Im Unterricht Schülerin ans Gesäß gefasst: Berufsschullehrer hat seine Hände nicht im Griff

Eine Schülerin hat einen Berufsschullehrer wegen sexueller Belästigung angezeigt. Er bekam Post von der Staatsanwaltschaft Regensburg – einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte. So landete die Angelegenheit vor dem Chamer Amtsgericht.
Mit dem Ergebnis, dass sich die erhobenen Vorwürfe gegen den 63-Jährigen offenbar so ereignet hatten und dass die Staatsanwältin sogar Anzeichen dafür sah, dass die Anklage gar nicht weit genug gefasst worden war.
So riet die Staatsanwältin dem Angeklagten, den Einspruch zurückzunehmen. Der tat dies auf Anraten seines Anwalts, auch wenn dies die Zahlung von 13.000 Euro Bußgeld bedeutete.
Wenn ein Beschuldigter Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegt, geht er davon aus, dass er mit einer geringeren Strafe davonkommt, wenn nicht gar das Verfahren eingestellt wird, sollten sich in der Verhandlung ganz andere Tatsachen in Hinblick auf die angebliche Straftat ergeben, als im Strafbefehl angenommen bzw. für das Strafmaß vorausgesetzt. So bemerkte auch in diesem Verfahren Richterin Birgit Fischer, dass der Angeklagte doch sicherlich zu den Vorwürfen etwas sagen wolle. Und der wollte.
Er schilderte, dass er für die Auszubildenden im Schreinerhandwerk Praxisunterricht gebe und da eben die Schüler an ihren Werkbänken sitzen bzw. stehen und die Verhältnisse relativ eng sind. Wenn er da von einem Schüler gefragt werde, ob er ihm was zeigen könne, dann komme es sicher vor, dass er auf dem Weg zwischen den Bänken hindurch mal einen Schüler bzw. eine Schülerin berühre, aber eben nur im Vorbeigehen und nicht mit Absicht. Genauso, wenn er höre, dass ein Schüler im benachbarten Maschinenraum einen Apparat starte, dann eile er dorthin und frage da nicht jeden Schüler, ob er ihn mal vorbeilasse, sondern nehme den kürzesten Weg. Und da komme es zwangsläufig zu Berührungen. Im Praxisunterricht seien eh immer alle in Bewegung und seine Schülerschaft sei da „sehr rustikal“, da werde nicht groß Rücksicht auf die anderen genommen.
Schülerin habe sich in den Vordergrund schieben wollen
In der betreffenden Klasse seien in dem Schuljahr von insgesamt 25 Schülern sieben Mädchen gewesen, aufgeteilt auf die zwei Gruppen – einmal fünf, in der anderen zwei. Zu einem der zwei angeklagten Fälle sagte er aus, dass er das Mädchen gar nicht berührt haben konnte, weil er gar nicht bei ihr war. Doch habe sie plötzlich gerufen: „Hei!“ Er sei perplex gewesen, und habe gefragt, was das solle. Da habe sie geantwortet: „Sie haben mich berührt.“ Richtig geärgert habe er sich da, dass sich die Schülerin so in den Vordergrund habe schieben wollen.
Ganz anders sah die Betroffene das Verhalten ihres Lehrers. Der habe sich immer wieder an ihre Seite gedrängt, habe ihr wegen ihrer Figur Komplimente gemacht, dass sie „so schön groß und schlank“ sei, und habe eben mindestens in zwei besonders eindeutigen Fällen sie beim Vorbeigehen bzw. beim Erklären eines Sachverhalts einmal am Hinterteil, das andere Mal an den Schultern berührt oder seine Hand auf die ihre gelegt, wenn er an ihrem Computer etwas zeigen wollte. Sie habe zwar nicht gesehen, wie er seine Hand auf ihren Allerwertesten gelegt habe, aber ganz deutlich die ganze flache Hand gespürt.
Lehrer schon 2017 negativ aufgefallen
Der Schulleiter ergänzte später, dass der Lehrer schon 2017 negativ aufgefallen sei. Da hätten sich sechs junge Frauen bei ihm beschwert, dass der Pädagoge ihnen gegenüber anzügliche Bemerkungen abgebe. Er habe darauf zwei-, dreimal mit diesem gesprochen und ihn ermahnt, sich zurückzuhalten. Auch die nun betroffene Schülerin habe ihm von Übergriffen erzählt. Sie habe direkt Tränen in den Augen gehabt, sei tief betroffen gewesen, habe aber keinerlei Belastungseifer gezeigt. Auch bei ihrer Aussage vor Gericht hatte sie nichts aufgebauscht oder dramatisiert, sondern nur die beiden Vorfälle aus ihrer Sicht geschildert, was sie gesehen, gehört und vor allem gespürt hatte.
Eine gewisse Dramatik kam in die Verhandlung, als die Staatsanwältin sah, wie der Angeklagte auf seinem Handy rumtippte. Das war deswegen brenzlig, weil auf dem Mobiltelefon Bilder von einer anderen Schülerin sein sollten, wie diese eine Treppe hinaufgeht, von hinten aufgenommen. Diese Fotos habe der Lehrer – zufällig oder nicht – der Geschädigten gezeigt, als er ihr Bilder von Werkstücken und Räumen vorführte. Da waren die von dem Mädchen zwischendrin und der Angeklagte habe gemeint, dass die nun Betroffene eine genauso schöne Figur habe wie die auf dem Foto. Damit diese Bilder und eventuell noch andere kompromittierende Bilder nicht gelöscht werden, forderte die Staatsanwältin vom Gericht die Einziehung des Handys.
Und sie machte dem Angeklagten klar, dass er, wolle er noch relativ glimpflich aus der Sache herauskommen, jetzt sofort seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen müsse. Später werde sie dies nicht akzeptieren und sie werde wohl auf eine Gefängnisstrafe plädieren, da die Grundannahme bei einem Strafbefehl, dass der Beschuldigte geständig ist, dann nicht mehr gegeben wäre.
Da sah der Verteidiger, dass sein Mandant durch die glaubhaften Zeugenaussagen der sexuellen Belästigung überführt war, und riet ihm zur Rücknahme des Einspruchs. So kam es. Die Staatsanwältin nahm dies an, das Verfahren war beendet und der Angeklagte muss die 13.000 Euro Buße zahlen. Ob ein Disziplinarverfahren folgt, wie Richterin Birgit Fischer mutmaßte, ist nicht Sache des Gerichts, sondern der Schulbehörde.