Bund Naturschutz Roding will Rodung verhindern und startet Unterschriften-Aktion

Von Oliver Hausladen · 30. August 2024 um 15:00

„Es wäre unverantwortlich, so viel Wald zu opfern“, sagt Konrad Höcherl, Vorsitzender der vor kurzem gegründeten Rodinger Ortsgruppe des Bund Naturschutz mit Blick auf die geplante Rodung in einer Größe von rund 6,6 Hektar, um das Industriegebiet Oberkreith zu vergrößern.

Gemeinsam mit einigen Mitstreitern will er die Maßnahme mit Hilfe eines Bürgerbegehrens verhindern. Dazu startet am Wochenende eine Unterschriften-Aktion.

Neun Prozent der Bevölkerung der betroffenen Kommune muss unterschreiben, damit es ein Bürgerbegehren gibt, hat sich Höcherl informiert – in Roding bei rund 1300 Einwohnern also um die 1200 Personen. Sehr viel, weiß der Ortsgruppen-Vorsitzende, aber die Angelegenheit sei auch sehr wichtig, und viele Helfer seien bereit, mitanzupacken.

Mehrere Aktionen geplant

Die Bevölkerung soll durch mehrere Aktionen, etwa Stände vor belebten Plätzen oder Supermärkten, auf die geplante Rodung aufmerksam gemacht und um Unterschriften gebeten werden, sagt Höcherl. Start ist am Sonntag beim Flohmarkt am Oberen Markt beim Fritz.

Außerdem wollen auch Mitglieder der Ortsgruppe von Tür zu Tür gehen und für ihr Anliegen werben. „Uns ist klar, dass das viel Arbeit wird und nicht auf kurze Zeit zu schaffen ist“, erläutert der Vorsitzende, der aber auch aufgrund der vielen Helfer zuversichtlich ist, dass das Ziel erreicht werden kann.

Die Fläche, bisher noch Kirchenwald, soll gerodet werden, um Erweiterungsmöglichkeiten für ansässige Firmen zu schaffen, vor allem sollen auch Parkplatzflächen und Wohnmöglichkeiten entstehen. Höcherl und seine Mitstreiter machen sich für einen weniger radikalen Eingriff in die Natur stark. „Wenn wir die nötigen Stimmen für ein Bürgerbegehren zusammen haben, muss die Stadt die Planungen erst einmal stoppen und neu entscheiden“, sagt Höcherl.

Durch den Verlust der großen Waldfläche gehe viel Lebensraum für Tiere und auch ein für Menschen sehr wichtiges Ökosystem verloren, erläutert der Vorsitzende. Zudem befürchtet er, dass sich die Hochwasser-Situation in Roding verschärfen könnte, wenn der Wald weg und die Fläche versiegelt ist. „Schon jetzt gibt es Probleme bei Starkregen. Der Klimawandel ist auch bei uns mittlerweile spürbar und wird weitergehen“, sagt Höcherl. Durch Maßnahmen wie die Rodung würden die Folgen noch schlimmer werden.

Belastung für Anwohner

Auch die Anwohner in diesem Gebiet, die schon jetzt durch Lärm, Dreck, Staub und Licht stark belastet würden, müssten noch größere Einschränkungen befürchten, schon während der Bauphase und auch danach. „Wir sind nicht gegen die Firmen und ihre Pläne, sondern für den Wald“, betont Höcherl. Er und seine Mitstreiter könnten nicht einsehen, dass so viel Wald „für Parkplätze mit Photovoltaik-Anlagen und mehrgeschossige Wohnbebauung“ geopfert werde. „Es gibt auch andere Möglichkeiten. Stadt und Firmen gehen hier in eine falsche Richtung“, ist er überzeugt.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Rechtliche Grundlage: Dem Bürgerentscheid geht das Bürgerbegehren voraus. Dieses kann laut Bayerischer Staatskanzlei grundsätzlich von jedem volljährigen Bürger bei der Gemeinde eingereicht werden.

Voraussetzungen: Damit die Gemeinde das Begehren behandelt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Begehren eine eindeutig mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Fragestellung und eine Begründung enthalten. Außerdem muss eine Mindestanzahl von Unterschriften von Gemeindebürgern vorliegen, die das Begehren unterstützen. Die Mindestzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde und liegt in Roding bei neun Prozent der Personen über 18 Jahre.

Gemeinderat entscheidet: Sind die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet der Gemeinderat spätestens innerhalb eines Monats über das Bürgerbegehren. Stimmt er zu, kommt es zum Bürgerentscheid. Lehnt der Gemeinderat das Begehren ab, können die Initiatoren dagegen klagen.

Auch Ratsbegehren möglich: Der Gemeinderat kann auch selbst ein dem Bürgerentscheid ähnliches Ratsbegehren über eine Angelegenheit im Gemeindegebiet beschließen.

Folgen: Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, hat er die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses und ist bindend. Er kann innerhalb eines Jahres nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden. Einzige Ausnahme: Die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage ändert sich wesentlich.

Um das Industriegebiet erweitern zu können, soll der angrenzende Wald gerodet werden. Foto: Bastian Schreiner