Frau soll ihren Sohn (4) geschlagen haben – Die Verhandlung am Amtsgericht Cham wurde unterbrochen

Von Mittelbayerische Zeitung · 11. Dezember 2024 um 15:00

Der Vorwurf der Anklage wog schwer: Eine Mutter soll ihren damals vierjährigen Sohn auf dem Bauernhof ihres Mannes Anfang 2023 so geohrfeigt haben, dass er aus Nase und Mund blutete. So ein Vorgehen bestritten die Frau und ihre Anwältin bei der Verhandlung am Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richterin Birgit Fischer vehement, so etwas würde sie nie tun.

Dagegen sagten die beiden Schwiegereltern aus, dass sie genau mitbekommen hätten, wie die junge Frau ihren Sohn mit der Hand ins Gesicht geschlagen habe, so dass der Bub heute noch die Stelle wisse, wo die Watsch’n stattgefunden haben soll. Das klassische Dilemma eines Gerichts also: Aussage gegen Aussage und keine unabhängigen Zeugen des eigentlichen Vorfalls.

Zunächst durfte bei der Verhandlung die Angeklagte ihre Version vortragen, warum ihr Sohn an diesem Tag so stark blutete. Demnach habe der Bub sich nur mit seiner Schwester gestritten und sei dabei gegen einen Balken gestoßen. Der Noch-Ehemann sagte aus, dass er beim Melken im Stall gewesen sei, also den Schlag nicht gesehen habe. Erst als sein Bub blutend zu ihm gekommen sei, habe er von dem Vorfall was mitbekommen. Aber seine beiden Eltern hätten sehr wohl den Schlag ins Gesicht gesehen.

Die Version des Opas

So erzählte der Opa auch, dass er an dem Nachmittag im Hof gewesen sei, wo auch die beiden Kinder spielten, als die Mutter mit einem Schubkarren Pferdemist zum Misthaufen gefahren sei und sich dabei wohl über den Lärm der Kinder aufgeregt habe. Sie habe kurz den Karren abgestellt und dem Buben eine kräftige Ohrfeige gegeben.

Und als der Opa sie darauf hinwies, dass ihr Sohn blute, habe sie zuerst nur zu dem gesagt, er solle es abwischen. Als es aber weiter rann, habe sie ihn über den Gülleabfluss gehalten, bis nichts mehr kam. Auf Nachfrage der Richterin sagte der Altbauer aus, dass die junge Frau schon eine lockere Hand habe und es immer wieder Schläge auf Kopf oder Hintern gegeben habe, besonders bei ihrem Sohn, der ziemlich lebhaft sei. Überhaupt sei sie recht dominant und wolle alles bestimmen. Und die Austragsbäuerin ergänzte, dass sie einmal der Jungen gesagt habe, sie solle nicht so hart mit den Kindern umgehen. Da habe die nur geantwortet, dass sie, die Altbäuerin, da am Hof kein Recht mehr habe.

Auch die Ehe ist zerbrochen

Doch auch die Ehe, geheiratet wurde 2014, ist inzwischen in Scherben. Die junge Ehefrau hatte ihren Gatten angezeigt, weil er sie verfolgt habe und ihr einmal, als sie beim Duschen war, Autoschlüssel und Geldbeutel weggenommen habe, damit sie am Abend nicht wegkönne.

Darauf war es zu einer Verhandlung vor dem Familiengericht gekommen, bei der der Ehemann auferlegt bekommen hatte, seiner Frau mehr Freiheiten zu lassen. Er halte sich an die Vorgaben, gestand die Frau ein, aber die Anzeige gegen sie wegen der Kindsmisshandlung wertete sie als reine Retourkutsche ihres Mannes und seiner Eltern.

Keine Hinweise auf Schläge

In beiden Fällen wurden Familienstelle und Jugendamt am Landratsamt eingeschaltet. Doch beide Stellen konnten die gegenseitigen Vorwürfe nicht eindeutig belegen, auch im Umfeld der Kinder, also Kindergarten beziehungsweise Schule, hatten weder die Erzieher noch die anderen Kinder irgendetwas mitbekommen, dass die Kinder verstört oder geschlagen worden waren.

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Die Mitarbeiterin der Familienstelle fand, dass die Tochter Angst habe, bei einer Aussage einen der beiden Elternteile ins Gefängnis zu bringen oder nicht mehr zu ihm zu dürfen. Deswegen habe sie die Zusage, eine Aussage zu machen, später widerrufen, um dann doch wieder zuzustimmen.

Ein Betriebshelfer soll noch aussagen

Dies war auch der Grund, warum Richterin Birgit Fischer es ablehnte, die Tochter vor Gericht vernehmen zu lassen, wie es die Verteidigerin beabsichtigte. Wegen des inneren Konflikts des Mädchens könne ihre Aussage nicht als objektiv gewertet werden, da sie beide Eltern nicht belasten oder verlieren wolle. Nach einigem Hin und Her verzichtete die Anwältin auf die Einvernahme des Mädchens – „in dieser Instanz“.

Bleibt als möglicher Zeuge nur noch ein Betriebshelfer, dem der Junge von sich aus und ohne irgendeinen Zusammenhang die Stelle gezeigt haben soll, wo ihn seine Mutter geschlagen habe, und dabei gesagt haben soll: „Da hat mir mei Mama ins G’sicht g’schlagn“ – der letzte Strohhalm für die Anklage, der bei der Fortsetzung der unterbrochenen Verhandlung genutzt werden soll. Ob der für die Verurteilung ausreicht, wird sich zeigen.