Nach Tumult im Ankerzentrum in Regensburg: Volle Härte für jungen Tunesier

Von André Baumgarten · 18. Juli 2025 um 09:00

37 Tage nach der Einreise in Deutschland wird der Mann das erste Mal straffällig. Ein Messer-Vorfall im Ankerzentrum Regensburg mit einer Reinigungskraft und eine Vielzahl weiterer Taten bringen den 20-Jährigen im Februar schließlich ins Gefängnis. Die Zeit dort wird für ihn noch länger.

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37 Tage nach der Einreise in Deutschland wird er erstmals straffällig. Wenig später führen die Ermittler den 20-Jährigen als Intensivtäter, dessen „Karriere“ am 1. Februar in einem Großeinsatz der Polizei im Ankerzentrum in Regensburg und mit seiner Verhaftung endet. Das Jugendschöffengericht hat den Tunesier für den Messervorfall an jenem Samstag und eine Vielzahl weiterer Delikte in den Monaten zuvor verurteilt. Zwei Jahre und neun Monate muss er in Haft – die Wahrscheinlichkeit, dass er vor der Entlassung abgeschoben wird, ist hoch.

Die wesentliche Frage, nämlich ob der junge Mann nach Jugendstrafrecht verurteilt wird oder wie ein Erwachsener, beantwortete Richterin Weber gleich zu Beginn: Er bekommt die volle Härte des Gesetzes zu spüren. Die Ausnahme für Heranwachsende (also Angeklagte zwischen 18 und 21 Jahren) könne für den bei seinen Taten teils noch 19-Jährigen nicht angewendet werden. Reifeverzögerungen, die eine Anwendung von Jugendstrafrecht möglich machen würde, seien bei dem Mann nicht zu erkennen.

Anklage: Neun Fälle in weniger als einem halben Jahr

Ganz allein habe der Tunesier seine Reise nach Europa organisiert – er sei nicht geflohen. In Italien habe er seinen Schulabschluss nachgeholt und ohne die Hilfe Dritter in dem Land gelebt und gearbeitet, ehe er nach Deutschland kam. Was ihn hier am Ende in U-Haft und vor Gericht brachte, liest sich wie ein Querschnitt aus dem Strafgesetzbuch: Diebstahl, Beleidigung, versuchte Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte – und ein Fall von besonders schwerer räuberischer Erpressung. Eben am 1. Februar.

Einer Reinigungskraft hatte er damals dessen gestohlenes Handy zum Kauf „angeboten“, oder besser gesagt Geld dafür gefordert. Seine Worte untermauerte er mit einem Messer, das er, um dem Nachdruck zu verleihen, auch an den Bauch des Geschädigten drückte. Daraus entwickelte sich nach dem Notruf aus dem Ankerzentrum ein als Bedrohungslage eingeordneter Polizeieinsatz. In dessen Verlauf war ein Beamter bei der Festnahme des außer Rand und Band geratenen 20-Jährigen sogar verletzt worden.

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Vor Gericht schwieg der Tunesier, ließ seine Anwältin Sophie Spiegel nur zwei Bagatelldelikte mit kleinen Einschränkungen einräumen, aber bestritt die Taten auch nicht, wie Richterin Weber feststellte. An der Richtigkeit der Anklage mit neun Fällen hätten weder sie noch die Schöffen Zweifel. Lediglich Unschärfen habe es bei einem Zeugen gegeben.

In dem massivsten Vorwurf, der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung, sah das Gericht einen minderschweren Fall erfüllt, was zu einer deutlichen Strafrahmenverschiebung führte. Statt fünf Jahren lag die Mindeststrafe demnach bei einem Jahr. Für die von der Verteidigung beantragte Bewährung war keinerlei Raum.

Hohes Aggressionspotenzial beim Angeklagten

Aus neun Einzelstrafen bildete das Jugendschöffengericht am Ende zwei Jahre und neun Monate Gefängnis – auch wegen der Frequenz von Taten sowie dem hohen Aggressionspotenzial, das teils daraus spreche. Ob der 20-Jährige das Urteil annimmt, ließ die Anwältin offen. Wenn nicht, könnte das Landgericht den Fall in der Berufung bald auf dem Tisch haben.