Schreckliche Kollision auf B20: Trunkenheitsfahrt des Angeklagten kostete ein Menschenleben

Von Mittelbayerische Zeitung · 21. August 2024 um 15:00

„Ich weiß nicht, warum ich in das Auto eingestiegen bin“, sagte ein 54-jähriger Mann immer wieder, als er sein Verhalten erklären sollte, warum er im Vollrausch mit seinem Auto einen Kleintransporter gerammt hatte, so dass in diesem ein Mann ums Leben kann. Der 54-Jährige musste sich wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung am Chamer Amtsgericht verantworten.

Richter Dr. Thomas Strauß nahm ihm diese Ausflüchte aber nicht ab: „Immer, wenn es problematisch ist, dann wissen Sie es nimmer.“ Die Fakten sprachen eindeutig gegen den Angeklagten, so dass er zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Zunächst präsentierte der Angeklagte jedoch seine Geschichte. Er habe im August des vergangenen Jahres mit seinem Bruder, der in Furth im Wald wohnt, zum Drachenstich-Volksfest gehen wollen und sei mit dem Auto zu ihm gefahren, um ihn abzuholen. Da das Fest noch nicht geöffnet hatte, hätten sie bei einem Freund des Bruders in der Garage erst einmal ein paar Bier getrunken. Dann seien sie in die Stadt gefahren. Er habe seinen Wagen in der Nähe des Festplatzes geparkt. Eigentlich habe er bei seinem Bruder übernachten wollen. Aber so weit kam es nicht.

Im Weißbierstadl ist der Angeklagte offenbar versumpft. Sein Bruder habe sich mit Freunden unterhalten, da sei er irgendwann einfach gegangen, ohne den anderen etwas zu sagen. Er fuhr nicht zur Wohnung des Bruders, sondern ging zu seinem Wagen und fuhr los Richtung Cham. Auf Höhe der Abzweigung Arnschwang auf der Bundesstraße kam er mit dem Auto auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Transporter. In dem saßen zwei rumänische Arbeiter, die zu einer Disco in Tschechien unterwegs waren.

Plötzlich auf Gegenfahrbahn

Der knapp 23 Jahre alte Fahrer sagte als Zeuge aus, dass er mit 80 bis 100 Stundenkilometern unterwegs gewesen sei, da ja die Straße relativ geradeaus führt. Plötzlich habe er gemerkt, dass der entgegenkommende Wagen auf seiner Fahrspur unterwegs war, und habe das Steuer nach links gerissen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Das war zwar die falsche Entscheidung, wie ein Gutachter später feststellte, denn auch der andere Fahrer versuchte, in diese Richtung auszuweichen, aber in so einem Moment hat man keine Zeit, über Alternativen nachzudenken.

Jedenfalls krachten die zwei Autos mit ihren Beifahrerseiten ineinander, der Kleintransporter wurde auf die Böschung der Abfahrt geschleudert, der Unfallverursacher kam auf dem Abfahr-Ast zu stehen.

Der 23-Jährige schilderte, wie sein Kumpel auf dem Beifahrersitz plötzlich auf der Rückbank war und dessen Fuß neben seinem Gesicht auf seiner Schulter lag und alles voller Blut gewesen sei. Ein vorbeikommendes Ehepaar hatte angehalten und versucht, den Unfallopfern zu helfen. Die Frau habe gemeint, dass der Beifahrer noch lebt, doch er sei sich sicher gewesen, dass er bereits tot war, sagte der Fahrer, der neben leichteren Verletzungen vor allem seelische Schäden durch das Ereignis davontrug.

Sein Kollege kam ums Leben. Offenbar war dieser, als er auf die Rückbank geschleudert wurde, mit dem Kopf heftig an das Fahrzeugdach gestoßen, denn dort sei alles mit Blut verschmiert gewesen, wie der Gutachter erläuterte. Er hatte die beiden Fahrzeuge noch in der Unfallnacht untersucht.

Unfallverursacher fuhr länger auf der Gegenfahrbahn

Wie er weiter festgestellt hatte, war der Unfallverursacher in der leichten Kurve bei der Anschlussstelle schon eine Zeit lang auf der Gegenfahrbahn gefahren. Da es dunkel war, der Unfall hatte sich gegen 23 Uhr ereignet, habe der entgegenkommende Fahrer ihn zwar sicher gesehen, aber nicht unbedingt gemerkt, dass der andere auf seiner Spur fuhr. Für den tödlichen Ausgang der Kollision sei sicher verantwortlich gewesen, dass der Getötete nicht angeschnallt war. Zwar sei der Beifahrerbereich des Autos durch den Aufprall zusammengeknautscht gewesen, und der Mann wäre sicher schwer eingeklemmt gewesen, aber vermutlich noch am Leben. Auch der Unfallverursacher wurde verletzt, unter anderem waren sein Brustbein und vier Rippen gebrochen. Er leide noch immer unter schweren Schlafstörungen, weswegen er weiterhin krankgeschrieben ist. Ab September will er langsam wieder in die Arbeit hineinfinden und einen normalen Lebensrhythmus zurückgewinnen. Momentan schlafe er höchstens eine Stunde in der Nacht wegen der posttraumatischen Störung.

Schuld unbestritten

Die Schuld des Angeklagten an dem Unfall war unbestritten. 2,2 bis 2,6 Promille hatte er beim Zusammenstoß im Blut, dazu noch Rückstände einer Antimedikation.

„Jetzt geht es darum, ob Sie ins Gefängnis kommen oder nicht, was Sie vorzuweisen haben, was Sie entlastet“, stellte der Staatsanwalt nach der Beweisaufnahme fest. Und da fand er wenig, was für den Angeklagten gesprochen hätte. Selbst im Gerichtssaal habe er nicht die Gelegenheit ergriffen, um sich beim Unfallopfer zu entschuldigen. Er habe seit dem Unfall keinen Kontakt zu den Opfern gesucht und eine Entschädigung angeboten.

Der Verteidiger sagte, sein Mandant schäme sich zu sehr, als dass er mit den Unfallgegnern sprechen wollte.

Beim Fahren mit über zwei Promille gebe es auf jeden Fall eine Freiheitsstrafe, erklärte der Staatsanwalt. Zudem war es ein Unfall mit Todesfolge. Zwei Jahre Haft seien daher angemessen, auch wenn der Angeklagte selber schwere Verletzungen davongetragen habe und der Getötete die Kollision vielleicht überlebt hätte, wäre er angeschnallt gewesen. Daher sei eine Bewährungsstrafe möglich. Dafür müsse es aber noch eine Geldauflage geben, eventuell zu Gunsten der Geschädigten. Eine Führerscheinsperre von weiteren vier Jahren sei angebracht.

So fiel das Urteil aus

Richter Dr. Strauß verkündete schließlich das Urteil des Schöffengerichts. Das sah eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen fahrlässiger Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung vor, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Führerschein bleibt weitere zwei Jahre gesperrt.

„Dass Sie eigentlich bei Ihrem Bruder übernachten wollten, kann man glauben, muss man aber nicht“, sagte der Richter. Er glaube es nicht. Wenn man am Straßenverkehr teilnimmt, könne es geschehen, dass man eine Person übersieht und totfährt. „Aber Sie sind stockbesoffen gefahren.“

Außerdem sei es nicht gut, dass der Angeklagte die Angehörigen des Getöteten nicht kontaktiert habe. „Sie sind mehr mit sich selber beschäftigt als mit den Opfern“, hielt Strauß dem Angeklagten vor Augen. Die Bewährung gebe es also nicht, weil der 54-Jährige besonders aktiv geworden sei, sondern weil er selber schwer geschädigt wurde. Die Führerscheinsperre solle er nutzen, um sich behandeln zu lassen, um angstfrei am Verkehr teilnehmen zu können, riet Strauß. Der Angeklagte muss zudem 5000 Euro zu Gunsten der Stiftung für Opfer von Alkohol- und Drogenmissbrauch zahlen. Beide Seiten nahmen das Urteil an.