8000 Euro im Rückstand mit Unterhaltszahlungen: 26-Jähriger stand in Cham vor Gericht

Von Mittelbayerische Zeitung · 13. August 2024 um 05:00

„Unglaubwürdig ist das nicht, was sie sagen. Aber sie leben einfach in den Tag hinein und suchen die Schuld für ihre Situation nur bei den anderen“, stellte der Staatsanwalt in Cham nüchtern fest, nachdem ein 26-jähriger arbeitsloser Mann sich wiederholt mit irgendwelchen Entschuldigungen aus der Affäre ziehen wollte, warum er seit eineinhalb Jahren seiner Unterhaltspflicht für seine kleine Tochter nicht nachkommt.

Rund 8000 Euro nicht geleistete Zahlungen sind so zusammengekommen, weswegen vom Amt für Familie am Landratsamt Strafanzeige erstattet wurde.

Das Verfahren gegen den säumigen Vater fing schon ungünstig für ihn an. Gerade war die Sachbearbeiterin des Landratsamtes, die als Zeugin geladen war, unverrichteter Dinge von Richterin Birgit Fischer nach einer guten halben Stunde nach offiziellem Verhandlungsbeginn entlassen worden, da trudelte der Angeklagte doch noch ein.

Er war nach eigener Aussage mit dem Fahrrad gekommen, da er sich keine Fahrkarte habe leisten können. Körperlich ist er also eigentlich gut beieinander, hat aber keine Arbeitsstelle und ist irgendwie auch nie richtig dahinter gewesen, eine geregelte Arbeit zu finden. Zudem kamen früher noch Drogen zum desolaten psychischen Bild des Angeklagten.

Ja, er habe psychische Probleme, „so eine Art Burnout, nicht nur wegen der Arbeit, sondern allgemein“, stellte der junge Mann eine Selbstdiagnose.

Probleme mit dem Amt

Wie gesagt, er zählte viele Gründe auf, die ihn hinderten, eine Arbeit aufzunehmen, um seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können.

„Sie sind jetzt 26 Jahre alt, da ist es doch an der Zeit, dass sie ihr Leben mal selber in die Hand nehmen und nicht immer nur erwarten, dass ihre Mutter oder ihr Vater ihre Probleme lösen“, appellierte die Richterin an die Selbstverantwortung des Angeklagten.

Ja, das wisse er, entgegnete dieser, aber ...Warum er sich denn nicht arbeitslos gemeldet habe, um Arbeitslosengeld oder Bürgergeld zu bekommen, wollte der Staatsanwalt wissen. Das habe er schon zweimal gemacht, aber dann hätte er eine Arbeitsstelle antreten müssen, die zu weit weg gewesen wäre, um mit dem Fahrrad hinzukommen. Obwohl es nur fünf Kilometer waren.

Sein Problem heute ist, dass weder seine Mutter noch sein Vater, die getrennt sind, aber anscheinend beide neu liiert sind, ihm noch mal Unterschlupf gewähren wollen.

Schwierigkeiten hatte auch das Familienamt mit ihm. Mehrfach wurde der 26-Jährige angeschrieben und an seine Unterhaltspflicht erinnert. Doch gab es von ihm keinerlei Reaktion, auch keinen Antrag auf Stundung der Zahlungen oder eine teilweise Übernahme der Beträge durchs Amt. Er war einfach nicht zu erreichen. Selbst über die Krankenkasse wurde versucht, seinen Aufenthaltsort herauszufinden, und schließlich wurde die Polizei eingeschaltet.

Angeklagter nicht auffindbar

Die Kasse verwies das Chamer Amt an die Adresse der Mutter in Weiden. Aber die hatte ihren Sohn schon aus dem Haus geworfen und wollte nichts mehr von ihm wissen.

„Der Sachverhalt steht fest“, konstatierte abschließend der Staatsanwalt. „Der Angeklagte kommt bis heute seiner Unterhaltspflicht für seine Tochter nicht nach. Er könnte arbeiten, ist gesund, sucht sich aber keine Anstellung.“ Da sich fast 8000 Euro nicht gezahlte Alimente angesammelt hätten, bleibe nur eine Freiheitsstrafe.

Der 26-Jährige habe zwar die Tat gestanden, zeige aber keine Reue und keinen Willen, an der Situation was zu ändern. Erschwerend komme hinzu, dass die Kindsmutter es kaum schaffte, die letzten Monate finanziell zu meistern. Mittlerweile hat sie geheiratet. Fünf Monate, drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt, forderte der Vertreter der Anklage, dazu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, dass sich der Angeklagte arbeitslos meldet und um eine Arbeit bemüht und die Unterhaltsleistungen an die Tochter aufnimmt.

Richterin Fischer sprach gegen den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten aus, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Dazu werden rund 7000 Euro Wertersatz angeordnet. Der junge Mann wird verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen und dann den Unterhalt zu zahlen – mindestens 200 Euro pro Monat. Ein Bewährungshelfer soll ihm zur Seite stehen beim „Ins-Leben-Kommen“.