Tötungsabsicht bei Angriff mit Machete? Plädoyers bei Prozess wegen blutigen Nachbarstreits in Roding

Von Oliver Hausladen · 30. Juli 2024 um 15:00

War der Angriff auf einen 68-Jährigen im Treppenhaus eines Rodinger Mehrfamilienhauses (Landkreis Cham) mit Machete und Baseballschläger am 3. Dezember vergangenen Jahres versuchter Totschlag oder „nur“ eine gefährliche Körperverletzung?

Dass die Tat stattgefunden hat, ist unstrittig, bei dieser Frage gingen die Meinungen von Staatsanwalt und den beiden Verteidigern des Paares am Dienstag bei den Plädoyers aber weit auseinander. Das Urteil in dem Fall, der viel Aufsehen erregt hat, wird am Montag, 5. August, fallen.

Das „toxische Verhältnis“ der beiden Familien, einer der Verteidiger hatte 29 gegenseitige Strafanzeigen recherchiert, mündete an diesem Winterabend in einer Gewalttat. Um Holz zu machen und letzte Sachen aus der Wohnung zu holen (die Tochter war am Ausziehen), sei der Geschädigte mit seiner Familie noch einmal in das Mehrfamilienhaus gefahren, so die Staatsanwaltschaft. Zuerst hielten sie sich im Keller auf, gegen 18 Uhr gingen sie nach oben zur Wohnung.

Blutige Eskalation

Als die Wohnungstür aufgesperrt wurde, soll ebenso die Tür der verfeindeten Familie aufgegangen sein. Ob es vorher noch zu verbalen Streitigkeiten kam (schon den gesamten Tag beschimpften sich der Sohn des Geschädigten und der Angeklagte wüst per Handy-Nachrichten) sahen Staatsanwaltschaft und Verteidiger unterschiedlich.

Der Beschuldigte soll dann laut Anklageschrift mit einer Outdoor-Machete mit einer Klingenlänge von etwa 35 Zentimetern auf den Geschädigten zugegangen sein, habe mehrmals gerufen, dass er ihn umbringen werde und habe aus einer Entfernung von einem halben Meter von oben herab mit der Machete in Richtung des Kopfes seines Gegner geschlagen. Dieser konnte seinen linken Arm zum Schutz über den Kopf bringen, so Anklageschrift und auch der Geschädigte selbst. So wurde der 68-Jährige von der Machete am vierten und fünften Finger der linken Hand getroffen. Die stark blutenden Schnittverletzungen mussten im Chamer Krankenhaus genäht werden.

Die dramatischen Szenen im Treppenhaus waren damit aber noch nicht vorbei. Die Frau des Angreifers stand mit einem Baseballschläger in der Hand neben ihrem Mann und forderte ihn laut Anklageschrift auf, weitere Schläge zu tätigen. In der Folge kam es zu einem Gerangel, bei dem der Angeklagte die Machete aus der Hand verlor und diese auf die Kellertreppe fiel. Beim Kampf erlitt er selbst eine große Schnittverletzung an der Stirn sowie mehrere kleinere Verletzungen an den Fingern.

Polizisten mussten Streithähne trennen

Die Angeklagte soll dann ihrem Mann den Baseballschläger gegeben haben und ihn aufgefordert haben, den Nachbarn weiter zu schlagen und zu töten. Der Angeschuldigte soll mit dem etwa 85 Zentimeter langen Baseballschläger von unten her ausgeholt haben, um erneut auf den Geschädigten einzuschlagen. Er traf diesen am Unterarm, als dieser versuchte, den Schlag abzuwerden. Der 68-Jährige konnte im Anschluss aber schnell den Baseballschläger mit der rechten Hand greifen, dem Angeschuldigten wegnehmen und ihn wegwerfen.

In der Folge kam es zu einem weiteren Geragel, bei dem keiner der beiden die Oberhand behielt. Erst zwei herbeigerufene Beamte der Polizeiinspektion Roding konnten die Kontrahenten im mit mittlerweile viel Blut versehenen Treppenhaus letztlich trennen. Ob eine Axt im Spiel gewesen ist, wie von den Angeklagten angeführt, habe weder durch Spurensicherung, Fotos oder Videos bewiesen werden können.

Der Staatsanwalt sah die Geschehnisse durch die Beweisaufnahme und die Vernehmung der Zeugen als bestätigt an. Insbesondere der Geschädigte habe sich als glaubwürdig erwiesen und auch keinen Belastungseifer gezeigt. Der Angeklagte sei in einer aufgeheizten Stimmung nach einem Tag voller gegenseitiger Provokationen mit einem sehr gefährlichen Gegenstand auf seinen Kontrahenten losgegangen, in der Absicht, diesen zu töten. Durch den Konsum von Alkohol und Drogen sei seine Steuerungsfähigkeit zwar vermindert gewesen, er habe aber gewusst, was passiere, wenn er trinke, merkte der Staatsanwalt an.

Langes Vorstrafenregister

Auch unter Verweis auf das lange Vorstrafenregister des Angeklagten mit 20 Einträgen forderte er eine Haftstrafe in Höhe von sechs Jahren. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sieht er als wenig zielführend an, da der Angeklagte wenig Motivation zeige, eine solche Maßnahme durchzuführen und schon zwei Versuchte abgebrochen habe.

Seine Frau habe zwar nicht selbst zugeschlagen, sei aber die „Rädelsführerin“ in diesem Konflikt gewesen und habe ihren Mann mehrfach angestachelt, weiterzumachen. Für sie forderte er deshalb eine Haftstrafe in Höhe von drei Jahren.

Für Rechtsanwalt Philipp Janson, der den Angeklagten verteidigt, blieben dagegen nach der Beweisaufnahme einige Fragen offen. So glaubt er nicht, dass die Familie des Geschädigten ausgerechnet an diesem Wintertag mehr oder weniger zufällig noch einmal in das Mehrfamilienhaus gefahren sein soll, dies sei seiner Meinung nach die Folge von mehreren gegenseitigen Droh-Nachrichten gewesen, die sich der Angeklagte und der Sohn des Geschädigten im Laufe des Tages geschrieben hätten. Außerdem stellte er in Frage, ob es einen gezielten Schlag gegen den Kopf mit der Machete gegeben habe, „ein Tötungsvorsatz ist für mich nicht zu erkennen.“

„Tag, an dem alles aus dem Ruder lief“

Sein Mandant sei nicht ständig gewalttätig, es sei ein Tag gewesen, an dem „alles aus dem Ruder lief.“ Trotz der Drohungen, von denen es zahlreiche ähnliche schon ohne Folgen gegeben habe, gehe er von einem Fall der gefährlichen Körperverletzung aus. Janson sprach sich außerdem dafür aus, seinen Mandanten sofort nach Prozessende in eine Entziehungsmaßnahme zu schicken, dieser zeige den Willen, diese durchzuziehen und sich zu ändern. Zudem könnte ihm dort professionell geholfen werden.

Der Streit sei schon lange verbal mit hoher Intensität geführt worden und letztlich durch gegenseitige Provokationen in dieser Gewalttat gegipfelt sei, so der Verteidiger der Angeklagten, Maximilian Keser. Seine Mandantin habe selbst nicht zugeschlagen, gab er zu Bedenken, die Drohungen seien aufgrund der extrem aufgeheizten Atmosphäre gefallen. Zudem ist seine Mandantin nicht vorbestraft und habe eine gute Sozialprognose, unter anderem wegen der beiden Kinder. Er plädierte deshalb für die Verhängung einer Bewährungsstrafe.

Urteil fällt am Montag

In seinem letzten Wort hoffte der Angeklagte auf ein mildes Urteil. Zum Geschehen hatten er und seine Frau sich vor Gericht nicht geäußert. Das Urteil wird Richter Thomas Polnik am kommenden Montag, 5. August, um 11 Uhr sprechen.