Kaum da – schon wieder weg: Die ersten Bundestagskandidaten in Cham sind abgehängt

Schon um Weihnachten herum hingen in Cham die ersten Konterfeis der Bundestags-Kandidaten an den Straßenlaternen. Bei rechtem Lichte genauer betrachtet, waren die Plakate der AfD aber größer als das erlaubte Maximal-Format DIN A 1. Nun müssen sie wieder runter.
Veranlasst hat das nach einigen Beschwerden das Ordnungsamt im Chamer Rathaus. „Wir haben Kontakt zu der Partei aufgenommen und darauf hingewiesen, dass so groß nicht plakatiert werden darf“, sagt Ordnungsamts-Leiter Michael Bücherl. Es habe entsprechende Beschwerden anderer Parteien gegeben. Einfach irgendwo irgendwelche Plakate aufzuhängen – so einfach ist Wahlkampf nicht. Erlaubt ist das Plakatieren ohnehin erst seit dem 27. Dezember. „Dann sind acht Wochen Zeit bis zur Wahl“, erklärt Bücherl.
Beachtet werden muss aber noch viel mehr. Das erfahren die Parteien, wenn sie einen entsprechenden Antrag bei der Stadt gestellt haben. Einige Parteien haben diesen Antrag im Rathaus schon gestellt. Als Antwort erfahren sie dann, nach welchen Vorgaben das ablaufen muss. Zum Beispiel, wann die Plakate aufgehängt werden dürfen, und wann müssen sie weder runter müssen. In welchen Abständen sie hängen müssen und wann ein Standort die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Um in der Altstadt das Aufhängen von zu vielen Plakaten zu verhindern und das Stadtbild nicht zu beeinträchtigen, hat die Stadt an mehreren zentralen Orten wie dem Marktplatz Sammelaufsteller platziert. Die Plakate können dann beim Stadtbauhof abgegeben werden, der sie dann in der Reihenfolge des Wahlzettels dort anheftet.
Wer sich an die Vorgaben nicht hält muss abhängen. Tut eine Partei das nicht, werden die Plakate notfalls vom Bauhof in Ersatzvornahme abgenommen und die Kosten dafür entsprechend in Rechnung gestellt.