Burglengenfelds Pfarrer schiebt Menschen nach Kirchenaustritt für Bestattung den Riegel vor

Pfarrer Michael Hirmer, Kopf der katholischen Stadtkirche Burglengenfeld (Landkreis Schwandorf), weiß, wie man Aufmerksamkeit erregt. Eines der jüngsten Beispiele: Die Information im Pfarrbrief zum Thema Bestattungen. Eine MZ-Leserin ist mehr als irritiert.
Auf Seite 16 des Pfarrbriefs erklärte Hirmer: Wer aus der katholischen Kirche austrete, verliere die Rechte, die eine Mitgliedschaft beinhalte. Dazu zähle auch die Bestattung auf einem der katholischen Friedhöfe in Dietldorf, Pottenstetten und Rohrbach. Personen, die sich von der Kirche abgewandt hätten, müssten sich eben eine Grabstätte auf einem öffentlichen Friedhof suchen.
Zur Begründung führte Hirmer weiter an, eine ausgetretene Person beteilige sich nicht mehr an der Solidargemeinschaft der Kirche. Somit leiste sie auch keinen finanziellen Beitrag mehr zum Unterhalt ihrer Einrichtungen. Die Gebühren auf kirchlichen Friedhöfen seien aber nur deshalb so günstig, weil sie durch die Kirche verwaltet und durch ihr nahestehende Bürger ehrenamtlich gepflegt würden. So kostet ein Einzelgrab in Dietldorf nur 18 Euro im Jahr, am kommunalen Friedhof in Burglengenfeld sind dafür 67,20 Euro fällig.
Bürgerin: „Nicht im Sinne des Glaubens“
Iris Lell (60), eine evangelische Christin, hat das Mitteilungsblatt der Pfarrei „mit großer Verwunderung“ gelesen. Sie hält es für seltsam, dass sich „eine Kirche, die Solidarität und Verständnis für alle predigt“, so positioniert. Dadurch würden Andersgläubige schlicht ausgegrenzt – oder zumindest in die Bredouille gebracht. Das sei „absolut nicht christlich und nicht im Sinne des Glaubens“, meint Lell. Folglich sei es auch nicht verwunderlich, wenn sich noch mehr Menschen von der Kirche distanzierten.
Pfarrer Hirmer mag rechtlich korrekt handeln, MZ-Reporter Thomas Rieke sieht trotzdem Anlass zu Kritik. Hier lesen Sie seinen Kommentar.
Die Burglengenfelderin gibt zu bedenken, auch am Land komme es immer häufiger vor, dass Menschen unterschiedlicher Konfession eine Partnerschaft fürs Leben eingingen. Wenn nun beispielsweise ein Katholik seine Lebensgefährtin anderer Religionszugehörigkeit durch den Tod verliere, sehe er sich gezwungen, mit dem Pfarramt zu verhandeln.
Hirmer: Respektiere Willen des Ausgetretenen
Hirmer zeigt für die Kritik wenig Verständnis. Auf Nachfrage präzisierte er aber seinen Beitrag im Pfarrbrief. Mit dem Austritt aus der Kirche drücke ein Mensch seinen Willen aus, dass er sich nichts mehr von dieser Institution erwarte und nichts mehr mit ihr zu tun haben wolle. Diesen Willen respektiere er, und zwar über den Tod hinaus.
Hirmer wörtlich: „Warum sollte ich gegen den Willen eines Menschen handeln, ihn auf einem katholischen Friedhof bestatten, wenn er das ausdrücklich nicht wollte und bei seinem Austritt dokumentiert hat?“ Würde jemand allerdings darauf bestehen, trotz der Abkehr auf einem katholischen Friedhof zur letzten Ruhe gebettet zu werden, so sei dies „egoistisch“ und damit unmoralisch, meint Hirmer. Solidarität sei keine Einbahnstraße.
Intention: Rechtzeitig über Konsequenzen nachdenken
Aktuellen Anlass für seine Mitteilung im Pfarrbrief habe es keinen gegeben, versichert der Pfarrer. Grundsätzlich sei es an der Zeit gewesen, für das Thema zu sensibilisieren. Die Menschen sollten rechtzeitig darüber nachdenken, welche Folgen ein Kirchenaustritt habe – für sie persönlich, aber auch für die Angehörigen. Damit ließen sich im Trauerfall leidvollen Diskussionen eventuell vermeiden.
Im Übrigen, so betont Hirmer, sei ihm sehr wohl bewusst, dass es Härtefälle geben könnte, beispielsweise dann, wenn schon ein Familiengrab existiere und Alternativen fehlten. Dann sollten sich Angehörige an ihn wenden. „Durchs Reden kommen die Leut’ z’samm’“, dieser Grundsatz gelte bei ihm noch immer.
MZ-Recherchen haben ergeben, dass Hirmer, rein rechtlich betrachtet, auf der sicheren Seite ist. Er übt nur sein Hausrecht aus. Laut Bayerischer Verfassung ist zwar auch auf Friedhöfen, „die nur für einzelne Religionsgemeinschaften bestimmt sind“, die Beisetzung Andersgläubiger zu gestatten. Dies gilt aber nur, wenn kein anderer Begräbnisplatz vorhanden ist. In Burglengenfeld gibt es mit dem kommunalen Friedhof eine Alternative. Für ihn gelten hinsichtlich der Konfession keinerlei Einschränkungen.
So läuft es in der Maxhütter Pfarrei St. Barbara
In Maxhütte-Haidhof geht der Priester Steffen Brinkmann mit dem Thema unaufgeregt und großzügig um. Auf dem Waldfriedhof rund um die alte St.-Barbara-Kirche könne selbstverständlich jeder bestattet werden, berichtet der Seelsorger. Dafür nennt er zwei Gründe: Aufgrund der Bevölkerungsstruktur gebe es schlicht den Bedarf, und die Grabgebühren seien eine wichtige Einnahmequelle für seine Pfarrei.
Zum Thema Solidarität und Unterhalt merkt Brinkmann an, dass es möglich wäre, von Nichtgläubigen eine höhere Gebühr zu verlangen. Bisher habe die Kirchenstiftung davon allerdings abgesehen. Gleichzeitig bestätigt Brinkmann, dass seine Pfarrei bestrebt ist, den Waldfriedhof an die Stadt abzutreten. Der Verwaltungsaufwand sei nämlich immens.
