Verurteilter Mörder in Furth im Wald festgenommen: Was über ihn und den Fall bekannt ist

Von André Baumgarten, Alexander Frimberger · 8. August 2024 um 17:00

Am Dienstag wurde in Furth (Landkreis Cham) ein Mann verhaftet, nach dem international gefahndet worden war. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg bestätigte, „dass die Person im Jahr 2015 eine vorsätzliche Tötung begangen haben soll“ – Tatort war die Türkei.

Im Sagweg in der Drachenstich-Stadt deutet zwei Tage nach dem Polizeieinsatz nichts darauf hin, dass hier am Dienstag ein Mann verhaftet wurde, nach dem international gefahndet worden war. In der ruhigen Wohngegend, etwas außerhalb des Stadtzentrums, hat man von der ganzen Aktion nichts mitbekommen. Eine ältere Anwohnerin ist erstaunt, dass so etwas vorgefallen sein soll. Auch ihre Enkelin hat nichts ungewöhnliches bemerkt.

Verurteilt: In der Türkei syrischen Landsmann getötet

Der Mann mit syrischen Wurzeln soll 2015 in der Provinz Sanliurfa, im Südosten der Türkei, einen Landsmann getötet haben. Das ergaben Recherchen der Mediengruppe Bayern. Demnach waren im April vor neun Jahren zwei Personengruppen in Streit geraten. Die Auseinandersetzung eskalierte, jemand griff zu einem Messer und tötete damit einen damals 18-Jährigen auf offener Straße – Täter soll der in Furth im Wald verhaftete Syrer gewesen sein. Das stellten später Richter fest.

Das Opfer des Angriffs starb am 29. April 2015 im Krankenhaus in Ceylanpinar, direkt an der Grenze zu Syrien. Für die Attacke wurde der heute 29-Jährige vom Hohen Strafgericht in Sanliurfa zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Knapp ein Drittel dieser Strafe soll er abgesessen haben, dann aber freigekommen sein, hieß es. Offiziell bestätigen wollten das weder BKA noch die zuständige Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg. Wann genau und warum der Mann das türkische Gefängnis verlassen konnte, blieb offen. Fakt ist: Er kam dann nach Deutschland.

Syrer lebte seit mehreren Jahren in der Region

Seit mehreren Jahren soll der Syrer bereits in der Region gelebt haben, zuletzt in einem Mehrfamilienhaus im Norden von Furth im Wald. Dort wurde der Mann am Dienstag von der Polizei verhaftet – „auf Verlangen der Republik Türkei zum Zwecke der Strafvollstreckung“, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft bestätigte.

Gegen den Gesuchten lag eine sogenannte „Red Notice“ vor, fälschlicherweise oft als internationaler Haftbefehl bezeichnet. Tatsächlich ist das nicht mehr als ein Hilfeersuchen, jemanden zu finden und vorläufig festzunehmen. Die Grundlage dafür ist ein gültiger nationaler Haftbefehl – im aktuellen Fall aus der Türkei. Ausgestellt wird eine Red Notice von Interpol, einem 1923 gegründeten Verein zur Stärkung von Zusammenarbeit der Polizei von 196 Staaten weltweit.

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Nach Informationen der Mediengruppe Bayern wird der am Dienstag verhaftete Mann vom Regensburger Strafverteidiger Philipp Pruy vertreten. Der soll einer Auslieferung widersprochen und Einwände erhoben haben. Also muss das Oberlandesgericht in Nürnberg darüber entscheiden, ob der 29-Jährige in die Türkei ausgeliefert werden darf – die Richter befinden aber nur darüber, ob das Ersuchen zulässig ist. „Eine Auslieferung in die Republik Türkei erfolgt über das Europäische Auslieferungsübereinkommen“, so Michael Schrotberger von der Generalstaatsanwaltschaft. Und weiter: Laut dem Abkommen habe die Türkei nun „40 Tage Zeit die vollständigen Auslieferungsunterlagen vorzulegen“.

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Ob der Syrer dann tatsächlich ausgeliefert wird, entscheidet wiederum das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Bundesamt für Justiz in Bonn, zuständig den für internationalen Rechtsverkehr. Hier gehen pro Jahr rund 1500 Auslieferungsersuchen ein, die wenigsten aus der Türkei. 2022 waren es laut einer Sprecherin des Bundesamts 76 Fälle, 42 zur Strafverfolgung, 34 zur Vollstreckung, wie im aktuellen Fall. Am häufigsten ersucht die Türkei zu Terrorismus- (26), Drogen- (14) und Tötungsdelikten (13) um eine Auslieferung. In 820 Fällen entscheidet ein Gericht, so die Statistik für das vorvergangene Jahr, abgelehnt wurden 2022 zudem 327 solcher Ersuchen.

Beschuldigter bleibt bis zur Entscheidung in Haft

Bis über den Widerspruch sowie die Auslieferung entschieden ist, bleibt der 29-Jährige jedoch in Haft. Das hatte die zuständige Ermittlungsrichterin in Regensburg angeordnet. Hintergrund: Wird einer sogenannten vereinfachten Auslieferung -wie in diesem Fall- formell widersprochen, kann sich das sehr formalisierte Verfahren oft über Monate hinziehen. Ob der 29-jährigen Syrer überhaupt in die Türkei ausgeliefert wird, ist also offen. Auf Nachfrage teilte dessen Verteidiger Pruy mit, dass er keine Stellungnahme abgegeben werde.