Blutiger Familienstreit in Roding: Haftstrafen für Ehepaar nach Angriff mit Machete

Von Oliver Hausladen · 5. August 2024 um 15:32

Der blute Nachbarschaftsstreit am 3. Dezember vergangenen Jahres in Roding (Landkreis Cham), bei der eine Machete und ein Baseballschläger im Einsatz waren, führt zu Haftstrafen für das angeklagte Paar.

Das Schöffengericht am Landgericht Regensburg unter dem Vorsitz von Richter Thomas Polnik sah den Vorwurf des versuchten Totschlags für erfüllt an und verhängte am Montag gegen den Mann eine Freiheitsstrafe in Höhe von fünf und gegen seine Frau in Höhe von drei Jahren.

Damit blieb das Urteil relativ nahe an den Forderungen aus den Plädoyers der Staatsanwaltschaft, in denen sechs Jahre Haft für den Mann und drei Jahre Freiheitsentzug für die Frau gefordert worden waren. Die Verteidiger hatten dagegen auf gefährliche Körperverletzung und nicht auf versuchten Totschlag plädiert, das Schöffengericht konnte sich dieser Sichtweise aber nicht anschließen, wie Polnik deutlich machte.

„Toxisches Verhältnis“ eskalierte

Während der Angeklagte das Urteil äußerlich ruhig aufnahm, weinte seine Gattin. Sie hatte sich eine Strafe im Rahmen einer Bewährung erhofft. Ob der Strafrahmen letztlich Bestand hat, wird sich zeigen, beide Seiten können Revision einlegen, was zumindest bei der Verteidigung durchaus passieren könnte.

Polnik hatte seiner Urteilsbegründung unter anderem noch einmal die Vorgeschichte der Tat Revue passieren lassen. Das „toxische Verhältnis“ der beiden Familien habe schon seit langer Zeit bestanden, gegenseitige Bedrohungen und Strafanzeigen waren fast schon an der Tagesordnung.

Bei der Polizei angezeigt

Am 3. Dezember des vergangenen Jahres eskalierte die Situation. Wegen einer vermeintlichen Fahrt mit dem Auto ohne Fahrerlaubnis hatte der 68-jährige spätere Geschädigte den Angeklagten bei der Polizei angezeigt, was mehrere Sprachnachrichten von ihm an den Sohn der verfeindeten Familie zur Folge hatte, in denen er massive Drohungen äußerte.

Um Holz zu machen und letzte Sachen aus der Wohnung zu holen (die Tochter war am Ausziehen), sei der Geschädigte mit seiner Familie an diesem Tag noch einmal in das Mehrfamilienhaus gefahren. Zuerst hielten sie sich im Keller auf, gegen 18 Uhr gingen sie nach oben zur Wohnung. Als die Wohnungstür aufgesperrt wurde, soll ebenso die Tür der verfeindeten Familie aufgegangen sein. Ob es vorher noch zu verbalen Streitigkeiten im Treppenhaus kam, konnte nicht mehr aufgeklärt werden.

Geschlagen und gedroht

Der Beschuldigte ist dann laut Anklageschrift mit einer Outdoor-Machete mit einer Klingenlänge von etwa 35 Zentimetern auf den Geschädigten zugegangen, habe mehrmals gerufen, dass er ihn umbringen werde und habe aus einer Entfernung von einem halben Meter von oben herab mit der Machete gezielt in Richtung des Kopfes seines Gegner geschlagen.

„Dabei handelte er eindeutig in Tötungsabsicht. Er wusste, welche Folgen ein Schlag mit so einer Waffe gegen den Kopf haben konnte“, sagte Richter Polnik. Hätte der 68-Jährige nicht geistesgegenwärtig schnell den linken Arm zum Schutz über den Kopf gebracht, hätte die Tat auch den Tod zur Folge haben können, was auch durch einen Gutachter bestätigt worden sei. So wurde der 68-Jährige von der Machete „nur“ am vierten und fünften Finger der linken Hand getroffen. Die stark blutenden Schnittverletzungen mussten im Chamer Krankenhaus genäht werden.

Dramatische Minuten in Treppenhaus

Die dramatischen Minuten im Treppenhaus eines Rodinger Mehrfamilienhauses waren damit aber noch nicht vorbei. Die Frau des Angreifers habe ihren Mann, nachdem dieser die Machete verloren hatte, einen Baseballschläger gegeben und ihn aufgefordert, den Nachbarn weiter zu schlagen und zu töten. Der Angeschuldigte soll dann mit dem etwa 85 Zentimeter langen Baseballschläger von unten her ausgeholt haben, um erneut auf den Geschädigten einzuschlagen. Er traf diesen am Unterarm, als dieser versuchte, den Schlag abzuwerden. Der 68-Jährige konnte im Anschluss aber schnell den Baseballschläger mit der rechten Hand greifen, dem Angeschuldigten wegnehmen und ihn wegwerfen.

Anschließend gab es noch ein Gerangel unter den Streithähnen, die erst durch zwei Beamte der Polizeiinspektion Roding endgültig getrennt werden konnten.

Polnik erläuterte in der Urteilsbegründung, die Schilderungen des Geschädigten und des Sohnes seien fast gleich und schlüssig gewesen, „es gab bei den ersten Vernehmungen durch die Polizei für sie vorher auch keine Gelegenheit, sich abzustimmen“, machte der Richter deutlich. Ebenso hätte der 68-Jährige trotz des massiven Angriffs keinen Belastungseifer gezeigt. Die Angeklagten dagegen hatten sich vor Gericht nicht direkt zum Geschehen geäußert und große Erinnerungslücken geltend gemacht.

Durch den Konsum von Alkohol und Drogen sei die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zwar vermindert gewesen, er habe aber gewusst, was passiere, wenn er trinke und Drogen nehme, so der Richter, der eine Tötungsabsicht als gegeben ansah: „Wer solche Waffen einsetzt, weiß, wie gefährlich das ist.“

Entzug als Perspektive

Auch angesichts des langen Vorstrafenregisters (wenn auch mit wenigen Gewalttaten) verurteilte das Schöffengericht den Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. 16 Monate davon muss er absitzen, bevor er für voraussichtlich zwei Jahre in eine Entzugs- und Therapieanstalt kommt. Dort könne ihm professionell geholfen werden, sein Suchtproblem zu lösen. Den Willen, Entzug und Therapie durchzuziehen, sah Polnik als gegeben an. „Das kann eine Perspektive für sie sein, ich kann ihnen nur raten, sie zu nutzen“, betonte er.

Die Ehefrau wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Eine mildere Strafe habe das Gericht angesichts der Schwere der Tat nicht für angemessen gehalten, sagte der Richter. Sie sei „bei klarem Verstand“ gewesen, habe ihren Mann mehrfach aufgefordert, den Kontrahenten zu töten und ihm den Baseballschläger überreicht, als die Machete nicht mehr zugänglich war, so dass eine Mittäterschaft unzweifelhaft vorliege, erläuterte Polnik.