Arbeitsunfall landet vor Chamer Gericht: Chef soll Ex-Angestellten später geprügelt haben

Von Mittelbayerische Zeitung · 15. Dezember 2024 um 15:00

Erst brach der Lagerist eines Discounters durch ein marodes Eternit-Dach, dann wurde er auf der Straße angeblich von seinem Chef verprügelt. Das hatte gleich zwei Nachspiele vor dem Chamer Amtsgericht.

Im Januar war der Angestellte als Geschädigter einer fahrlässigen Körperverletzung geladen. Beim Sturz durch das marode Dach hatte er mehrere Knochenbrüche und Prellungen erlitten. Sein Arbeitgeber war der mangelnden Sicherheitseinweisung und Baustellenabsicherung beschuldigt und zu einer Geldbuße verurteilt worden.

Dann trafen die beiden nach gut eineinhalb Jahren zufällig auf der Straße zwischen Willmering und Katzberg erneut aufeinander und es kam zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Arbeiter angeblich von seinem früheren Chef geschlagen wurde. So saß dieser zusammen mit seiner jetzigen Frau vor kurzem vor Amtsrichterin Birgit Fischer und musste sich wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung verantworten.

Nach den Ausführungen der beiden auf der Anklagebank waren sie damals vom Katzberg Richtung Willmering mit dem Auto unterwegs, als sie ihren ehemaligen Angestellten auf der Straße laufen sahen. Da der Bauunternehmer sich durch dessen Aussage im ersten Prozess in ein falsches Licht gestellt sah, hielten die beiden an und stiegen aus ihrem Wagen.

Ganze Schuld am Arbeitsunfall auf den Chef geschoben

Der frühere Chef habe dann den Geschädigten gefragt, warum er im Prozess nicht die Wahrheit gesagt habe, wo er doch jahrelang in der Firma zu aller Zufriedenheit gearbeitet hatte und sogar als Kapo fungierte, wenngleich er ein wenig „beratungsresistent“ gewesen sei und alles nach eigenem Gutdünken getan habe. Trotzdem habe er im Januar die ganze Schuld am Arbeitsunfall auf den Chef geschoben, obwohl er eigentlich von einem Drahtkorb an einer Hebebühne aus die Arbeiten am Dach erledigen hätte sollen, aber dann aus dem Korb auf die brüchigen Eternitlatten gestiegen sei, um schneller voranzukommen.

Der Angesprochene wollte aber nicht reden und drehte sich weg, um weiterzugehen. Daher habe der Unternehmer ihn leicht an der Schulter gefasst, um ihn zum Anhalten zu bewegen. Da habe sich der Arbeiter einfach auf den Boden fallen lassen und habe gejammert. Die Frau habe ihn dann gefragt, ob er Hilfe brauche, doch habe der Geschädigte sie beide dann nur beleidigt und beschimpft. Darauf seien sie wieder ins Auto und weitergefahren. Zu der Zeit habe der am Boden Liegende jedenfalls noch sein Handy in der Hand gehabt.

Zweimal mit der Faust an die Schulter und in den Bauch geschlagen und zu Boden geschmissen

Der Geschädigte, dessen Aussagen eine Dolmetscherin ins Deutsche übertrug, da er selber nicht gut Deutsch beherrscht, erzählte, dass er auf dem Weg nach Willmering vom Angeklagten, der aus seinem Auto ausgestiegen war, angesprochen worden sei. Als er entgegnete, er wolle aber nicht mit diesem reden, habe ihn der Angeklagte zweimal mit der Faust an die Schulter und in den Bauch geschlagen und zu Boden geschmissen. Dann habe der frühere Chef ihn mehrfach aufgefordert: „Komm schon, steh auf!“ Aber er habe im Bauch so Schmerzen gehabt, dass er sich nicht erheben konnte.

Mit dem Handy habe er Fotos von den Angreifern machen wollen, damit ihm der Vorfall geglaubt werde. Da sei die Assistentin und jetzige Ehefrau des Angeklagten gekommen und habe ihm das Handy aus der Hand getreten. Dann seien die beiden in ihr Auto gestiegen und davongefahren.

Er habe dann einen Bekannten angerufen, damit ihn der ins Krankenhaus fährt, aber der sagte, dass er keine Zeit habe. So rief er ein Taxi. Dort habe er auf der Toilette, auf die er wegen plötzlichen Durchfalls ging, gesehen, dass er Blut im Urin habe. Er sei dann ausgiebig untersucht worden. Ob Schläge Ursache für die Beschwerden waren, konnte nicht festgestellt werden.

Auf Vorschlag eines der beiden Verteidiger kam das Gericht überein, das Verfahren gegen die zwei Angeklagten gegen Geldauflagen einzustellen. Der Mann muss 2000 Euro an die Lebenshilfe Cham zahlen, die Frau 1500 Euro.