Angeklagter knallt Kopf der Verlobten ein paar Mal gegen Tür – und bekommt Bewährung

Heiße Liebesschwüre und Entschuldigungen auf der einen Seite und eine ernüchternde Analyse ihrer einstigen Beziehung auf der anderen – das waren die Inhalte von zwei Briefen, die sich ein vormals verlobtes Paar nach einem gewalttätigen Vorfall gegenseitig geschrieben hatte. Diese Schreiben waren die aussagestärksten Einlassungen bei einer Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor Richterin Birgit Fischer. Angeklagt war der ehemalige Partner der Geschädigten, ein 28-jähriger Koch, der in seiner Jugend mehrfach wegen Drogendelikten mit dem Gericht in Kontakt gekommen war, aber nun wohl davon weg ist.
Die 18-jährige Frau stritt sich mit ihrem nunmehrigen Ex „ein- bis zweimal in der Woche, am Schluss jeden Tag“. Worum es ging, wurde nicht klar. Es gab immer wieder kleinere Auseinandersetzungen mit gegenseitigem Geschubse und Anschreien, aber keine richtige Gewalt. Bis auf jenen Abend im November des Vorjahres.
Da waren die Eltern der Auszubildenden im Büromanagement mit ihrer Tochter in dem Hotel, in dem der Angeklagte seit einiger Zeit als Koch arbeitete. Außerdem war da noch ein Bekannter der jungen Frau, mit dem sie etwas trank. Dann sei ihr Freund dazugekommen und habe sich aufgeregt, weil sie feiert, während er arbeiten muss. Sie sei dann mit dem Bekannten weggegangen, eigentlich nach Hause, aber mit einem Abstecher in eine Disco. Als sie zehn Minuten dort gewesen sei, sei ein Anruf gekommen, dass ihr Freund weg sei.
Sie sei heimgegangen. Da habe ihr Verlobter sie sogleich mit Schimpfwörtern wie Schlampe überhäuft. Sie habe dann nur ihre Sachen holen und gehen wollen, erzählte die Frau. Da habe er sie auf dem Flur an Arm und Hals gepackt und ihren Kopf ein paar Mal gegen die Tür geknallt. Er sei dann in die Wohnung, sie sei nur fix und fertig rumgestanden, als er wieder kam und sie in die Wohnung zog. Da sei sie hingefallen, und er habe sie in den Rücken getreten.
Dann verpiss dich halt!
Der Angeklagte zu seiner damaligen Freundin
Schließlich habe sie sich aufs Kanapee gesetzt und wollte sich eine Zigarette drehen. Da habe er ihr diese aus der Hand gehauen, habe sie ins Gesicht geschlagen. Eine blutende Lippe war die Folge. Danach habe er sich entschuldigt, doch habe sie erwidert, dass dazu schon zu viel geschehen sei, um alles verzeihen zu können. Er darauf: „Dann verpiss dich halt!“ Sie habe darauf ihre Mutter angerufen, dass diese sie abholen solle, anschließend die Polizei und habe das Haus verlassen. Vom Balkon aus habe sie ihr Verlobter weiter beschimpft.
Nach diesem Vorfall war die junge Frau noch mal bei ihrem Verlobten, sie wollte von ihm hören, warum er sie so behandelt hatte. Doch sie bekam keine Antwort. Auch in der Wohnung hatte sie noch mal auf der Couch übernachtet. „Wir waren ja verlobt und ich hab ihn doch geliebt. Aber vielleicht hätte ich nicht zurückkommen sollen, schließlich hat er im Januar schon eine neue Freundin gehabt.“ Die Auseinandersetzung war im November. Anfang Dezember hatte der Angeklagte noch Liebesschwüre geschrieben, unter anderem, dass die Geschädigte immer seine Traumfrau und die Liebe seines Lebens sein werde.
Im Prinzip war das Geschehen dieser Nacht weitgehend aufgeklärt. Ein Gutachter von der Erlanger Uni musste befinden, wie gefährlich die Verletzungen der jungen Frau gewesen sind. Kurz gefasst: Wenn‘s blöd gelaufen wäre, hätten sie lebensgefährlich sein können. Aber in dem Fall waren sie es nicht. Gerade das Packen am Hals sei lebensbedrohlich, wenn man da bestimmte Punkte zu fest drückt.
Die Bewährungshelferin des Angeklagten lobte ihren Klienten. Er arbeite korrekt, sei höflich und pünktlich und helfe zusätzlich ehrenamtlich bei einer Tafel im Landkreis, habe grundsätzlich eine stabile Lebensführung. Zumal er offenbar von den Drogen weg sei. Auch sein Arbeitgeber stellte ihm ein ausgezeichnetes Zeugnis aus, in der Küche sei er sogar in die Geschäftsleitung eingebunden.
Es waren massive Emotionen im Spiel, es war eine andere Tat als das letzte Mal, als Drogen im Spiel waren.
Richterin Birgit Fischer
Aber die Taten waren eben erfolgt. Und von seiner letzten Verurteilung 2021, auch wegen gefährlicher Körperverletzung, besteht auch noch die fünfjährige Bewährungszeit. So verlangte der Staatsanwalt für den Angeklagten eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung. Eigentlich könne es keine zweite Bewährung geben, wenn die letzte gebrochen wurde, aber aufgrund der positiven Berichte der Bewährungshelferin könne er einer weiteren zustimmen. Zudem solle der Koch 2000 Euro Buße zahlen. Der Verteidiger sah die Rechtslage ähnlich, fand 14 Monate Haft auf Bewährung aber als ausreichend.
Richterin Birgit Fischer verurteilte den Koch zu einem Jahr und fünf Monaten Arrest, fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er 4000 Euro an die Geschädigte zahlen und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. „Es waren massive Emotionen im Spiel, es war eine andere Tat als das letzte Mal, als Drogen im Spiel waren“, ordnete Fischer die jüngsten Straftaten ein. Alle Seiten nahmen das Urteil an.