Zwei Eritreer kämpfen um ihre Zukunft in Regensburg: Ist es zumutbar, einen Pass zu besorgen?

Von Benedikt Baumgartner · 31. Juli 2023 um 05:00

Sie haben unbefristete Arbeitsverträge, sie leben in eigenen Wohnungen, sie sprechen fließend Deutsch. Alles was Amanuel Yemane und Gebremdahin Abraham, beide 25 und aus Eritrea, für eine dauerhafte Zukunft in Regensburg fehlt, ist ein Ausweis aus Eritrea. Einen solchen aus der Diktatur zu bekommen, sei unmöglich, sagen sie.

Wie entkommt man einer Diktatur? Die Geschichte von Amanuel Yemane und Gebremdahin Abraham zeigt, wie der lange Schatten eines Unrechtsstaates junge Menschen verfolgt, selbst wenn sie es schaffen, in einem fremden Land eine Existenz aufzubauen. Die beiden 25-jährigen Eritreer leben seit fast zehn Jahren in Regensburg. Einer gesicherten Zukunft blicken sie dennoch nicht entgegen. Dazu müssten sie ein Ausweisdokument aus Eritrea beschaffen. Auf legalem Weg sei das unmöglich, sagen sie.

„Wir haben ja die Voraussetzungen erfüllt“, sagt Yemane, für einen erfolgreichen Antrag auf unbefristete Niederlassung. Seit 2014 leben die beiden in Regensburg. Abraham ist 2012 als 14-Jähriger geflohen, Yemane ein Jahr später. Seine Flucht führte ihn über den Sudan, durch die Sahara nach Ägypten, von dort nach Libyen, über das Mittelmeer nach Italien und schließlich nach Deutschland – allein, mit 15 Jahren.

Die beiden haben hier die Schule erfolgreich abgeschlossen, Ausbildungen aufgenommen und sind heute unbefristet angestellt. Abraham ist Maler und Lackierer, Yemane arbeitet als Fachangestellter für Arbeitsförderung bei der Bundesagentur für Arbeit. Seit über sechs Jahren haben sie eigene Wohnungen. Für eine dauerhafte Zukunft in Regensburg, das habe ihnen auch die Ausländerbehörde bestätigt, fehle lediglich eines: ein Ausweisdokument aus Eritrea.

In Eritrea lauert Todesstrafe

„Die eritreische Regierung ist in der ganzen Welt bekannt als Diktatur. Es sind so viele junge Menschen im Gefängnis, es gibt keine Pressefreiheit.“ Im Index 2023 von Reporter ohne Grenzen belegt Eritrea Platz 174 von 180. „Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Festnahme führen“, schreibt das Ausländische Amt zur Diktatur am Horn von Afrika. Und: „In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, zum Beispiel für Landesverrat oder Spionage.“

Die Flucht werde als solcher Verrat angesehen, sagt Abraham. Es sind vor allem junge Menschen, die aus Eritrea fliehen. Im letzten Schuljahr müssen alle Schüler in das Militärcamp Sawa. Dort warten ein halbes Jahr Militärausbildung und die Abschlussprüfungen. Wer die erfolgreich ablegt, darf studieren und wird von der Regierung einer Karriere zugewiesen. Wer durchfällt, laut Yemane über die Hälfte der Schüler, muss den „National Service“ leisten, einen Pflichtdienst beim Militär oder in Regierungseinrichtungen. Dauer: unbegrenzt. Eritrea ist involviert in den Krieg in der Grenzregion Tigray in Äthiopien, hat dorthin Soldaten entsandt. Auch Abrahams Vater und Bruder kämpfen dort.

Und von diesem Regime sollen junge Geflüchtete Dokumente einfordern? In Eritrea hatten die beiden als Jugendliche nie einen Ausweis. „Wenn man geflüchtet ist, kriegt niemand irgendeinen Nachweis auf legalem Weg“, sagt Yemane, „nur illegal, mit Korruption“. Zudem fürchten sie um die Sicherheit ihrer Familien, wenn die sich mit dem Anliegen bei den Behörden melden. Würden sie selbst bei der eritreischen Botschaft vorsprechen, müssten sie eine Diasporasteuer in Höhe von zwei Prozent an das Regime, vor dem sie aus politischen Gründen geflohen sind, zahlen und eine Reueerklärung abgeben, sind die beiden überzeugt. „Die sehen dich als Verräter. Da musst du unterschreiben, dass du die Flucht bereust und machst, was die Regierung verlangt“, erklärt Abraham.

Wird immer eine Reueerklärung verlangt?

Für einen subsidiär Schutzberechtigten sei das unzumutbar, um einen Pass aus dem Herkunftsland zu erhalten, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Yemane und Abraham sind anerkannte Geflüchtete, nicht unter subsidiärem, also behelfsmäßigem, Schutz. Die Voraussetzungen, einen Ausweis aus Eritrea zu bekommen, sind für sie aber dieselben. Auf Nachfrage schränkt Juliane von Roenne-Styra, Pressesprecherin der Stadt, die praktische Anwendung des Urteils an der Ausländerbehörde ein: „Anfangs ging man davon aus, dass diese Reueerklärung von eritreischen Staatsangehörigen immer und grundsätzlich abzugeben wäre.“ Mittlerweile hat sich laut der Stadtsprecherin aber gezeigt, dass dieses Schuldeingeständnis bei der Heimatvertretung nicht immer gefordert wird. Von eritreischen Staatsangehörigen wird daher nun ein Nachweis verlangt, „dass für die Ausstellung eines Reisepasses durch die Heimatvertretung die Abgabe der Reueerklärung tatsächlich gefordert wird“.

Nur wenn dies der Fall ist, komme die Unzumutbarkeit der Abgabe der Erklärung zum Tragen. Wie ein solcher Nachweis aussehen soll, ist Yemane schleiherhaft. „Man bekommt keine Bescheinigung, dass eine Reueerklärung verlangt worden ist“, sagt der 25-Jährige. Ihm seien zudem ausschließlich Fälle bekannt, bei denen Bekannte dieses Eingeständnis unterzeichnen mussten.

Kaum Hoffnung bei Eritreern

Die Kommunikation mit der Ausländerbehörde habe sich für die zwei Eritreer äußerst schwierig gestaltet. Telefonisch erreichen sie niemanden, auf Mails werde nicht geantwortet. Ihre Anträge auf Niederlassung seien erst nach über zwölf Monaten und einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin abgelehnt worden. Aufgrund unbesetzter Stellen und Fachkräftemangel, so räumt von Roenne-Styra ein, müsse man bei der Ausländerbehörde „mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen“.

Yemane hat ein Buch geschrieben über seine Flucht und die Situation in Eritrea. Einen Verlag hat er dafür noch nicht gefunden, er will es selbst herausbringen. Die unbefristete Niederlassung in Regensburg wäre ein Happy End. Dass es noch so kommt, können sich Yemane und Abraham momentan kaum vorstellen. Ihre Aufenthaltsgenehmigung läuft 2025 aus. „Hier in Regensburg gibt es keine Hoffnung eigentlich.“