Vergewaltigung: Stimmen die Vorwürfe gegen einen Mann aus dem Landkreis Neumarkt?

Von Katrin Böhm · 8. Januar 2025 um 19:00

Inwiefern kann man einer Frau Glauben schenken, die auf dem geistigen Stand eines Grundschulkinds ist? Um diese zentrale Frage dreht sich ein Prozess vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Angeklagt ist ein Mitarbeiter einer Einrichtung im Landkreis Neumarkt wegen mehrfacher Vergewaltigung.

Ein psychiatrisches Gutachten sollte dem Gericht am Mittwoch zu einer besseren Einschätzung helfen. Eine entscheidende Rolle könnte auch ein Zeuge spielen.

Der Mitarbeiter soll die Frau mehrfach zu sexuellen Handlungen gezwungen haben – dafür gab es dann Kaffee, so die Anklage. Kaffee, das wurde während der gesamten Verhandlung immer wieder deutlich, war für die Frau wie eine Droge. Ihr Bedürfnis nach Kaffee sei „verhaltensrelevant“, erklärte auch der Psychiater. Man könne ihre Koffeinabhängigkeit durchaus mit anderen Abhängigkeiten vergleichen, die nicht körperlich süchtig machten, sondern nur psychisch.

Generell bescheinigte der Experte der Frau, dass sie sich im Grunde gut an Dinge erinnern könne und sich sogar im alltäglichen Weltgeschehen etwas auskenne – beispielsweise wisse sie, dass in der Ukraine Krieg herrscht. Ihm gegenüber habe sie erklärt, dass sie den angeklagten Mitarbeiter eigentlich gern möge, es aber trotzdem zu Dingen gekommen sei, die sie eigentlich nicht wollte.

Psychiater: Frau trotz leichter Intelligenzminderung aussagetüchtig

Trotz ihrer leichten Intelligenzminderung schätze er sie als aussagetüchtig ein, so der Psychiater. Die Frage nach der Aussagetüchtigkeit spielt insofern eine Rolle, als die Frau bei den beiden Polizeibefragungen unterschiedliche Angaben gemacht hatte. Gründe dafür sah der Psychiater darin, dass die Frau vor den Befragungen mit zu vielen unterschiedlichen Leuten gesprochen hatte – so sei die Frau möglicherweise suggestiv beeinflusst worden. Außerdem sei er überzeugt, dass Aussagen auch vom Befragungsstil abhängen würden.

Generell könne die Frau ihren Willen sehr wohl erklären und auch durchsetzen, erklärte der Psychiater – in bestimmten Situationen sei dies aber eben nicht so einfach und sie sei hilflos und vermehrt beeinflussbar, gerade in komplexeren Konstellationen oder tabuisierten Bereichen. „Bei geschicktem Verhalten des Gegenübers macht sie dann Dinge, die sie nicht will“, so der Experte.

In diesem speziellen Fall komme hinzu, dass sie den Mitarbeiter gern aufgesucht und Aufgaben bei ihm übernommen habe – dann aber sei etwas ganz anderes als erwartet passiert und das habe sie ebenso irritiert wie Außenstehende.

Denn: Ein nicht bei der Einrichtung angestellter Zeuge schilderte am Mittwoch vor Gericht, dass er den Mitarbeiter gesucht und dann zufällig gesehen habe, wie die Frau vor diesem stand und der Angeklagte deren Bauch gestreichelt habe. Ihm sei die Situation „mehr als komisch“ und „sehr suspekt“ vorgekommen – trotzdem sprach er den Mitarbeiter nicht darauf an oder meldete den Vorfall, sondern redete am Abend mit seiner Freundin darüber, die ihm aber seiner Aussage nach nicht geglaubt habe. Aus Angst vor möglichen Konsequenzen ließ er die Angelegenheit im Sand verlaufen.

Ans Licht kamen die Vorwürfe, als sich die Frau einer Mitarbeiterin anvertraute und ihr von den Übergriffen berichtete. Die Mitarbeiterin informierte ihre Vorgesetzen, die den Mann sofort freistellten und ihm Hausverbot erteilten. Bei der Konfrontation mit den Vorwürfen habe der Mitarbeiter schockiert reagiert und diese zurückgewiesen, berichteten die Vorgesetzten von der Krisensitzung. Dennoch habe er sich kooperativ gezeigt.

Sex-Videos auf dem Handy gemeinsam angesehen?

Eine Kripo-Beamtin erklärte vor Gericht, dass auf dem Handy des Mannes mehrere Sex-Videos abgespeichert gewesen seien, die er mit der Frau angesehen haben soll. Dass die Frau Videos und Realität miteinander verwechselt, hielt der Gutachter für unwahrscheinlich. Die Polizistin berichtete außerdem von einem Gespräch mit einem Arzt des Angeklagten, der erklärt habe, dass sexuelle Handlungen erschwert, aber möglich seien – denn es stand die Frage im Raum, ob es dem Angeklagten körperlich überhaupt möglich gewesen wäre, die Übergriffe auszuführen.

Klar wurde bei der Verhandlung auch, dass die betroffene Frau prinzipiell kontaktfreudig und sexuell aktiv ist. In der Einrichtung hat sie einen festen Partner, auch zuvor hatte sie bereits Sexualkontakte gepflegt. Außerdem soll ihr ein mittlerweile verstorbener Bewohner Geld dafür geboten haben, sie zu küssen. Auch schilderten mehrere Beteiligte, dass die Frau theoretisch in der Lage ist, sich in bestimmten Situationen körperlich zur Wehr zu setzen.

Das Urteil wird am Donnerstag, 9. Januar, erwartet.