Falsche Aussagen? Schwere Vorwürfe der Regensburger Kaufhof-Eigentümer – Stadt kontert

Die Fronten zwischen dem Eigentümer des ehemaligen Kaufhofs und der Regensburger Stadtspitze verhärten sich weiter. Ein im Auftrag der Kaufhof Regensburg GmbH agierender Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main wirft der Stadtspitze und Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer vor, öffentlich die Unwahrheit gesagt zu haben. Dem tritt die Stadt auf Anfrage entgegen.
Gegenüber der Stadt hat eine von der Kaufhof Regensburg GmbH beauftragte Kanzlei aus Frankfurt am Main nun klargemacht, wie die bisherigen Eigentümer der Immobilie die Aktivitäten der Stadt sehen. Demnach sei mehrfach behauptet worden, die Stadtspitze habe sich bereits im Jahr 2022 aktiv für den Erhalt der Kaufhof-Filiale eingesetzt. Dies sei jedoch unzutreffend, zumindest aber irreführend, da es kein Angebot seitens der Stadt zur Unterstützung gegeben habe – so zumindest der Anwalt. Auch die Behauptung, die damaligen Eigentümer der Immobilie seien für die Stadt nicht erreichbar gewesen, treffe nicht zu. Weder seien die Verantwortlichen der Kaufhof Regensburg GmbH telefonisch, noch schriftlich oder per E-Mail kontaktiert worden, so die Kanzlei.
Vorwürfe von Anwalt: Existiert Task Force Kaufhof in Regensburg?
Eine sogenannte Task Force Kaufhof sei – sollte eine solche tatsächlich existiert haben, wie der Anwalt süffisant anmerkt – nach außen hin für die Kaufhof Regensburg GmbH nicht erkennbar gewesen, so die Kritik.
Heikel auch: Die früheren Eigentümer machen gegenüber der Stadtspitze deutlich, dass auch die Nutzung als Kulturkaufhaus – ein Sprecher des Investors hatte ein „islamisches Kulturkaufhaus“ in den Raum gestellt – aus der gültigen Baugenehmigung heraus umgesetzt werden könnte. Zu Deutsch: Es könnte schwierig werden für die Stadt, eine bestimmte Nutzung zu verhindern. Dass sich die früheren Eigentümer massiv gegen die Stadt wehren, machte auch deutlich, dass eine Abordnung der Stadt nicht in das Gebäude gelassen wurde. Das Argument hier: Zunächst habe die Stadt eine Gruppe von drei bis fünf Personen angekündigt, wollte dann aber angeblich 15 Leute für die Besichtigung anmelden.
Kaufhof Regensburg: Was geschieht mit dem Erbpachtvertrag?
Völlig offen ist, was eigentlich mit dem Erbpachtvertrag geschieht. Bislang zahlte die Kaufhof Regensburg GmbH einen mittleren sechsstelligen Betrag an die Erbengemeinschaft Fischl pro Jahr. Der Familie gehören etwa 600 Quadratmeter des Areals, auf dem der Kaufhof steht. Ob der in den 70er Jahren geschlossene Vertrag durch die Überbauung einer rechtlichen Prüfung standhalten würde, daran gibt es stadtintern offenbar Zweifel. Klar ist, dass der Kaufvertrag des neuen Investors das Thema Erbpachtzahlung nicht beinhaltet. Die Familie Fischl antwortet auf Anfrage, man könne zu vertraulichen Gesprächen und Papieren keine Stellung nahmen. „Aber seien Sie versichert, dass die Erbengemeinschaft Fischl mit der Frau Oberbürgermeisterin im einvernehmlichen Gespräch ist, um für die Stadt Regensburg eine gute Lösung zu finden“, so der Münchner Arzt Rudolf Fischl als Sprecher der Erbengemeinschaft.
Vorwürfe um Kaufhof in Regensburg: Stadt verteidigt Vorgehen
Die Stadt tritt den Vorwürfen der Eigentümer auf MZ-Nachfrage entgegen: Man habe die üblichen Kommunikationswege und die seitens der Verkäuferin genannte Kontaktperson als Ansprechpartner gewählt, teilt die städtische Pressestelle mit. Darüber hinaus habe man Galeria Karstadt Kaufhof bei der Neuausrichtung des Kaufhauses und auf der Suche nach Untervermietungen unterstützt. „Es wurden Gespräche mit der GKK Konzernleitung, dem Insolvenzverwalter, dem Standortleiter und Betriebsrat sowie den Gebäudeeigentümern geführt.“ Selbstverständlich sei die Stadt auch im regelmäßigen Kontakt mit der Kaufhof Regensburg GmbH und dem genannten Ansprechpartner gestanden.
Die Stadt habe den Eigentümern die Möglichkeit aufgezeigt, gemeinsam eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, die über Mittel der Städtebauförderung und geltende Richtlinien finanziell gefördert werden kann. „Die Eigentümerin wurde um Prüfung dieses Vorschlags gebeten. Die benötigten Haushaltsmittel wurden hierzu bereitgestellt und per Stadtratsbeschluss im Dezember 2024 freigegeben. Die Maßnahme wurde dem Fördermittelgeber im Rahmen einer Bedarfsanmeldung angezeigt.“ Nach einem ersten positiven Signal und Rückfragen seitens der Eigentümer habe es von diesen kein weiteres Feedback gegeben. „Zuletzt wurde Anfang Dezember 2024 seitens der Stadt nachgefasst, leider ohne Rückmeldung.“ Eine Machbarkeitsstudie könne keinen Leerstand verhindern, könne aber dabei unterstützen, die Leerstandszeiten zu verkürzen und nachhaltige Folgenutzungen aufzuzeigen. Es sei eine Kostenteilung zwischen Gebäudeeigentümer, Stadt und Fördermittelgeber vorgesehen gewesen.
Stadt zu Besichtigung des Kaufhofs: Absage ist nicht in unserem Sinne
Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer hatte mehrfach betont, dass die Planungshoheit bei der Stadt liege. „Diese Aussagen beschreiben allgemeingültige Rechtsgrundsätze und die Rolle einer Gemeinde bei Umnutzungen und Konversionen“, betont die Stadt. Im Übrigen stünden diese Aussagen im Kontext einer möglichen Nutzung der Immobilie als islamisches Kulturzentrum. Die Gruppe der Stadt zum Besichtigungstermin vor einigen Tagen habe rund zehn Personen umfasst. „Die Teilnehmer untergliedern sich in den fachlich unabhängigen Gutachterausschuss sowie Experten seitens der Stadtverwaltung. Bei beiden Gruppen liegt die fachliche Notwendigkeit der Begehung des Gebäudes und die notwendige persönliche Inaugenscheinnahme vor.“ Eine Absage des Termins sei nicht im Sinne der Stadt, „da eine Ermittlung des tatsächlichen Verkehrswerts der Immobilie eine relevante Komponente im weiteren Umgang mit der Angelegenheit werden kann.“ Stand Dienstag, 16 Uhr, gebe es keinen Termin für eine erneute Besichtigung. Stadt und Eigentümer stünden über den Anwalt in Kontakt, betont die Pressestelle. Die Kommunikation mit der Verkäuferin erfolge – wie vom Anwalt gewünscht – vertraulich.
