Freispruch im Neumarkter Vergewaltigungs-Prozess: „Können nur vermuten“

Von Katrin Böhm · 9. Januar 2025 um 17:00

Er war wegen mehrfacher Vergewaltigung einer geistig eingeschränkten Frau angeklagt – jetzt ist ein Mitarbeiter einer Einrichtung im Landkreis Neumarkt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen worden.

Allerdings: Nicht wegen erwiesener Unschuld, wie Vorsitzender Richter Dimitri Stumpf in seiner Urteilsbegründung am Donnerstagnachmittag erklärte. Sondern vielmehr, weil man im Verfahren Zweifel nicht habe ausräumen können. „Es ist wahrscheinlich etwas dran, aber was, wissen wir nicht“, sagte Stumpf zu den Vorgängen in der Einrichtung, die sich über zwei Jahre hingezogen haben sollten. Hauptproblem: Die Aussagen der betroffenen Frau schwankten bei den Vernehmungen stark.

Natürlich habe das Gericht hier andere Maßstäbe angelegt als bei nicht beeinträchtigten Personen und es erkenne auch die von einem psychiatrischen Gutachter bestätigte Aussagetüchtigkeit an – dieser hatte erklärt, dass die Frau Erlebtes speichern und im Wesentlichen zutreffend wiedergeben könne. Aber: Bei den insgesamt drei Vernehmungen bei Polizei und Gericht habe es „ganz erhebliche Widersprüche“ gegeben, so Stumpf.

Aussage bei zweiter Vernehmung viel dramatischer

Auffällig sei etwa gewesen, dass die Frau bei der ersten Vernehmung die Vorgänge nur rudimentär geschildert, bei der zweiten aber alles viel dramatischer dargestellt habe. Abgesehen davon habe sie völlig neue Vorgänge benannt, weitere angeblich betroffene Frauen genannt und von einem anderen Tatort gesprochen. Der mögliche Tatort sei bis zuletzt unklar geblieben.

Auch der Zeuge, der erklärt hatte, er habe durch eine angelehnte Tür beobachtet, wie der sitzende Angeklagte die vor ihm stehende Frau am Bauch gestreichelt habe, war nicht ausschlaggebend. Freilich sei es möglich, dass der Angeklagte unvorsichtig gewesen sei, es könne aber auch sein, dass das Ganze „vielleicht doch nicht so dramatisch war“, so Stumpf. Abgesehen davon sei fraglich, ob das Streicheln überhaupt als Sexual-Straftat gewertet werden könne – angeklagt sei es jedenfalls nicht gewesen. Und: Dass in zwei Jahren niemand sonst in der Einrichtung etwas bemerkt habe, sei auffällig.

Womöglich einvernehmliche sexuelle Handlungen?

Nicht ausschließen konnte das Gericht, dass sexuelle Handlungen – sollten denn welche stattgefunden haben – möglicherweise einvernehmlich waren. Zwar sei fraglich, ob das Einverständnis bei einer geistig eingeschränkten Frau von vornherein ausgeschlossen werden könne, diese Frage sei rechtlich aber bisher nicht entschieden und schwer zu beantworten. Prinzipiell gelte im konkreten Fall aber, dass aus verschiedenen Dokumentationen hervorgehe, dass die Frau ihren Willen sehr wohl äußern könne.

Auch das Thema Kaffee – der Gutachter hatte von einer Koffeinabhängigkeit der betroffenen Frau gesprochen – betrachtete das Gericht ambivalent. Natürlich sei es möglich, dass der Angeklagte Kaffee eingesetzt habe, um die Frau gefügig zu machen, es könne aber auch sein, dass die Frau, die auch bei den Befragungen Kaffee getrunken hatte, dadurch extrem beeinflusst worden sei und dann möglicherweise andere Dinge erzählt habe. Besonders problematisch: Die Frau sei nie von speziell geschultem Personal vernommen worden, weder bei der Polizei, noch von einem entsprechend geschulten Ermittlungsrichter. In der Einrichtung sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe viel geredet worden – auch dies habe sich auf die Aussagen auswirken können.

Fazit des Falls: „Wir können nur vermuten, dass da irgendetwas zwischen den beiden war“, so der Vorsitzende Richter. Moralisch und arbeitsrechtlich sei dies „äußerst problematisch“, aber das Gericht könne auf diesen Grundlagen niemanden strafrechtlich verurteilen.

Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft hatte eine mehrjährige Haftstrafe gefordert. Die Plädoyers waren aufgrund der intimen Details nicht-öffentlich gehalten worden.