Familienvater verlor bei Unfall nahe Teublitz sein Leben: Emotionaler Prozess in Schwandorf

Von Thomas Rieke · 25. März 2025 um 19:00

Die Fehleinschätzung einer Verkehrssituation hatte am 18. Juli 2023 verheerende Folgen: Ein Familienvater (49) aus Teublitz (Landkreis Schwandorf) kam zu Tode. Der dafür Verantwortliche, ein heute 32-jähriger Mann aus dem Städtedreieck, wird sein ganzes weiteres Leben damit zurechtkommen müssen. Nun kämpfte er um eine Reduzierung der Strafe.

Rückblende: Der 18. Juli 2023 war ein heißer Tag. Georg M. nutzte das Sommerwetter für eine Fahrt auf seiner Suzuki 750. Kurz nach 17 Uhr war er auf der Staatsstraße 2397 mit einer Geschwindigkeit von 96 bis 103 km/h in Richtung Teublitz unterwegs. Da nahm ihm der Lenker eines VW Golf, der, von der Höllohe kommend, in die Staatsstraße einbiegen wollte, die Vorfahrt.

Der Biker sah sich zu einer Vollbremsung gezwungen, was sich laut Gutachter im Nachhinein als Fehler erwies. Der Vorderreifen blockierte, der Teublitzer verlor die Kontrolle über seine Maschine, stürzte und prallte seitlich gegen den Golf. Hierbei erlitt er ein schweres Rumpftrauma mit „zirkularem Abriss der Brustaorta“.

Für Motorradfahrer gab es keine Rettung mehr

Obwohl der Autofahrer sofort den Notarzt rief, gab es für den Familienvater keine Rettung. Wegen fahrlässiger Tötung erhielt der Verantwortliche Ende September vergangenen Jahres einen Strafbefehl und sollte, angeglichen an sein Einkommen, 120 Tagessätzen à 50 Euro zahlen, was 6000 Euro entsprochen hätte. Noch härter aber traf ihn das für drei Monate verhängte Fahrverbot, denn der heute 32-Jährige ist auf die Nutzung seines Autos angewiesen. Als Außendienstler ist er montags bis freitags für eine Firma unterwegs. Sein Aktionsradius ist groß.

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Also legte der junge Mann im Oktober 2024 Widerspruch ein und versuchte, mit dem Burglengenfelder Rechtsanwalt Sebastian Bösl eine Strafmilderung zu erreichen. Am Tatvorwurf an sich hatte er nichts auszusetzen. Er zeigte sich voll geständig.

„Plötzlich tauchte der Motorradfahrer auf“

Und so kam es am Dienstag vor dem Amtsgericht zu einer öffentlichen Verhandlung. Staatsanwalt Michael Döring erläuterte noch einmal den Sachverhalt und begründete die aus seiner Sicht angemessene Strafe. Der Beschuldigte beteuerte, die Folge des Unfalls täten ihm „extrem Leid“. Er habe den Angehörigen des Getöteten einen Brief geschrieben, woraufhin es zwei Mal zu Treffen gekommen sei. Die Reaktionen der Familie des Unfallopfers seien „erstaunlich positiv“, ja „überwältigend“ gewesen. Das sei bei der Verarbeitung des Unglücks sehr hilfreich.

Der Beschuldigte beteuerte ferner, dass er, bevor er an der Einmündung zur Staatsstraße losgefahren sei, sehr wohl nach links und rechts geschaut habe, um sich zu vergewissern, „dass niemand kommt“. Doch genau in dem Moment, als er den Anfahrtprozess eingeleitet habe, sei plötzlich das Motorrad aufgetaucht. „Es ging alles so schnell, und ich konnte nicht mehr zurück“, sagte er.

Auf die Fahrerlaubnis angewiesen

Unter der Tatsache, dass er am Tod eines Menschen schuld ist, leidet der 32-Jährige bis heute. „Man lebt viel im Konjunktiv und fragt sich, was wäre gewesen, wenn ich nur 20 Minuten später losgefahren wäre“, schilderte er. Oder wenn der Motorradfahrer anders gestürzt wäre und dadurch vielleicht überlebt hätte. „Es ist schwierig, einen Weg zu finden. Man fragt sich auch: Darf man überhaupt wieder lachen?“

Außerdem betonte der Beschuldigte aber auch, dass er sich selbst als sicheren Fahrer beschreiben würde. Und der Führerschein sei für ihn von existenzieller Bedeutung. Sonst könne er seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Richterin Katharina Bauer machte zunächst keine Hoffnung auf ein Entgegenkommen. Im Grunde sei der Strafbefehl in Ordnung. Der Staatsanwalt konstatierte, die Geldstrafe sei im Vergleich zu ähnlichen Fällen sogar noch gnädig angesetzt. Der Sachverständige, Professor Dr. Hans Bäumler, der den Hergang des Unfalls analysiert hatte, war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Motorradfahrer keine Chance hatte, einen Zusammenstoß zu vermeiden. Dem Beschuldigten wäre dies aber schon möglich gewesen. Er hätte den Biker laut Bäumler „ohne Weiteres erkennen können“.

Trübte Ernte-Staub die Sicht?

Der Staatsanwalt hielt deshalb weitgehend am Strafmaß fest. Nur die Tagessätze reduzierte er leicht auf 110 à 45 (4950 Euro).

Verteidiger Bösl äußerte indes erhebliche Zweifel, ob die Unglücksstelle wirklich so übersichtlich gewesen sei, wie vom Gutachter dargestellt. Die Kurvenlage, ein Pfosten und eventuell auch Staub, aufgewirbelt von einem Mähdrescher, hätten die Situation beeinflusst. Im Übrigen, so der Burglengenfelder Anwalt weiter, zählten Fahrlässigkeiten zur menschlichen Natur. „Jeder, der fährt, ist auch immer wieder mal fahrlässig.“ Meist ginge das gut, im konkreten Fall sei dies leider nicht so gewesen.

Aber der Beschuldigte sei geständig, reuig, habe den Kontakt zu den Hinterbliebenen gesucht und sich sonst nichts zu schulden kommen lassen. Insofern habe er eine mildere Strafe verdient. Insbesondere das Fahrverbot sollte fallen gelassen werden, forderte Bösl. Laut oberster Rechtsprechung sei ein solches zeitnah als Denkzettel gedacht. Über eineinhalb Jahr nach dem Unglück tauge es dafür nicht.

Dieser Meinung schloss sich Richterin Bauer letztlich an und strich das Fahrverbot komplett. Auch die Geldstrafe reduzierte sie auf 90 Tagessätze à 45 Euro (4050 Euro), weil der Beschuldigte erhebliche finanzielle Verpflichtungen hat. Strafmildernd wirkten sich ferner das Geständnis und der versöhnliche Austausch mit den Hinterbliebenen aus.

18. Juli 2023: Der Fahrer des VW Golf übersieht an der Einmündung der Straße Am Wildpark in die St 2397 einen Motorradfahrer (49). Der Mann stirbt noch an der Unfallstelle. Foto: Werner Artmann, Archiv