Erste Asylbewerber können frühestens Anfang April ins Thamer-Bräu in Rötz einziehen

Die ehemalige Gaststätte Thamer in der Rötzer Stadtmitte (Landkreis Cham) steht noch immer leer – obwohl eigentlich geplant war, dass Mitte Februar die ersten Asylbewerber dort einziehen sollen.
Im Januar war Bürgermeister Dr. Stefan Spindler vom Landratsamt Cham informiert worden, dass die Bau- und Brandschutzmängel im Gebäude behoben sind und am 21. Januar der Vertrag zur Unterbringung von Asylbewerbern unterzeichnet worden ist.
Das Landratsamt hatte Ende Januar bestätigt, dass der Mietvertrag für das Gebäude, das sich in Privatbesitz befindet, mit der Behörde ab dem 1. Februar laufe. Im Lauf des Februars sollte das Gebäude zunächst bezugsfertig vorbereitet werden, zum Beispiel mit Möbeln ausgestattet. Schon zu diesem Zeitpunkt war also bekannt, dass die Räumlichkeiten noch für die Beherbergung eingerichtet werden müssen.
Das scheint sich aufwendiger zu gestalten als gedacht. Denn zunächst hieß es, dass voraussichtlich Mitte Februar die ersten Asylbewerber einziehen können. Es kämen zunächst, hatte Spindler die Information des Landratsamts weitergegeben, 15 Männer, wahrscheinlich Syrer, die bereits in anderen Unterkünften im Landkreis untergebracht sind.
Bis dato ist allerdings noch niemand in die Räumlichkeiten eingezogen. „Aufgrund nicht vorhergesehener und unerwarteter Verzögerungen bei Restarbeiten im Innenbereich konnte der Bezug der Unterkunft bisher nicht erfolgen“, bestätigt ein Sprecher des Landratsamts auf Anfrage. Das Landratsamt gehe davon aus, dass diese Arbeiten zeitnah erledigt werden und ein Bezug der Unterkunft Anfang April möglich sein wird, heißt es von Seiten der Behörde weiter.
Vergangenen August waren die Planungen für eine Unterbringung von Asylsuchenden im Thamer-Bräu-Gebäude von 40 auf maximal 25 Personen reduziert worden. Die Stadt hatte zuvor den erneuten Dialog mit den Verantwortlichen beim Landratsamt gesucht, denn es hatte auch vonseiten des Bürgermeisters und der Stadtratsmitglieder Bedenken gegeben, ob die Integrationsmöglichkeiten einer kleinen Stadt wie Rötz für diese verhältnismäßig große Zahl an Flüchtlingen ausreichend sind.
Rötzer Bürger fragten im Rathaus an
Nach Bekanntwerden des zunächst anvisierten Einzugstermins waren im Rathaus Anfragen von Rötzer Bürgern eingegangen, beispielsweise ob die betreffenden Asylbewerber ausreisepflichtig oder in Deutschland bereits straffällig geworden sind.
Die Stadt war dafür jedoch der falsche Ansprechpartner, weil dies in der Zuständigkeit des Landratsamts liege, hatte Spindler erklärt. „Welche Menschen in der Unterkunft untergebracht werden, entscheidet das staatliche Landratsamt“, bestätigte die Behörde Ende Januar. Die Nationalität hänge von den künftigen Zuweisungen ab. „Derzeit stellen syrische Staatsangehörige die stärkste Gruppe der Asylsuchenden im Landkreis, dies kann sich aber auch ändern.“ Durch den hohen Zuwanderungsdruck im vergangenen Jahr seien die bestehenden Unterkünfte teilweise bis an die Kapazitätsgrenzen belegt worden.
„Bewohner werden keine ausreisepflichtigen Asylbewerber sein“
Um die Belegungssituation in den vorhandenen Unterkünften wieder zu entspannen und eine möglichst gerechte Verteilung innerhalb der Kommunen des Landkreises sicherzustellen, würden Bewohner aus den bestehenden dezentralen Unterkünften des Landratsamtes nach Rötz umverlegt, hieß es weiter.
Auf die Anfragen der Rötzer Bürger bezogen informierte das Landratsamt Ende Januar: „Die Bewohner werden keine ausreisepflichtigen Asylbewerber sein. Es werden nur Personen ausgewählt, bei denen nach Aktenlage keine Straftaten und psychischen Probleme vorliegen.“