Nach Veto aus dem Landsratsamt: Rodung in Oberkreith und damit Bürgerentscheid abgesagt

Oft und teilweise lange war im Rodinger Stadtrat über die geplante Erweiterung des Industriegebiets Oberkreith und die damit einhergehende Rodung von acht Hektar Wald, gegen die es eine Unterschriftenaktion und letztlich ein Bürgerbegehren gab, diskutiert worden, am Ende ging alles ganz schnell: Einstimmig und ohne Rückfragen beschloss das Gremium in seiner Sitzung am Donnerstagabend, das Bauleitverfahren einzustellen. Der für 1. Juni geplante Bürgerentscheid samt Ratsbegehren ist damit obsolet, weil die Rodung ohnehin nicht durchgeführt wird.
„Wir schrammen am Ziel vorbei“, hatte Bürgermeisterin Alexandra Riedl zuvor erläutert. Das Ziel, drei örtlichen Firmen den Raum nach einer Erweiterung der Produktionsstätten und der Schaffung von benachbarten Wohnraum zu geben, könne nicht erreicht werden, nachdem das Landratsamt Cham im Zuge der Beteiligungen der Fachstellen und Träger öffentlicher Belange klar gemacht habe, dass einer Herausnahme der Fläche, in der Industrie- und Wohnbau realisiert werden sollten, nicht zugestimmt würde. Auch sei eine Wohnbebauung an der geplanten Stelle im Norden der Fläche aus Sicht des Landratsamtes nicht zustimmungsfähig.
Einstimmige Entscheidung
Es sei gut, dass die Stadt bereits im Dezember das Auslegungsverfahren gestartet habe, um die Chancen auszuloten, ob die geplante Erweiterung des Industriegebiets möglich wäre. So könne nun reagiert werden und der Bürgerentscheid, verbunden mit Zeit und Kosten, entfallen, unterstrich Riedl.
Die Rathaus-Chefin schlug angesichts der neuen Sachlage vor, den Bebauungsplan für die Erweiterung des Industriegebiets Oberkreith einzustellen. Die Stadträte votierten einmütig dafür, ebenso dafür, Bürgerentscheid und Ratsbegehren (in dem sich die Stadt für die Erweiterung zur Stärkung der Firmen-Standorte und dem Erhalt von Arbeitsplätzen eingesetzt hätte) nicht mehr durchzuführen, weil diese nun ins Leere laufen würden.
Kleineres Teilstück bleibt
Sie habe das Vorgehen mit dem Bund Naturschutz, der Unterschriftenliste und Bürgerbegehren initiiert hatte, abgestimmt, die Vertreter seien einverstanden, sagte Riedl. Auch mit den Firmen, die erweitern wollen, habe sie gesprochen, erläuterte die Bürgermeisterin. Es sei dabei vereinbart worden, das Verfahren für einen kleineren Teilbereich fortzusetzen, damit die dringlichsten Wünsche der Unternehmen erfüllt werden können. Dafür stehen etwa 1,8 Hektar Grund aus einem früheren Bebauungsplan, der bereits rechtskräftig ist, zur Verfügung, erläuterte die Bürgermeisterin.
Vertreterinnen der Bürgerinitiative und des Bürgerbegehrens „Walderhalt statt Flächenfraß“ des Bund Naturschutz Roding, die an der Sitzung teilnahmen, freuten sich über die Entscheidung. Wichtig sei, dass der Wald nicht gerodet werde, betonten sie. So werde auch der Wille der 1583 Rodinger Bürger, die gegen die Rodung unterschrieben haben, umgesetzt: „Für uns ist das ein Sieg.“
Stadtrat in Kürze
Änderungen beim Bebauungsplan Neubäu-Ost: Die bei der Stadt eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben zu Änderungen im Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans Neubäu-Ost geführt. Diese wurden von der Bauverwaltung eingearbeitet, so dass die Stadträte den Entwurf billigten und die weitere Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden auf den Weg brachten.
Einvernehmen für Bauantrag: Das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde dem Antrag auf Neubau einer Lagerhalle mit Schleuse zur bestehenden Betriebsstätte und zum Neubau eines Sozial- und Bürotrakts an der Turonstraße in Altenkreith.
Benutzungs- und Gebührenordnung für Flussbühne: Für die Flussbühne im Regen wurde eine Benutzungsordnung mit Benutzungsentgelten festgesetzt. Reinigungskosten, Strom-, Wasser-, Abwassergebühren und Personalkosten müssen nach tatsächlichem Aufwand bezahlt werden.
Spenden endgültig angenommen: Die im Rechnungsjahr 2024 bei der Stadtkasse eingegangenen Spenden wurden endgültig angenommen.
Benutzungsordnung und Preise für die Flussbühne: Für die Flussbühne im Regen wurden eine Benutzungsordnung sowie Mietpreise festgelegt. Nach einer kurzen Diskussion (es standen zwei Varianten zur Auswahl) entschieden sich die Stadträte einstimmig für die „einfache“ Variante: Alle, die frei zugängliche Veranstaltungen ohne Eintritt anbieten, müssen außer den Kosten für Reinigung, Strom, Wasser, Abwasser und Personal (nach tatsächlichem Aufwand) nichts bezahlen. Dies gilt aber nicht für gewerbliche Anbieter, für die 500 Euro pro Veranstaltung fällig werden. Dieser Betrag gilt auch, wenn Eintritt verlangt wird oder es sich um eine geschlossene Gesellschaft handelt. Mit den relativ günstigen Preisen und vor allem der kostenlosen Variante möchte man die Veranstaltungen auf der Flussbühne ankurbeln, erläuterte Bürgermeisterin Alexandra Riedl.