Wer erzählte die glaubhafteste Geschichte? – Zwei Brüder wurden wegen Körperverletzung verurteilt

Gerichte haben es oft nicht leicht, die Wahrheit aus den vielen widersprüchlichen Aussagen von Angeklagten und Zeugen herauszufieseln. So ein Problem hatten am Dienstag auch Richterin Birgit Fischer und die Staatsanwältin.
Mit konsequentem Nachfragen konnten die beiden aber doch die wahrscheinlichste Version des Tathergangs und der Folgen ermittelten. So wurden die zwei angeklagten Brüder wegen gefährlicher Körperverletzung sowie einer noch wegen Beleidigung verurteilt.
Kontrahenten sind Nachbarn
Es war nach der Further Freinacht 2023, als sich alle mehr oder weniger angetrunkenen Kontrahenten in die Haare bekamen. Dass sie auch Nachbarn in einem Mehrparteienwohnhaus waren, stellte sich erst später heraus. Beide Gruppen waren offenbar auf dem Nachhauseweg. Denn die angeklagten Brüder, 21 und 23 Jahre alt und Monteure, behaupteten, dass die beiden Kontrahenten vor dem gemeinsamen Wohnhaus gestanden seien und sie ermahnt hätten, leise zu sein, nach ihrer Version mit den Worten: „Haltet euer Maul!“
Die Gegenseite behauptete einmütig, dass sie auf dem Nachhauseweg von einer bekannten Disco hinter den Angeklagten und deren zwei Begleitern gegangen seien und diese, als die sich permanent laut unterhielten und lachten, ermahnt hätten, ruhig zu sein, weil die Leute schlafen wollten. Immerhin war es gegen halb vier in der Früh.
Beide lagen am Boden
Einer der beiden Brüder sei auf den Mahner zugegangen, habe gefragt, was dieser wolle, habe ihn schlagen wollen, ihn aber verfehlt. Beim anschließenden Gerangel habe er den anderen zu Boden gebracht, erzählte der Angegriffene, indem er ihm den Arm nach unten gedrückt habe. „Geht des so leicht?“, wollte Fischer wissen. „Wenn er getrunken hat, schon“, erwiderte der Geschädigte. Jedenfalls lagen beide am Boden.
Widersprüchliche Aussagen
Dann gingen die Schilderungen wieder auseinander. Der Geschädigte, mit 26 schon einige Jahre lang Rentner, erzählte, dass der Bruder des Angreifers gekommen sei und ihn, als er noch auf dem Boden lag, ebenfalls geschlagen habe. Außerdem habe dieser seine Bekannte, die gefordert habe, dass mit der Schlägerei Schluss sein solle, mit einem Ausdruck aus dem Tierreich beleidigt.
Die Bekannten trennten die beiden Parteien, doch im Treppenhaus trafen sie erneut aufeinander. Dort kam es zu verbalen Auseinandersetzungen, allerdings soll der ältere Angeklagte die Frau angespuckt haben. Diese behauptete später, sie habe zurückgespuckt. Von diesen Attacken bemerkten die anderen Beteiligten nichts. Jedoch soll der 23-Jährige noch einen Wäscheständer, der im Flur stand, gepackt und nach seinem Gegner geschleudert haben, ohne diesen jedoch zu treffen.
Die glaubhafteste Version des Vorgangs erzählte der Bekannte der Geschädigten, während der Freund der Angeklagten eher Unglaubwürdiges schilderte, etwa dass er die ganze Zeit während des Streits den jüngeren Bruder festgehalten habe, um ihn von einer Straftat abzuhalten. Dessen damalige Partnerin, die heute mit dem jüngeren Angeklagten liiert ist, bot eine so widersprüchliche Aussage, dass die Richterin einen exorbitanten Entlastungseifer bei ihr feststellte und drohte, dass die Staatsanwaltschaft wegen Falschaussage ermitteln könnte.
Ursache: Intoleranz und Alkohol
So waren die beiden Brüder wohl die Auslöser der Handgreiflichkeiten sowie der Beleidigung. Ob die Geschichte eines angeblichen Stromdiebstahls der Familie der Angeklagten in dem Wohnhaus eine Rolle dabei gespielt hat, wie ein paar Zeugen mutmaßten, war nicht nachzuweisen. Eher waren der Alkoholpegel aller Beteiligten und eine gewisse Intoleranz auf beiden Seiten die Ursachen.
Beide Brüder sind bereits Vorbestraft
Bei der Strafzumessung spielten eine Menge Faktoren eine Rolle. So war der jüngere Angeklagte zur Tatzeit knapp unter 21 Jahre alt, hätte also noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden können. Sein Auftreten vor Gericht, seine Selbstständigkeit in Beruf und Leben rechtfertigten das Erwachsenenstrafrecht. Übrigens war die Verhandlung vor ein paar Wochen schon mal angesetzt gewesen, doch musste sie ausgesetzt werden, da der Jüngere der Brüder nicht erschienen war.
Er hatte wahrscheinlich die Ladung nicht bekommen bzw. abgeholt. Denn er ist unter keinem festen Wohnsitz gemeldet, und die Post an ihn wird im Rathaus seines tschechischen Geburtsorts aufbewahrt, bis er sie abholt. Momentan wohnt er bei seinem Bruder.
Dazu kamen bei beiden Brüdern ein paar Eintragungen im Bundeszentralregister der Vorverurteilungen, wobei gerade beim Älteren etliche kleinere Marihuanavergehen dabei waren, die heute nicht mehr geahndet würden. Dann war bei ihm noch eine Verurteilung für eine Tat, die erst nach der nun verhandelten stattgefunden hat. Da die damals verhängte Geldstrafe noch nicht ganz bezahlt ist, konnte sie ins jetzige Urteil einbezogen werden.
Zur Bewährung ausgesetzt
Die Brüder wurden wegen gefährlicher Körperverletzung – vor allem eine Schulter des Geschädigten war längere Zeit lädiert – und der Jüngere noch wegen Beleidigung zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung auf zwei bzw. drei Jahre ausgesetzt wurden. Zusätzlich muss der Ältere 3000 Euro, der Jüngere 3500 Euro an die Staatskasse zahlen.
Richterin Fischer billigte den beiden zu, dass es wohl eine erhitzte Situation gewesen sei und dass der Alkohol eine maßgebliche Rolle gespielt habe. Aber, dass gleich körperliche Gewalt angewendet wurde, sei nicht akzeptabel. Die Blessuren des Geschädigten bestätigten die These, dass er von zwei Personen attackiert worden sei. Die beiden Angeklagten hatten schon vor der Urteilsverkündung angekündigt, dass sie es annehmen werden.