Turnhalle für Sonderpädagogisches Förderzentrum: Bauvorhaben in Ettmannsdorf nimmt nächste Hürde

Der Landkreis Schwandorf plant eine neue Einfachturnhalle für das Sonderpädagogische Förderzentrum (SFZ) Schwandorf. Im November 2023 hatte der Planungs- und Umweltausschuss Schwandorf bereits einstimmig die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Daraufhin folgte die öffentliche Auslegung der Pläne. Am vergangenen Donnerstagnachmittag beschäftigte sich der Ausschuss erneut mit dem Projekt.
Der wesentliche Inhalt der Änderung besteht darin, die bestehende Wohnbaufläche und eine allgemeine Grünfläche im Schwandorfer Ortsteil Ettmannsdorf als Gemeinbedarfsfläche für Schule, Sportplatz und Behindertenwerkstatt darzustellen. Damit soll der Planungsfläche eine städtebauliche, geordnete Richtung gegeben werden. Das beplante Gebiet hat eine Größe von rund 18.000 Quadratmetern, die bisher im Flächennutzungsplan als Wohn- und landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Sie müssten in Gemeinbedarfsflächen umgewidmet werden.
Im Verbindungstrakt zwischen Sporthalle und Schule sollen Räume für die Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Auch eine Freisportfläche ist vorgesehen. Das SFZ in Schwandorf sei eine der wenigen Schulen in Bayern, die nicht über eine eigene Turnhalle verfügen. Bisher sei man an die Grundschule Ettmannsdorf ausgewichen, doch die dort zur Verfügung stehenden Sportstunden würden immer knapper.
Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans fiel einstimmig, ebenso zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gemeinbedarfsfläche östlich der St.-Vitalis-Straße, Ettmannsdorf“, der nun die Grundlage für das weitere Verfahren ist. Bei den Gebäuden orientiert man sich am Bestand, die Firsthöhen liegen bei maximal 15 Metern. Nun steht das Ergebnis der Öffentlichkeitsauslegung fest.
Von Seiten der Öffentlichkeit gab es keine Einwände. Jedoch hatten Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beispielsweise das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, die Bayernwerk Netz GmbH oder das Wasserwirtschaftsamt Weiden Anmerkungen. Diese bezogen sich überwiegend darauf, dass das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Naab liegt. Wie Ursula Jocham vom Büro Jocham + Kellhuber Bau in der Sitzung erklärte, werde der Eingriff in das Überschwemmungsgebiet ausgeglichen.
Dafür würden die Gebäude in einer hochwasserangepassten Bauweise errichtet werden. Konkret: Die Höhe des Fertigfußbodens im Erdgeschoss muss mindestens auf 355,5 Meter über Normalhöhennull liegen. Des Weiteren müssten Retentionsräume geschaffen werden. Retentionsräume sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden und den Flüssen den nötigen Raum zum Ausufern geben.
So eine Fläche soll laut der Planung westlich von Ettmannsdorf an der Naab entstehen. Auf der Planungsfläche erfolge eine Umwandlung von intensiv bewirtschaftetem Acker. In Verbindung mit einer Abgrabung der Fläche werde so eine Ausgleichsfläche für Hochwasser geschaffen.
Auch musste laut Jocham ein naturschutzfachlicher Ausgleich geschaffen werden. Wie sie berichtete, wurde dieser auf dem Grundstück errechnet, wobei es sich um eine kleine Fläche handle. Die Ausschussmitglieder hatten keine Einwände und votierten einstimmig für das Bauvorhaben.