Wilde Prügelorgie an Regensburger Jugendzentrum – Gericht hat Urteile verkündet

Von André Baumgarten · 14. März 2025 um 19:00

Eine Horde junger Männer trägt einen Streit in Regensburg mit Waffen aus. Zwei Brüder schlagen und stechen dabei von hinten auf ihre Kontrahenten ein – statt versuchtem Totschlag blieb es bei gefährlicher Körperverletzung.

Auf dem Basketballplatz eines Regensburger Jugendzentrums gehen im April 2024 zig junge Männer brutal aufeinander los. Wie wilde Horden, bewaffnet mit Messer, Schraubenzieher, Hammer sowie einer Machete – und das alles wegen eines Streits unter Jungs. Zwei Brüder, 18 und 20 Jahre alt, bekamen für die Gewalteskalation nun die Quittung: Die Jugendkammer verurteilte den Jüngeren zu drei Jahren Jugendstrafe für gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen. In U-Haft kam der Iraker einst noch wegen dreifachen versuchten Mordes.

Für das Landgericht steht am Ende des Prozesses fest, dass es eine verabredete Auseinandersetzung war. Zu dem Treffen an dem Jugendzentrum hatten alle Seiten Waffen mitgebracht, auf Seiten der Geschädigten mindestens eine Machete, wie Vorsitzende Richterin Knott erklärte. Dann sei alles eskaliert. Der heute 18-Jährige stach von hinten mit einer Art gekrümmten Dolch, ein sogenanntes Karambit-Messer, auf seinen früheren Freund ein, mit dem er schon länger Streit hatte.

Sogenannter Rücktritt befreit von Strafe

Weil der junge Iraker die Tat, trotz der Möglichkeit, erneut zuzustechen, nicht zu Ende brachte, ging die Jugendkammer von einem sogenannten strafbefreienden Rücktritt aus. Wäre das nicht der Fall, hätte das Gericht darüber entscheiden müssen, ob es ein versuchter Totschlag wäre. So blieb es bei einer gefährlichen Körperverletzung – gemeinschaftlich, mit gefährlichen Werkzeugen und wegen der zumindest abstrakten Lebensgefährlichkeit.

Ein Sachverständiger für Rechtsmedizin hatte dazu am Freitag festgestellt, dass Stiche in den Rumpf eines Menschen unkalkulierbar sind – insbesondere in so dynamischen Situationen wie dieser, wie Knott in der Urteilsbegründung aufgriff. Gleiches galt für den älteren Bruder, den die Kammer zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilte. Der hatte an jenem Abend aber gleich zwei Geschädigten, ebenfalls von hinten, einen Schraubenzieher in den Rücken gerammt.

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Dem 20-Jährigen kam seine positive Entwicklung zugute – er absolviert eine Ausbildung, lebt noch bei den Eltern und sei in Summe eher einem Jugendlichen gleichzusetzen. Also gab es auch für ihn eine Jugendstrafe. Aber: Beide müssten sich vor Augen führen, dass nur eine Sekunde hätte darüber entscheiden können, ob sie einem anderen das Leben nehmen. Geständnisse und Schuldeinsicht wertete die Jugendkammer zu ihren Gunsten. Intensivtäter, so Knott, seien beide jedoch nicht. „Wir haben hier ganz andere Kaliber sitzen.“ Zu dieser Einschätzung war am letzten Prozesstag auch die Jugendgerichtshilfe gekommen.

Die Strafverteidiger Christian Reiser und Stephanie Bauer hatten für die beiden Angeklagten in ihren Plädoyers zwei Jahre und drei Monate und eine kurze Bewährungsstrafe beantragt. Der Staatsanwalt dagegen forderte drei Jahre und drei Monate sowie ein Jahr und neun Monate auf Bewährung.

Auftrag von Richterin: Mutter keine Schande mehr machen

Beide Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel – akzeptieren das Urteil also. Der Vertreter der Anklage äußerte sich zu dieser Frage vorerst nicht. Die Richterin gab den jungen Männern am Ende noch den Auftrag mit auf den Weg, ihrer Mutter, die jeden Verhandlungstag im Gericht saß, „keine Schande mehr zu machen“.