Regensburger und Münchner Richter bewerten Abschiebungen von Flüchtlingen neu

Bisher galt die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus in Ländern wie Griechenland auch für Deutschland als maßgeblich. Wer in einem anderen EU-Land einen Asylstatus bekam, der hatte gute Chancen, den auch in Deutschland zu bekommen. Doch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat auch Auswirkungen auf die Gerichte vor Ort.
Kehrtwende in Sachen Asyl auch beiden Verwaltungsgerichten. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte jetzt auch Auswirkungen auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg und einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München. Es ging dabei um die Frage, ob eine Familie Anspruch auf subsidiären Schutz hat, wenn dieser bereits in Griechenland ausgesprochen wurde. Das Gericht bewertete diese Frage nun neu – und stellte auch klar, dass der Islamische Staat im Irak keine Bedrohung mehr darstellt.
Im Kern geht es um die Frage, ob die deutschen Behörden einen Flüchtlingsstatus schon allein deshalb aussprechen müssen, weil andere EU-Länder dies getan haben. Aktuell befassen sich auch mit Fällen aus der Region die oberen und obersten Gerichte mit der Frage. Die Bedingungen für Asylbewerber sind innerhalb der EU äußerst unterschiedlich. Während es in Deutschland Asylbewerberleistungen und Unterkunft gibt, sieht die Lage in Griechenland etwa oder in Italien völlig anders aus.
Der EU-Gerichtshof hat entschieden
Das ist auch der Grund, wieso eine Familie aus dem Irak gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geklagt hatte. Zunächst musste sich das Verwaltungsgericht Regensburg mit dem Fall befassen. Es ging dabei um die Frage, ob ein Flüchtlingsstatus der griechischen Behörden ohne weitere Prüfung auch in Deutschland anerkannt werden müsste. Das hätte zur Folge, dass Flüchtlinge in ihrem Ankunftsland – eben oftmals Italien oder Griechenland, wenn die Flucht über das Mittelmeer erfolgt – einen Asylantrag stellen können und dann einfach dorthin weiterreisen, wo die Bedingungen für Flüchtlinge schlicht attraktiver sind.
Die irakische Familie war im Jahr 2016 aus dem Irak geflohen, weil ihre Provinz vom Islamischen Staat erobert wurde. Doch schon die Regensburger Verwaltungsrichter entschieden, dass im Irak keine Verfolgung durch den IS mehr drohen würde. So gebe es „keine stichhaltigen Gründe mehr für eine erneute Verfolgung durch den IS“. Die Regensburger Richter bestätigten also die Einschätzung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Kläger aber argumentierten, dass die Behörde dies gar nicht mehr hätte prüfen dürfen – sondern einfach den zuerkannten Flüchtlingsstatus der griechischen Behörden übernehmen hätte müssen. Zudem, so die Kläger weiter, sei der Fall von grundlegender Bedeutung.
Deshalb müssten die Richter in nächster Instanz – also am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München – neu entscheiden. Der VGH lehnte dies aber ab. Grundlage dafür ist eine Richtungsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Nach dem Urteil des EuGH vom 18. Juni 2024 ist ein EU-Staat nicht verpflichtet, einem Antragsteller internationalen Schutz allein deshalb zu gewähren, weil dieser in einem anderen Mitgliedstaat bereits internationalen Schutz erhalten hat.
Zahl der Asylbewerber derzeit rückläufig
Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist derzeit zwar rückläufig. Sie sank zwischen 2015 mit insgesamt mehr als 475 000 Asylanträgen auf 250 000 im vergangenen Jahr.
Doch allein etwa zehn Prozent dieser Asylbewerber im vergangenen Jahr hatten bereits einen Schutzstatus der griechischen Asylbehörden in der Tasche, wollten aber lieber in Deutschland leben.
Im Grundgesetz ist allerdings in Artikel 16a geregelt, dass zwar politisch verfolgte Asylrecht genießen, sich aber nicht darauf berufen kann, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist“. Doch zwischenzeitlich hat sich auch das Einreiseverhalten der Asylbewerber deutlich verändert. Angesichts der Debatte um die Zurückweisungen an den Grenzen, die kürzlich von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeordnet wurden, sagte der Regensburger Migrations-Experte und Anwalt Philipp Pruy zur Mediengruppe Bayern: „Ein Großteil der Einreisen erfolgt per Flugzeug“.
Kaum Rückführungen in andere EU-Staaten
Häufig sind es beispielsweise Flüchtlinge aus dem Nahen Osten, die es bis Griechenland geschafft haben. „Würde ein in Griechenland anerkannter Syrer bereits nach Ankunft am Flughafen in München ein Asylgesuch äußern, würde ein spezielles Flughafenverfahren eingeleitet werden. Dies macht natürlich keiner“, so der Anwalt. Doch auch innerhalb des sogenannten Dublin-Systems, wonach das jeweilige EU-Land zuständig ist, in dem der Flüchtling angekommen ist, funktionieren die Mechanismen nicht. Nach Angaben des Bundesamtes stellte Deutschland zwischen Januar und April 2025 in mehr als 15 000 Fällen Übernahmeersuchen an EU-Staaten. Tatsächlich überstellt wurden nur etwa 2200 Flüchtlinge.