Gericht in Cham: 23-Jähriger war wegen sexuellem Verhältnis zu 14-Jähriger angeklagt

Was lange währt, wird nicht unbedingt klarer. Das musste das Chamer Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Dr. Thomas Strauß erkennen, als es einen sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen verhandelte.
Nachdem weder der vernehmende Polizist noch der Vertreter des Jugendamtes eine Gefährdung des Kindeswohls gesehen hatten und die Minderjährige offenbar von sich aus den sexuellen Kontakt gesucht und angeregt hatte, wurde das Verfahren gegen den 23-jährigen Angeklagten eingestellt.
Eine schwere Kindheit hatte das Mädchen offenbar, es war mehrfach in psychiatrischer Behandlung wegen Problemen mit ihrer Mutter, war auch von einem Mitschüler vergewaltigt worden und wurde darauf schwanger, wobei sie das Kind zu Beginn der Schwangerschaft verloren hat.
Von zu Hause ausgerissen
Da lernte sie bei einem gemeinsamen Bekannten vor drei Jahren den Angeklagten, der damals seinen Grundwehrdienst in der Gegend ableistete, kennen – und fühlte sich so sehr zu ihm hingezogen, dass sie ihm nach Bayern folgte, als er nach seinem Grundwehrdienst hierher zurückkehrte.
Sie zog bei ihm ein, und sie hatten auch miteinander Geschlechtsverkehr, was keiner der beiden leugnete. Ob er denn die Beziehung nicht etwas abwegig gefunden habe, er als über 20-Jähriger und sie mit gerade mal 14 Jahren, fragte der Richter. Nein, erwiderte der junge Mann, denn sie habe ihm gesagt, dass sie 15 sei, und sie habe auch um einiges reifer gewirkt wie eine knapp 14-Jährige.
Auch der Freund habe sie älter eingeschätzt. Als Beleg zeigte der Angeklagte Fotos des Mädchens aus diesem Sommer. Es sei von zu Hause ausgerissen, zu ihm gefahren und bei ihm eingezogen. Sie wolle nur bei ihm kurz unterkommen, habe sie gesagt, weil sie es daheim nicht mehr aushalte.
14-Jährige wurde schwanger
Es wurde dann doch länger, und die beiden schliefen miteinander – ohne Schutz, da sie auf seine Nachfrage hin angab, dass sie die Pille nehme. Doch das tat sie wohl nicht regelmäßig oder gar nicht.
Jedenfalls wurde sie schwanger, verlor allerdings das Kind erneut. Im Krankenhaus wurde bemerkt, dass das Mädchen erst 14 ist. Dieses wandte sich an das zuständige Jugendamt in Sachsen. Dieses wollte sie schon mehrfach in ein Heim einweisen lassen, doch weigerte sich die 14-Jährige immer oder entzog sich den Maßnahmen. Nach dem Kindsverlust hatte das Mädchen psychische Probleme und wandte sich an das medbo-Zentrum in Cham. Die behandelnde Ärztin schaltete die Polizei wegen des Verdachts der Kindsgefährdung ein, die wiederum das Jugendamt informierte.
Dessen Mitarbeiter schauten zweimal in der Wohnung des Angeklagten vorbei, doch konnten sie weder eine akute, noch eine latente Gefährdung des Wohls der inzwischen Jugendlichen feststellen. Im Gegenteil, sie habe gesagt, dass es ihr beim Angeklagten gut gehe, dass er sich immer um sie kümmere und sie da bleibe wolle. Und während sie sich nach zwei Tagen Trauer nach dem Verlust ihres Kindes wieder gefangen habe, leide ihr Freund immer noch unter einer posttraumatischen Störung.
Beziehungsstörung mit Enthemmung festgestellt
Die Psychologen stellten eine massive Beziehungsstörung mit Enthemmung bei der Jugendlichen fest. Enthemmung sei, so erklärte die Psychologin, wenn ein Mensch sehr schnell Nähe zu einer anderen Person suche, auch eine sexuelle. Dies äußere sich oft darin, dass die Person schnell und viel von sich erzähle, keine soziale Distanz wahre, sondern einfach auf eine andere Person zugehe, auch körperlich ungewöhnlich nah an diese heranrücke.
In der Anklage war diese psychische und soziale Enthemmung als verstärkender Grund für die Schwere des sexuellen Missbrauchs genannt worden. Denn der Angeklagte habe diese psychische Krankheit ausgenutzt, um das Mädchen ins Bett zu bekommen. Freilich, so räumte die Psychologin ein, sei es gerade bei Jugendlichen und Erwachsenen schwierig, zu erkennen, ob zwanghaftes Verhalten vorliegt oder einfach der freie Wille des Partners zum sexuellen Kontakt.
Auch der Polizist, der die junge Frau außerhalb der Wohnung im Auto vernommen hatte, da den Beamten der Zutritt zur Wohnung verweigert worden war, bestätigte, dass das Mädchen nie den Eindruck erweckt habe, dass alle sexuellen Handlungen gegen ihren Willen geschehen seien oder sie gar dazu genötigt worden sei. Im Gegenteil, sie sei sehr selbstbewusst und selbstbestimmt aufgetreten. Auch sei sie freiwillig beim Angeklagten eingezogen, und wolle da auch bleiben, habe sie gesagt.
Verfahren wurde eingestellt
Nach diesen Aussagen sah auch der Staatsanwalt keinen Nachweis mehr gegeben, dass der junge Mann das Mädchen unter Ausnutzung ihrer Enthemmung sexuell missbraucht hatte. Der Vorwurf der Körperverletzung – Hämatome am rechten Fuß und angebliche Würgemale am Hals – war schon fallengelassen worden, da er nicht bewiesen werden konnte.
So wurde das Verfahren gegen den 23-Jährigen gegen eine relativ geringe Geldbuße eingestellt. Richter Dr. Strauß merkte an, dass er es nicht als normal ansehe, wenn ein über 20-Jähriger mit einer 14-Jährigen ins Bett gehe und sie bei sich wohnen lasse. Die Einstellung wird rechtskräftig, wenn die Geldbuße entrichtet ist.