Nur wenige Asylbewerber werden zu gemeinnütziger Arbeit in Regensburg verpflichtet

In Stadt und Landkreis Regensburg werden derzeit 269 Empfänger von Asylbewerberleistungen zu gemeinnütziger Tätigkeit herangezogen. Die allermeisten arbeiten in den Unterkünften und im Ankerzentrum. Dass die Stadt sie nicht verpflichtet, Treppen zu räumen, damit diese nicht im Winter gesperrt werden müssen, hat seinen Grund, sagt die Behörde.
Jedes Jahr im Oktober sperrt die Stadt Regensburg Treppenabgänge. Beispielsweise an der Nibelungenbrücke oder sogar an der neuen Donaupromenade beim Bayern-Museum. Fußgänger ärgert das regelmäßig. Die Stadt kann aber den Räum- und Winterdienst nicht gewährleisten, fürchtet Klagen, wenn jemand stürzt. Angeblich fehlt das Personal, die Treppen zu räumen. Dabei gibt es im Landkreis Greiz (Thüringen) einen Landrat, der ab 1. September eine Arbeitspflicht für Asylbewerber – unter 67, Frauen und Kinder ausgenommen – eingeführt hat. Wäre das auch in Regensburg möglich?
Die Antwort ist nicht einfach: Sowohl in Stadt als auch im Landkreis Regensburg werden Asylbewerber bereits zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen. Doch die Arbeit an der Treppe scheint nicht geeignet zu sein, wie eine Sprecherin mitteilt. „Das Räumen von Treppenaufgängen bietet sich für diese Art von Arbeitsgelegenheiten nicht an“, lautet die Antwort der Stadt, „da die Arbeit rund um die Uhr im Schichtdienst erledigt werden muss, sehr unregelmäßig anfällt und aufgrund der Wetterabhängigkeit oft nur sehr kurzfristig geplant werden kann.“
Arbeiten im Ankerzentrum
Ob Bürgergeldempfänger herangezogen werden könnten, sei nicht in der Zuständigkeit der Stadt, antwortet man. Damit wären auch etliche Ukrainer betroffen, die Bürgergeld beziehen. Bis Dezember waren im Arbeitsamtsbezirk Regensburg (neben der Stadt und dem Landkreis Regensburg gehören dazu auch Kelheim und Neumarkt) mehr als 3300 Menschen aus der Ukraine gemeldet.
Anders als in Greiz gibt es in Stadt und Landkreis Regensburg keine Arbeitspflicht für Asylbewerber. Dennoch gibt es Menschen, die zu Arbeit verpflichtet wurden. In der Stadt sind es vorwiegend Bewohner des Ankerzentrums. Zuständig für sie ist auch die Regierung der Oberpfalz. Etwa elf Millionen Euro an Kosten im Jahr entstehen der Stadt durch Asylbewerber. Doch der Freistaat refinanziert diese Ausgaben. Im Ankerzentrum diene die „Wahrnehmung von sogenannten Arbeitsgelegenheiten“ nach Angaben der Stadt „zur Aufrechterhaltung und dem Betrieb der Einrichtung“. 195 Asylbewerber in der Stadt sind derzeit zu solchen gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen. 153 erledigen diese Tätigkeiten im Anzerzentrum, 42 in weiteren Gemeinschaftsunterkünften.
Der Landkreis Regensburg gibt jährlich etwa 7,5 Millionen Euro für Asylbewerber aus. Sprecher Hans Fichtl erklärt, dass derzeit 74 Asylbewerber zur Arbeit verpflichtet sind, 59 in Unterkünften, acht in Kommunen und sieben in gemeinnützigen Einrichtungen. Leistungen bekommen aber 1340 Asylbewerber vom Sozialamt des Landkreises. Landrätin Tanja Schweiger, die auch überregional – etwa kürzlich erneut in der ZDF-Sendung bei Markus Lanz – harsche Kritik wegen der Belastung der Kommunen an den Bund richtet, setzt darauf, anerkannte Asylbewerber schneller in Arbeit zu bringen. „Die Liberalisierung des Arbeitsmarktzugangs für im Verfahren befindliche Asylbewerberinnen und -bewerber war ein Schritt in die richtige Richtung, kam aber zu spät“, sagt sie auf Anfrage der Mediengruppe Bayern. Ihre Ausländerbehörde habe bereits vor dieser Änderung „großzügig alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt, Geflüchtete in Arbeit zu bringen“. Man gehe auch „proaktiv auf geeignete Personen zu, um Jobangebote zu vermitteln“. Schweiger hat bereits in 2015 gefordert, „dass Asylbewerber arbeiten sollen.
Die Regelung, die wir jetzt haben, ist ein Paradigmenwechsel im Vergleich zur Haltung der letzten Jahrzehnte“. Aus ihrer Sicht wäre aber generell wichtig, „eine Arbeitspflicht ab der Zuweisung zu den Kreisverwaltungsbehörden festzulegen“, und denjenigen Asylbewerbern eine Arbeitserlaubnis zu geben, die zwar einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, aber faktisch nicht abschiebbar seien. „So könnten und müssten diese Personen zumindest für ihren Lebensunterhalt sorgen“, sagte Schweiger. Das Landratsamt ist derzeit für 3300 Asylbewerber plus 1900 Ukrainer zuständig, die einen Schutzstatus haben und auch arbeiten dürfen. Etwa 1000 Personen haben ein generelles Beschäftigungsverbot von drei Monaten, danach liegt es im Ermessen der Ausländerbehörde.
Mistol kritisiert Behörde
Kürzlich wurde auch ein kurioser Fall bekannt: In Regensburg verweigerte die Ausländerbehörde zwei in Deutschland ausgebildeten Lokführern die Arbeitserlaubnis. Der Grund: Die Firma, die sie ausgebildet und ihnen während der Ausbildung 2400 Euro brutto bezahlt hat, hätte sie als Zeitarbeiter im Bahnverkehr eingestellt. Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Mistol fragte bei der Staatsregierung nach. Das Innenministerium habe zwar die rechtliche Einschätzung der Stadt Regensburg bestätigt, aber: „Der große Mangel an Arbeitskräften, mit dem unsere Volkswirtschaft konfrontiert ist, mahnt uns, Menschen, die zuwandern, schnell in Arbeit zu bringen“, sagte Mistol.
Kommentar: Arbeit für Alle
Studien belegen: Die allermeisten Migranten, die nach Deutschland kommen, wollen hier arbeiten und sich einen bescheidenen Wohlstand aufbauen. Die Wirtschaft braucht diese Kräfte, immer mehr Gastronomien beispielsweise müssen ihre Öffnungszeiten einschränken. Das soll nicht despektierlich klingen, aber Kellnern ist zumutbar.
Die meisten Migranten kommen dann auch über die EU-Freizügigkeit ins Land. Davon arbeiten die meisten auch. Die sogenannte Migrationskrise bezieht sich auf Menschen aus den Kulturkreisen Afrikas und des Nahen Ostens. Die Sprach- und die Kulturbarriere sind eine massive Hürde. Hinzu kommen aber zumeist noch sehr geringe Qualifikationen. Natürlich ist es keine Lösung, diese Menschen Brückenabgänge in Regensburg im Winter räumen zu lassen. Aber das Signal an die Bevölkerung – übrigens auch mit Migrationshintergrund – wäre doch: Alle müssen ihren Beitrag leisten.