Trotz Gesetz: Abtreibungsgegner dürfen in Regensburg weiter vor Klinik beten

Regensburgs Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer sieht derzeit keine Möglichkeit, die Gebetswachen vor dem Castra-Regina-Center per Auflage zu verlegen. Einen Fachmann für Verwaltungsrecht wundert das nicht.
Am 30. April soll es wieder soweit sein: Der Verein Helfer für Gottes kostbare Kinder hat eine Gebetswache vor dem Castra-Regina-Center bei der Stadt angemeldet. Seit Jahren halten die Abtreibungsgegner diese einmal im Monat vor einer Klinik ab, in der Abtreibungen vorgenommen werden. Obwohl es inzwischen ein neues Gesetz gibt, das Schwangere vor Gehsteigbelästigung schützen soll und obwohl Kritik an dem Verein laut wird, hat die Stadt laut Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) keine rechtliche Handhabe, diese Versammlung zu verhindern.
Ein Fall für das Schwangerschaftskonfliktgesetz oder nicht?
Zuletzt war es Anfang vergangener Woche zu einer dieser Gebetswachen gekommen. Die Betenden hatten Heiligenbilder dabei, ein Kreuz und ein Bild von einem Ungeborenen im Mutterleib, auf dem zu lesen war: „Papa, Mama, ich will leben.“ Wolfgang Hering, Gründer und Vorsitzender des Vereins, sagte, für alle an einer Abtreibung Beteiligten zu beten – auch für die Ärzte und das medizinische Personal. Während Hering stets beteuert, so lediglich das Herz der Mutter für ein Ja zum Kind über Gottes Liebe erreichen zu wollen, sieht die Regensburger SPD-Abgeordnete Dr. Carolin Wagner in seinem Vorgehen einen Fall für das Schwangerschaftskonfliktgesetz. Es untersage etwa, Schwangere unter Druck zu setzen, um sie in ihrer Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu beeinflussen, wenn sie sich näher als 100 Meter an einer Einrichtung befinden, die Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Wagner sagt, die Abtreibungsgegner noch im Foyer des Ärztehauses beten gehört zu haben. Wegen der gezeigten Bilder verweist sie auch darauf, dass es nun innerhalb desselben Umkreises verboten ist, bei Schwangeren Emotionen wie Furcht, Ekel, Scham oder Schuldgefühl durch Inhalte zu Themen wie Schwangerschaft oder Schwangerschaftsabbruch auszulösen. Deswegen müsste die Stadt die Gebetswachen nach Wagners Ansicht nun eigentlich per Auflage verlegen können.



Die Oberbürgermeisterin sagt zwar, die Gebetswachen im Umfeld des Castra-Regina-Centers genauso kritisch zu sehen wie ihre Parteigenossin. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine zutiefst persönliche Entscheidung, die niemals leichtfertig getroffen wird. In dieser ohnehin schon belastenden Situation sollte keine Frau vor ihrer Arztpraxis mit einer ,Gebetswache' konfrontiert werden“, fordert sie. Maltz-Schwarzfischer betont auch, dass die Stadt alle Möglichkeiten ausschöpfe, um den Betroffenen das zu ersparen. Allerdings: „Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das – aus gutem Grund! – nur im absoluten Ausnahmefall eingeschränkt werden darf“, verdeutlicht sie. Sie sehe aktuell keine Möglichkeit, die Versammlung unter Berufung auf das Schwangerschaftskonfliktgesetz zu verlegen.
„Keine Möglichkeit für einen Erlass“
Wie Katrin Butz von der Pressestelle der Stadt Auskunft gibt, sehen die Verantwortlichen dort auch nicht, dass die von Wagner angesprochenen Verbotstatbestände erfüllt sind. „Eine unmittelbare physische oder verbale Bedrängung oder Einschüchterung von Schwangeren ist aufgrund der Lage der Versammlungsfläche nicht möglich“, erklärt sie. Zudem sei keines der gezeigten Bilder anstößig oder abschreckend gewesen. Deswegen sehe die Stadt aktuell keine Möglichkeit für einen Erlass von versammlungsrechtlichen Beschränkungen wie einer örtlichen Verlegung der Versammlung.
„Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das – aus gutem Grund! – nur im absoluten Ausnahmefall eingeschränkt werden darf“
Gertrud Maltz-Schwarzfischer, Oberbürgermeisterin der Stadt Regensburg
Wie aber kann das sein, wo das Gesetz doch erst vor ein paar Monaten extra für solche Fälle nachgeschärft worden ist? Dr. Thomas Troidl, Anwalt für Verwaltungsrecht, wundert das nicht. Er bezeichnet das Belästigungsverbot als schwer zu vollziehen. „Weil es von unbestimmten Rechtsbegriffen, die schwer auszulegen sind, nur so wimmelt“, erklärt er. Troidl verweist zudem darauf, dass der Vollzug dieser Regelungen dadurch erschwert wird, dass bei diesen Problemlagen nicht weniger als vier Grundrechtspositionen zu ihrem Recht kommen müssen. Er nennt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schwangeren, für die der Besuch einer Arztpraxis zu einem Spießrutenlauf werden könnte. Weiterhin spricht er das Recht auf Leben des Ungeborenen an, das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit der Klinik sowie das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit der an der Mahnwache Beteiligten. Laut Troidl kommt es bei der Bewertung deswegen auf die Ausgestaltung der betreffenden Veranstaltung an – etwa auf deren Ort und Dauer, aber auch auf die Anzahl der Mitwirkenden und den Inhalt etwaig eingesetzter Medien. Eine Ordnungswidrigkeit dürfte laut Troidl umso eher vorliegen, je mehr Personen an der Veranstaltung teilnehmen und je umfangreicher, drastischer und aggressiver sich gegebenenfalls zum Einsatz gebrachte Medien oder das sonstige äußere Auftreten – etwa in Form von Sprechchören – darstellen.
Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer will die Situation nun trotzdem im Auge behalten und auch mit der Praxis Kontakt aufnehmen. „Sollten sich neue Anhaltspunkte ergeben, die eine Verlegung der Gebetswache rechtfertigen, werden wir sofort die entsprechenden Auflagen erlassen“, verspricht sie. Der Verein Helfer für Gottes kostbare Kinder reagierte nicht auf die Frage, ob sich die Mitglieder vorstellen können, die Gebetswachen von sich aus an einer anderen Stelle zu veranstalten.