den Zeugenstand gerufene Geschäftsinhaber bezifferte die Schadenshöhe auf rund 630 Euro.
Im Rahmen der Beweisaufnahme erklärten die beiden Angeklagten, dass sie, seit sie in Deutschland seien, den verschiedensten Berufen bei diversen Firmen nachgegangen seien. Beide begründeten den Diebstahl mit finanziell schwierigen Verhältnissen in einer Zeit der Arbeitslosigkeit.
In ihrem Plädoyer führte die Staatsanwältin aus, dass die Bandenabrede nicht beweisbar sei. Es handele sich deshalb um einen minder schweren Fall, bei dem zwar qualitativ hochwertige Ware gestohlen worden, die Schadenshöhe aber trotzdem überschaubar gewesen sei. Außerdem würden für die Angeklagten deren Geständnisse sprechen. Für den 29-Jährigen forderte sie eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren sowie eine Geldauflage von 2000 Euro. Gegen den 38-Jährigen solle eine Geldstrafe in Höhe von 150 bis 180 Tagessätzen von je 20 Euro verhängt werden.
Für Tat entschuldigt
Der Verteidiger des 29-jährigen Angeklagten stimmte dem Antrag der Staatsanwältin zu, der Anwalt des 38-Jährigen hielt einen Tagessatz von 15 Euro für schuld- und tatangemessen. Seine Gelegenheit, die letzten Worte zu sprechen, nutzte der 38-Jährige, um sich für seine Tat zu entschuldigen und zu bereuen.
Das Urteil des Schöffengerichts lautete für den 29-Jährigen auf acht Monate, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, sowie eine Geldauflage von 2000 Euro. Die Strafe für den 38-jährigen Rumänen wurde auf 150 Tagessätze von je 20 Euro festgelegt. Die Verfahrenskosten sind durch die Beklagten zu tragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.