Abschiebungen in Bayern: Über die Hälfte der illegalen Asylbewerber taucht unter

Von Christian Eckl · 30. August 2024 um 19:00

Zwar steigt die Zahl an Rückführungen von Migranten in der Oberpfalz, doch die allermeisten scheitern. Das liegt auch daran, dass über die Hälfte aller Abzuschiebenden untertauchen, bevor sie von den Behörden aufgegriffen werden – das sagt zumindest das Innenministerium über die Lage in Bayern. Ein Regensburger Anwalt sagt, wieso dann aber zumeist gerade diejenigen abgeschoben werden, die arbeiten.

Nach dem Terror-Anschlag von Solingen und kurz vor den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen ist Bewegung gekommen in die Debatte um die Migrationspolitik. Die Ampel-Regierung kündigte gesetzliche Verschärfungen an. Diese betreffen vor allem das Thema Abschiebungen: So sollen etwa sogenannte Dublin-Fälle, also Migranten, die in anderen EU-Ländern bereits registriert wurden, weniger Leistungen bekommen.

Auch die Gründe für eine Abschiebung sollen erweitert werden: Künftig kann der Angriff mit einem Messer als „schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ angeführt werden. Kürzlich wurde bekannt, dass in Regensburg beispielsweise die Zahl von Messerattacken massiv gestiegen ist: Von unter 20 im Jahr 2022 auf 45 im vergangenen Jahr. Zudem hat die Staatsanwaltschaft ein Sonderreferat für Intensivtäter eingeführt. Allein etwa 80 tunesische Migranten befanden sich noch bis Mitte des Jahres in Untersuchungshaft. Im Juli kam es dann auch zu einer Sammelabschiebung, wie das bayerische Innenministerium mitteilte: 15 dieser Intensivtäter wurden in ihr Heimatland abgeschoben.

Heuer mehr Abschiebungen

Doch wie oft gelingen eigentlich Abschiebungen? Die Regierung der Oberpfalz teilt mit, dass derzeit 11359 Personen in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde im Asylverfahren sind. Die häufigsten Nationalitäten sind dabei Syrien, Irak und Iran. Vollziehbar ausreisepflichtig sind nach Angaben der Regierung davon 3868 Personen. Allerdings genießen mehr als 2200 davon eine Duldung. Die Zahl der Abschiebungen ist in diesem Jahr voraussichtlich tatsächlich angestiegen: Waren es im Jahr 2023 nach Angaben der Regierung noch 136, so wurden bis Ende Juli bereits 112 illegale Migranten abgeschoben.

Das Verhältnis zwischen vollziehbar ausreisepflichtigen Migranten und solchen, die einen Duldungsstatus haben, ist in ganz Bayern ähnlich. 26605 Menschen sind es, die den Freistaat beziehungsweise das Bundesgebiet eigentlich verlassen müssten, sagt das bayerische Innenministerium, doch etwa 20150 davon haben eine Duldung. Was bedeutet das? „Eine Duldung ist zu erteilen, wenn Vollzugshindernisse – die häufig kurzfristig entstehen oder auch wegfallen können – im Hinblick auf die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht bestehen, das heißt die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen absehbar nicht möglich ist“, sagt eine Sprecherin des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann. Diese Gründe sind ganz unterschiedlich: „Das können Erkrankungen genauso sein, wie abgelaufene oder fehlende Papiere für die Heimreise.“

Ein ganz wesentliches Hindernis für Abschiebungen sei die fehlende Kooperationsbereitschaft zahlreicher Herkunftsländer. „Eine Vielzahl von Ausreisepflichtigen kann nicht abgeschoben werden, weil sich die Herkunftsländer entweder bei der Passersatzpapierbeschaffung oder der Durchführung von Rückführungsmaßnahmen unkooperativ zeigen und beispielsweise Rückübernahmeabkommen nicht oder nur unzureichend umsetzen oder Rahmenbedingungen vorgeben, die eine effektive und umfangreiche Rückführung vereiteln“, sagt die Sprecherin weiter. Kooperationen mit den Herkunftsländern bei Rückführungen zu erwirken, „ohne die es nicht geht“, sei allein die Aufgabe der Bundesregierung, „die für die Pflege der auswärtigen Beziehungen zuständig ist“, so die Sprecherin weiter. „Diese muss ihren Ankündigungen endlich Taten folgen lassen und effektive Maßnahmen zur Umsetzung der sogenannte Rückführungsoffensive ergreifen.“

Doch wieso scheitern eigentlich Abschiebungen so häufig? Das Innenministerium nennt Gründe – und die sind dann doch beunruhigend. Denn in mehr als der Hälfte aller Fälle war ein unbekannter Aufenthalt des illegalen Migranten der Grund, wieso nicht abgeschoben werden konnte. Auch im Fall Solingen führte die Tatsache, dass die Behörden den späteren Attentäter nicht auffinden konnten in seiner Asylbewerberunterkunft dazu, dass er im Land bleiben konnte. Nach sechs Monaten wird der Status der Duldung ausgesprochen – das wusste der Mann offensichtlich. Aus tatsächlichen Gründen scheitert eine Abschiebung etwa dann, wenn die Person vorher untertaucht. Das sind nochmals 35 Prozent aller Fälle. Nur in sechs Prozent der Fälle wird eine Abschiebung gerichtlich untersagt.

Die Falschen trifft es

Das führt mitunter auch dazu, dass in Fällen eine Abschiebung angedroht wird, die man in der Öffentlichkeit kaum versteht. In Regensburg war dies beispielsweise der Fall einer 18-jährigen Chinesin, die abgeschoben werden sollte, obwohl sie gerade ihr Abitur machte oder einer mit einem Regensburger verheirateten Brasilianerin mit deutschen Vorfahren, die fließend deutsch spricht. Nach knapp zehn Jahren Anwaltstätigkeit im Asyl- und Ausländerrecht zeigt sich auch der Regensburger Rechtsanwalt Philipp Pruy frustriert, der die beiden Fälle vertritt. „Wir schieben häufig die Falschen ab. Einen nicht unerheblichen Teil meiner Zeit beschäftige ich mich mit Ausländern, die eigentlich kein Problem für unsere Gesellschaft sind: Nicht straffällig und Vollzeit in Arbeit. Jedoch gerade diese Personen haben oft Probleme mit den Ausländerbehörden, nicht selten wegen kleiner Formalien.“

Intensivstraftäter ohne Pass hätten es laut Anwalt Pruy meist deutlich leichter, auch weil viele Ausländerbehörden ihre ohnehin knappen Ressourcen auf an sich unproblematische Fälle aufzehren würden.