Blüten statt Pillen? Ärztin aus Neutraubling setzt auf medizinisches Cannabis

Die Ärztin Dr. Julia Brühl-Bukowski aus Neutraubling (Landkreis Regensburg) hat sich auf medizinisches Cannabis spezialisiert. Zum Einsatz kommt es nicht nur bei Krebspatienten, sondern beispielsweise auch bei Migräne oder Depressionen. Obwohl die Therapie bei vielen Patienten gut anschlagen würde, sei das Thema dennoch sehr stigmatisiert, sagt die Medizinerin.
Die älteste Patientin, der Dr. Julia Brühl-Bukowski medizinisches Cannabis verordnet, ist 92 Jahre alt und leidet unter einer chronischen Erkrankung. „Die Patientin kommt damit gut zurecht. Sie sagt selbst: Hätte sie 40 Jahre früher schon von dieser Möglichkeit gehört, hätte sie einiges an schöner Lebenszeit dazugewonnen“, sagt die Medizinerin.
Davon, dass Cannabis als Heilpflanze die Symptome vieler Erkrankungen lindern kann, ist Brühl-Bukowski, die in Neutraubling eine Privatpraxis betreibt und auf psychosomatische Behandlung setzt, überzeugt. „Ich bin zur cannabisbasierten Medizin gekommen, nachdem jemand aus meinem Bekanntenkreis mit einer sehr schwerwiegenden Diagnose meine Meinung als Ärztin dazu hören wollte. Als ich angefangen habe, zu recherchieren, hat mich das Thema gefangen genommen.“
Patienten mit großem Leidensdruck
Mittlerweile hat sich Brühl-Bukowski auf Cannabis spezialisiert. Nicht nur bei Krebspatienten, die eine Chemotherapie machen, kommt die Pflanze zum Einsatz. Auch bei chronisch entzündlichen Erkrankungen wie rheumatoider Arthritis, bei Darmerkrankungen, bei Migräne oder Multipler Sklerose könne Cannabis Linderung verschaffen, sagt sie. „Ebenso bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angst-, Schlaf- oder Zwangsstörungen. Auch das Tourette-Syndrom oder Tic-Störungen, bei denen eine medikamentöse Einstellung oft schwierig ist, lassen sich damit behandeln.“

Nicht selten würden Patienten in ihre Praxis kommen, die eine regelrechte Ärzte-Odyssee hinter sich hatten. „Diese Menschen haben einen großen Leidensdruck und schon viel ausprobiert, was ihnen nicht geholfen hat.“
Brühl-Bukowski hat zum Thema Lebensqualität von Patienten mit chronischen Erkrankungen promoviert. „Ich habe mich viel damit beschäftigt, was jemand, der chronisch krank ist, im Alltag durchmacht. Häufig isolieren sich Betroffene und empfinden keine Freude mehr. Man kann sich das vielleicht vorstellen, wenn man daran denkt, eine Woche lang starke Zahnschmerzen zu haben. Manchen Menschen, die sich bei mir vorstellen, geht es jahrelang so.“
Bedenken sind schnell verflogen
Anfängliche Bedenken zu Cannabis seien schnell verflogen, als sie gesehen habe, dass die Medikation ihren Patienten hilft. „Es kommen auch Frauen mit Endometriose oder Patientinnen mit Beschwerden in den Wechseljahren. Die haben zuvor häufig Hormone verordnet bekommen, aber unter den starken Nebenwirkungen gelitten. Sie wollten lieber etwas Pflanzliches.“
Um einen sicheren Verlauf zu gewährleisten, müssen die Patienten regelmäßig von einem Mediziner gesehen und gesprochen werden.
Dr. Julia Brühl-Bukowski, Ärztin
Neben Blüten, die mittels Inhalator eingenommen werden, gebe es Cannabis als Tropfen, Kapseln oder Zäpfchen. Ganz gleich, welche Form Patienten aber bevorzugen würden: Entscheidend sei, dass die Einnahme von ärztlicher Seite begleitet werde. „Um einen sicheren Verlauf zu gewährleisten, müssen die Patienten regelmäßig von einem Mediziner gesehen und gesprochen werden.“

Nicht eingenommen werden dürfe medizinisches Cannabis während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Für Heranwachsende bis zum 25. Lebensjahr sollte eine strenge Risiko-Nutzen-Abwägung durch einen erfahrenen Arzt erfolgen. „Verwendet wird es zum Teil in der Kinderonkologie“, sagt Brühl-Bukowski.
Verkehrstüchtigkeit ist ein Thema
Interessenten könnten das Thema zunächst einmal beim Hausarzt ansprechen, rät sie. Nachfragen sollten Schmerzpatienten auch bezüglich einer Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse.
Womit sich Patienten, die sich für eine Medikation entscheiden, noch auseinandersetzen müssten, sei das Thema Verkehrstüchtigkeit. „Es gibt Fachärzte für Verkehrsmedizin, die dazu beraten.“ Grundsätzlich ginge es bei cannabisbasierter Therapie darum, die „Alltagsfähigkeit“ zu erhalten. „Leider ist es so, dass sich Patienten oft sehr stigmatisiert fühlen und Angst haben, wie ihr Umfeld darauf reagiert. Dabei hat eine ärztlich überwachte Medikation mit Drogen oder Sucht nichts zu tun.“
Kein Wundermittel – aber vielseitig einsetzbar
Seit der Teillegalisierung ab dem 1. April 2024 gilt Cannabis nicht mehr als betäubungsmittelpflichtiges Arzneimittel und kann mit einem Privatrezept in Apotheken eingelöst werden. „Das Cannabis, das ein Mediziner verordnet, wird unter strengen Bedingungen hergestellt“, sagt Brühl-Bukowski. „Im Gegensatz zum teillegalisierten Freizeitgebrauch wird Medizinalcannabis mittels medizinischem Verdampfer inhaliert und gemäß ärztlicher Verordnung eingenommen. “

Grundsätzlich würde sich die Ärztin wünschen, dass die Gesellschaft in Bezug auf dieses Thema „etwas weiter“ wäre. „Ein Patient, der medizinisches Cannabis einnimmt, sollte sich genauso wenig schämen müssen, wie jemand, der ein anderes Schmerzmittel einnehmen muss.“ Cannabis sei kein Wundermittel, betont sie noch. „Aber mehr Menschen sollten wissen, dass es ein Medikament ist, das sehr breit gefächert eingesetzt werden kann.“
Medizinisches Cannabis: Das sagen die Apotheken
• Einsatz: „Medizinisches Cannabis ist eine Nische“, sagt Birgit Specht, Sprecherin des Bayerischen Apothekerverbands für Regensburg. „Aber es ist eine Therapieform, die in den Apotheken angekommen ist.“ Sie bestätigt, dass es vor allem bei chronischen Schmerzen zum Einsatz kommt. Auch bei älteren Patienten in der Heimversorgung würden Mediziner zum Teil auf cannabisbasierte Medizin setzen.
• Unterscheidung: In den Apotheken sei das Thema ihrer Ansicht nach nicht stigmatisiert, sagt Specht. „Wenn jemand gut damit zurechtkommt – warum nicht“, sagt sie. Aufmerksam macht sie auf den „Doppelstatus“, den Cannabis seit der Teillegalisierung hat. „Man muss ganz klar zwischen medizinisch verordnetem Cannabis und Cannabis als Genussmittel unterscheiden.“
• Prüfung: Für medizinisches Cannabis wird ein Rezept benötigt. Es handle sich um eine Reinsubstanz. „Verordnet wird häufig Cannabis-Extrakt in Tropfenform. Durch die Apotheken erfolgt eine strenge Prüfung, ob es sich tatsächlich um die verordnete Form handelt.“ Bei den Blüten gebe es theoretisch mehr als 400 Sorten. Nicht immer seien diese jedoch alle lieferbar. „Manche verschwinden auch wieder vom Markt“, sagt Specht.