In Schwandorf dürfen die AfD-Plakate bleiben – In der Großen Kreisstadt gibt es andere Regeln

In Cham haben Wahlplakate der AfD für Aufsehen gesorgt. Wegen der Größe mussten einige dort abgenommen werden. Die Richtlinien der Stadt Schwandorf sind dagegen etwas lockerer.
Der Fall im Nachbarlandkreis: Die AfD hatte schon vor Weihnachten in Cham plakatiert. Nicht nur zu früh, sondern auch noch zu groß. In der Stadt Cham ist als Maximal-Format DIN A1 erlaubt. Das Plakat der AfD lag deutlich drüber. Mehrere Parteien hatten sich deswegen beim Chamer Ordnungsamt beschwert.
Einem MZ-Leser aus Schwandorf war dies auch zu Ohren gekommen. Er hatte sich daraufhin in der Redaktion gemeldet. Ihm sei auch der Größenunterschied der Plakate in der Großen Kreisstadt aufgefallen. Andreas Hofmeister, Pressesprecher der Stadt, informiert auf Nachfrage der Mittelbayerischen Zeitung, dass es bezüglich der Größe in Schwandorf keine Beschränkung gebe. „Sollte ein Plakat jedoch beispielsweise einen Gehweg übermäßig einengen, wird die jeweilige Partei dazu aufgefordert, es um- oder höher zu hängen“, erläutert Hofmeister.
Dennoch gibt es weitere Richtlinien, an die sich die Parteien halten müssen. Grundsätzlich darf laut dem Pressesprecher an Bäumen, Baumpfählen und Verkehrszeichen nicht plakatiert werden, ebenso nicht außerorts an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. An fest angebrachten Werbeträgern, die auch Mastanhänger genannt werden, sowie auf Höhe von Friedhöfen dürfen ebenfalls keine Wahlplakate hängen.
Alles Wichtige zur Bundestagswahl 2025 in Bayern lesen Sie auf unserer Themenseite.
Darüber hinaus darf in der Schwandorfer Kernstadt nicht plakatiert werden. Darunter fällt die Friedrich-Ebert-Straße, der Marktplatz, der Kreuzungsbereich Naabuferstraße, Nürnberger Straße und Fronberger Straße, die Rathausstraße sowie die Kirchgasse. Dies ist in der städtischen Plakatierungsverordnung geregelt.
Des Weiteren dürfen die Plakate erst ab der siebten Woche vor der Wahl aufgehängt werden und müssen nach der Wahl entfernt werden. Wie Hofmeister mitteilt, gab es hier in diesem Jahr auch eine Beschwerde: „In diesem Fall wurden Parteiplakate bereits vor Start des offiziellen Zeitraums aufgehängt.“
Im Falle eines Verstoßes muss die jeweilige Partei das Plakat entfernen. „Sollte die Partei die Plakate trotz Aufforderung nicht entfernen, werden die im Einzelfall anfallenden Bauhofkosten berechnet. Diese Kosten liegen meist im dreistelligen Bereich“, informiert Hofmeister abschließend.