Urteil: Lebenslänglich für Mordversuch in Lappersdorf – 48-Jähriger zeigt sich uneinsichtig

Von André Baumgarten · 4. Juli 2025 um 19:00

„Ich hab nichts verbrochen“, stammelt der Angeklagte. An Mariä Himmelfahrt vor einem Jahr hat der 48-Jährige seine Ehefrau aus dem Fenster im zweiten Stock eines Haues in Lappersdorf (Landkreis Regensburg) geworfen. Das Landgericht in Regensburg hat nun ein hartes Urteil gesprochen. Bei der Verkündung kam es zu einem Zwischenfall.

Vor den Augen seiner Kinder wirft ein 48-jähriger Afghane seine Ehefrau in Lappersdorf aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses – ein Femizid aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen, wie das Landgericht in Regensburg nun feststellte. Die Frau hatte sich nach vielen Jahren in einer von Gewalt geprägten Beziehung getrennt. Wegen versuchten Mordes verhängten die Richter lebenslängliche Haft. Akzeptieren wollte der Afghane das nicht: „Ich hab nichts verbrochen“, stammelt er fassungslos. Das Gericht muss die Begründung sogar pausieren.

Kurze Unterbrechung der Urteilsbegründung nötig

Als Vorsitzender Richter Thomas Polnik das Strafmaß verkündet, wirkt der 48-Jährige schockiert. Sein Blick klebt förmlich an den Lippen des Dolmetschers, der ihm die Worte des Gerichts übersetzt. Dann lehnt sich der Mann abrupt zurück, greift sich schwer atmend immer wieder ans Herz, eher er weinerlich schluchzt. „Er ist mit dem Urteil nicht einverstanden“, übersetzt der Dolmetscher. Polnik reagiert bestimmt: „Das ist keine Diskussionsrunde“ – entweder dableiben und zuhören oder zurück in die JVA. Der Angeklagte entscheidet sich für Ersteres.

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Am Tattag, Mariä Himmelfahrt 2024, kam der Mann demnach trotz Kontakt- und Näherungsverbots in die Wohnung. Zuvor hatte er in Nachrichten an die Tochter betont, „nichts getan zu haben, wofür er sich vor seinem Gott schämen müsste“, so Polnik. Gegen 14.25 Uhr fand dann eine kurze Aussprache in der Küche im zweiten Stock statt. Doch die Ehefrau lehnte eine Versöhnung – trotz der von ihm beteuerten Reue – ab, weshalb er rausging.

Der Angeklagte wollte nicht hinnehmen, dass seine Frau von ihm unabhängig weiterlebt.

Thomas Polnik, Vorsitzender Richter

Als sie aus dem offenen Fenster blickte, um nach einem Sohn zu sehen, packte er sie urplötzlich von hinten am Nacken, hob sie hoch und schob sie aus dem Küchenfenster. Knapp 5,3 Meter tief stürzte die Frau auf Kies und Pflastersteine vor dem Wohnhaus. Die Verletzungen waren gravierend: Zahllose Knochenbrüche und innere Blutungen erlitt die Mutter von fünf Kindern. Ohne Hilfe hätte sie das nicht überlebt, so die Kammer.

Bis auf einen Sohn hatten alle Kinder den Vorfall mitbekommen, konnten der Frau aber nicht rechtzeitig zu Hilfe kommen. Sie belasteten ihren Vater zudem schwer, was dessen Einlassung aus Sicht des Gerichts klar widerlegte. Er hatte Strafverteidiger Alexander Greithaner erklären lassen, dass die Frau sich damals selbst aus dem Fenster gestürzt habe.

Strafverteidiger Alexander Greithaner (re.) hatte seine Mühe, den Mandanten zu beruhigen. Der Dolmetscher übersetzte jedes Wort der Urteilsbegründung. - Foto: Baumgarten

Was aus Sicht der Richter eindeutig gegen die Version des Angeklagten spricht, ist, dass er statt zu helfen sofort die Flucht ergriff. „Aus Angst“, wie der Mann zur Begründung beim Prozessauftakt anführen ließ, könne ein solches Desinteresse am Zustand der Frau nicht plausibel erklärt werden. In der Hauptverhandlung hatte der Mann dann vielfach betont, wie sehr er seine Frau liebe. Einen hohen Belastungseifer hatte sie in ihrer Aussage nicht gezeigt, eher im Gegenteil, wie Polnik sagte. Sie verzieh dem 48-Jährigen die Tat sogar.

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„Der Angeklagte wollte nicht hinnehmen, dass seine Frau von ihm unabhängig weiterlebt“, fasste Vorsitzender Richter Polnik zusammen. Er habe das Nein zu einer Versöhnung von ihr mit dem Wurf aus dem Fenster quittiert. Die Kammer zeigte sich davon überzeugt, dass der 48-Jährige vor besagter letzten Aussprache vorhatte, seine Frau zu töten. Das stehe „sittlich auf tiefster Stufe“, so Polnik deutlich. Mit der Tat habe der Angeklagte zwei Mordmerkmale erfüllt.

Landgericht sieht keine Gründe für eine Milderung

Gründe für eine Milderung der lebenslangen Freiheitsstrafe sind in dem Fall in keinster Weise gegeben. Der Wille, die Frau zu töten, war laut Schwurgericht „erheblich und sehr stark“. Für den Angeklagten spreche einzig, dass er in Deutschland nicht vorbestraft ist. Die von der Staatsanwaltschaft beantragte besondere Schwere der Schuld sahen die Richter trotz allem nicht als gegeben. Das ganze Handeln des 48-Jährigen sei von dessen „Kontroll- und Machtbedürfnis“ gesteuert gewesen.