Kuriosum in Cham: Einspruch gegen Strafbefehl zurückgezogen – Anwalt verlässt Gerichtssaal

Von Mittelbayerische Zeitung · 29. Mai 2025 um 05:00

Es war eine seltsame Verhandlung am Chamer Amtsgericht. Denn einmal sollte erstmals eine elektronische Akte auf dem Bildschirm im Gerichtssaal erscheinen, tat sie aber nicht. Die Staatsanwältin hatte sie aber auf ihrem Laptop präsent. Zum anderen verlief auch die Verhandlung selbst, bei der sich ein 42-jähriger Maler aus dem Hohenbogenwinkel wegen des öffentlichen Aufrufs zu einer Straftat verantworten musste, teilweise recht skurril.

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Die Anklageschrift warf dem Mann vor, dass er im Februar dieses Jahres im Umfeld einer Wahlkundgebung der AfD in Warzenried in seinem Bekanntenkreis über Facebook zu einer Gegengegendemo aufgerufen habe, mit dem Ziel, die vom Landratsamt genehmigte Demonstration des Chamer Bündnisses für Toleranz und Menschenrechte gegen die Wahlveranstaltung zu sprengen und die „Ärsche aus Cham“ zurückzuschicken. Dazu hatte er einen Screenshot in seinem Account weitergeleitet.

Warum er das getan habe, wollte Richterin Birgit Fischer wissen. „Weil ich den Text so lächerlich gefunden hab.“ „Und da denken sie sich, den leite ich weiter?“, wunderte sich Fischer. „Ja“, war die kurze Antwort. Diesen Grund verstand außer dem Angeklagten wohl keiner im Saal. Der Verteidiger stellte noch die lautere Gesinnung seines Mandanten heraus, der weder Mitglied der AfD sei, noch rechtes Gedankengut pflege. Was aber seine Tat noch unverständlicher gemacht hätte.

Trotz Anzeige weiteren Post abgesetzt

Zumal der 42-Jährige, nachdem er angezeigt worden war, einen weiteren Post absetzte, in dem er dem, der ihn an die Polizei verraten habe, neben einer Selbstbesudelung während einer Notdurft auch wünschte, dass er dabei auch noch vom Blitz getroffen werde. Ein Polizeibeamter sagte aus, dass die Gegengegendemonstration ohne Konflikte stattgefunden habe, aber ohne den Angeklagten, der zuvor von der Polizei vernommen worden war.

Da habe er gesagt, dass er sich bei der Weiterleitung des Screenshots in seinem Account nichts gedacht habe. Doch habe der Mann den Text sicher vorher bearbeitet, so dass der Vorgang nicht nur ein einfaches Weiterleiten war.

Da beriet sich der Anwalt mit seinem Mandanten und verkündete anschließend, dass man den Einspruch gegen den Strafbefehl, der auf 80 Tagessätze zu je 50 Euro lautete, auf die Höhe der Tagessätze beschränken werde. Die Richterin meinte, dass da die Staatsanwältin zustimmen müsse, da es eventuell eine niedrigere Strafhöhe für den Angeklagten ergebe. Die Anklagevertreterin hatte nichts dagegen, so dass Richterin Fischer den Beschluss zur Reduzierung des Einspruchs auf die Tagessatzhöhe verkündete.

Das Gericht ist kein Basar – Verhandeln Fehlanzeige

Nun ging es darum, wieviel der Angeklagte verdient, denn danach wird die Höhe eines Tagessatzes berechnet. 1500 Euro gab der Handwerker an, was durch 30 geteilt die Höhe des Satzes ergibt, also in diesem Fall 50 Euro. So, wie im Strafbefehl aufgeführt. Jetzt kam der Rechtsanwalt ins Schwimmen, denn er hatte nur mit 30 Euro gerechnet. So forderte er, dass der gerade erlassene Beschluss geändert werde, was Richterin Fischer aber ablehnte, hier sei kein Basar, sondern ein Gericht, und ein einmal gefasster Beschluss behalte in der Verhandlung seine Gültigkeit. Der Verteidiger wollte seine selbstverschuldete Niederlage nicht einsehen, packte beleidigt seine Sachen zusammen und verließ den Gerichtssaal.

In dem Moment war sein Mandant wesentlich einsichtiger und zog auf Anraten der Richterin den Einspruch gegen seinen Strafbefehl zurück, um nicht noch mehr blechen zu müssen.