Käufer des Kaufhofs fährt Taxi: Stadt Regensburg könnte Gebäude doch noch erwerben

Von Christian Eckl · 8. März 2025 um 09:00

Nach Ablehnung des Vorkaufsrechts durch den Stadtrat: Die Stadt Regensburg könnte das markante Gebäude am Neupfarrplatz doch noch erstehen, aber auf dem freien Markt und nicht zu diesem Preis. Dafür gäbe es auch eine breitere Unterstützung im Stadtrat.

Der Krimi um das Gebäude des früheren Kaufhofs am Neupfarrplatz geht weiter. Vergangene Woche entschied sich eine Mehrheit des Stadtrates gegen das Vorkaufsrecht. Am kommenden Montag läuft die offizielle Frist dafür nun ab. Innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf des Gebäudes hätte die Stadt dieses geltend machen können.

Über das Vorkaufsrecht hatte der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung debattiert. Laut Teilnehmern an dieser Sitzung hat die Stadt ein Gutachten vorgestellt, das den tatsächlichen Wert des Gebäudes auf lediglich 4,3 Millionen Euro beziffert hat. Die Gutachter hatten offenbar auch einen möglichen Abbruch der Bausubstanz mit eingerechnet, die auf bis zu 20 Millionen Euro taxiert wurde. Apropos taxieren: Bekanntgegeben wurde auch, dass es sich beim neuen Eigentümer der Immobilie um einen Taxifahrer aus Tel Aviv handeln würde. Der sei nicht Moslem, sondern jüdischen Glaubens. Er betreibe nur einen Shuttledienst mit einem einzigen Fahrzeug. Es gebe also keinen Zweifel daran, dass er wohl als Strohmann fungiert.

Die Stadt bestätigt dazu, dass es sich um einen israelischen Staatsbürger handelt. Informationen der Mediengruppe Bayern zufolge stammt die Nachricht, dass es sich beim Käufer um einen Taxifahrer handelt, von offiziellen israelischen Stellen. Angeblich hatten Regensburger sogar Kontakte zum israelischen Geheimdienst Mossad genutzt, um mehr über diesen Mann zu erfahren. Auch eine Privatdetektei wurde über eine Kanzlei eingeschaltet. Man fand lediglich ein Facebook-Profil des Mannes.

Geld an Benko in den Knast?

Offiziell tritt bisher als Verkäufer der Immobilie die Kaufhof Regensburg GmbH auf. Hinter der verbarg sich bis April 2020 die Privatstiftung der Familie Benko. Genannt werden die Mutter des zwischenzeitlich in U-Haft sitzenden Unternehmers René Benko sowie dessen Kinder, aber auch weitere Stiftungsverantwortliche. Diese Personen sind deckungsgleich mit jenen Verantwortlichen, über die Benko sein Immobilienimperium verwaltete. Sicher ist, dass es Mitte 2020 zu einer weiteren Verschiebung der Immobilie kam. Wer allerdings dahinter steckt, ist unklar. In der Stadt herrschte die Sorge, man würde Benko mit dem Ziehen des Vorkaufsrechts Millionen ins Gefängnis hinterher werfen.

Jetzt wurde allerdings bekannt, dass ein Kauf der Immobilie für die Stadt nicht vom Tisch ist. Der Kaufvertrag sieht für den Taxifahrer ein Rücktrittsrecht vor. So scheint es möglich, dass die Immobilie doch wieder auf den Markt kommt. Der Brücke-Stadtrat Florian Rottke gibt keinerlei Kommentar ab zu Debatten aus der nichtöffentlichen Sitzung. Der Betreiber des Kiosks am Neupfarrplatz sagt aber auch: „Wir können uns vorstellen, das Gebäude zu erwerben, aber nicht zu diesem völlig überteuerten Preis.“ Anschließend könnte die Stadt das Gebäude in einer Konzeptausschreibung vergeben und müsste sich nicht um eine Vermarktung der Immobilie kümmern. Die Stadt gibt auf Anfrage diesen Wasserstand: „Mit dem Anwalt, der die Kaufhaus Regensburg GmbH vertritt, steht die Stadt in Kontakt. Es sollen zeitnah weitere Gespräche folgen.“ Auch sei die TaskForce mit weiteren Aufträgen versehen worden, die der Stadtrat formuliert hat.

Was auf Seiten des alten oder neuen Eigentümers geschieht, ist derzeit völlig im Dunkeln. Weder die Kaufhof Regensburg GmbH, noch ein Sprecher der Investorengruppe, die nach eigenen Angaben hinter dem Mann aus Israel stehen soll, antwortet noch auf Anfragen. Für Aufsehen sorgte kürzlich lediglich ein Plakat mit der Aufschrift „Happy Ramadan“, das allerdings nach wenigen Tagen wieder abgenommen wurde. Angebracht hatte es offenbar ein Hausmeisterdienst aus Frankfurt, der Zugang zu dem Gebäude hat. Die Stadt sieht sich zwischenzeitlich abgesichert durch die Verschärfung der Sanierungssatzung. Denn der Sprecher der Investoren hatte zwar von einer Nutzung als Islamisches Kaufhaus mit Barbershops und Halal-Metzgereien gesprochen. Er brachte aber auch eine Nutzung im religiösen Kontext ins Spiel: „Obwohl das Zentrum seine kulturellen Wurzeln würdigt, ist es nicht nur eine religiöse Institution. Ihre Mission ist umfassender: als Brücke zu fungieren und unterschiedliche Traditionen und Perspektiven zu verbinden“, hatte der Sprecher der Investorengruppe der MZ schriftlich mitgeteilt. Könnte die Stadt eine religiöse Nutzung überhaupt verhindern?

„Keine religiöse Nutzung“

„Die Nutzung vorhandener Räumlichkeiten in diesem Anwesen zum Zwecke der Religionsausübung dürfte sowohl den präzisierten Zielen der Sanierungssatzung als auch den im Rahmen des Bebauungsplans geplanten Festsetzungen für ein Sondergebiet, die eine religiöse Nutzung nicht enthalten werden, widersprechen“, teilt die Stadt mit. Zudem sei im Kaufvertrag nur von einem Kaufhaus die Rede. Ob es überhaupt dazu kommt, ist offen. Der Eigentümer, wer auch immer es am Ende ist, hat bislang keinen Antrag auf eine Nutzungsänderung gestellt.

Info: Obdachlose und eine neue Parkfläche

Verfall: Schon wenige Monate, nachdem das Warenhaus am Neupfarrplatz geschlossen hat, kommt das Gebäude herunter. Und die Stadt kann wenig dagegen tun. So sieht man derzeit recht gut, was ein Leerstand an dieser markanten Stelle anrichten kann. Handhaben dagegen gibt es wenige. Beispielsweise parken derzeit immer wieder Fahrzeuge auf dem Areal – allerdings auf Privatgrund.

Obdachlose: Die Stadt stellt Unterkünfte für Menschen ohne Obdach zur Verfügung. Und Vereine wie der Strohhalm kümmern sich um sie. Doch Menschen gerade mit psychischen Problemen können oder wollen diese Hilfe nicht annehmen. Derzeit haben mehrere Obdachlose ihr Lager an den Eingängen zu dem früheren Warenhaus aufgeschlagen. Offenbar stört das den Eigentümer nicht.

Hilfestellung: Auch die Stadt sagt, dass sie im Prinzip nichts dagegen tun kann. „Der Kommunale Ordnungsservice und die Streetworker haben das Umfeld um das Gebäude im Blick“, heißt es relativ allgemein dazu auf Anfrage. „Wenn es sich jedoch um private Flächen handelt, kann die Stadt keinen Platzverweis oder Ähnliches aussprechen.“ Damit dürfte die Situation wohl noch einige Zeit so bleiben.