Berufungsprozess wegen möglicher Falschaussage: Auch im dritten Anlauf kein Urteil

Die Berufungsverhandlung gegen einen Schwandorfer (50), der im Mai 2023 in einem Prozess am Amtsgericht Schwandorf als Zeuge gelogen haben soll, konnte auch im dritten Anlauf nicht zu Ende gebracht werden. Die Verhandlung wurde auf Antrag des Verteidigers des Angeklagten, Marius Hoser, erneut unterbrochen.
Bei dem besagten Prozess am Amtsgericht Schwandorf musste sich ein Schwandorfer Rechtsanwalt verantworten, der laut Anklage zwei Mandanten mit gegenlaufenden Interessen im gleichen Bußgeldverfahren vertreten haben soll. Er wurde wegen des Vorwurfs des Parteiverrats zu einer hohen Geldauflage verurteilt. Während des Verfahrens hatte der nun Angeklagte, ein 50-jähriger Schwandorfer, als Zeuge vor Gericht behauptet, dass er den Juristen nicht als Verteidiger beauftragt habe und er somit kein Mandant des Juristen gewesen sei.
Angeklagter war zu zehn Monaten Haft verurteilt worden
Der aktuell Angeklagte war deshalb wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht in erster Instanz im Juli 2024 am Amtsgericht Schwandorf schuldig gesprochen und auch unter dem Aspekt seiner vielen Vorstrafen zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der 50-Jährige und sein Verteidiger Marius Hoser hatten daraufhin Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt.
Nachdem die Berufungsverhandlung am 10. Dezember 2024 am Landgericht Amberg wegen der Erkrankung eines wichtigen Zeugen durch das Gericht ausgesetzt werden musste, konnte auch die Fortsetzungsverhandlung am 19. Dezember 2024 nicht zum Abschluss gebracht werden. Zwischenzeitlich waren die Büroräume des Schwandorfer Anwalts, der am ersten Tag der Berufungsverhandlung als Zeuge aufgetreten war und die Aussage des Beschuldigten bestätigt hatte, auf Antrag der Staatsanwaltschaft durchsucht und eine Reihe von Akten sichergestellt worden. Laut Auskunft des Gerichts hätten diese den Vorwurf der uneidlichen Falschaussage erhärtet.
Da Verteidiger Hoser über den Inhalt der sichergestellten Akten zu Beginn des zweiten Verhandlungstages noch keine Kenntnis hatte, beantragte er eine erneute Aussetzung des Berufungsverfahrens.
Eigentlich sollte das Verfahren bei der gestrigen Fortsetzung endgültig zu Ende gebracht werden. Doch auch diesmal musste Verteidiger Hoser zu Beginn der Verhandlung feststellen, dass er die sichergestellten Akten immer noch nicht zur Einsicht erhalten habe. Er beantragte deshalb eine neuerliche Aussetzung des Verfahrens.
Probleme beim Einscannen
Das Gericht habe zwar veranlasst, dass die Unterlagen dem Verteidiger zugestellt werden, doch scheint es Probleme beim Einscannen der Akten gegeben zu haben, wie Richter Peter Hollweck bei Recherchen während einer Verhandlungsunterbrechung erfahren habe.
Staatsanwalt Johannes Weiß sah dagegen eine neuerliche Aussetzung nicht als notwendig an, da aus seiner Sicht die sichergestellten Unterlagen und Datenträger keine Aktenbestandteile, sondern Asservate seien. Er bot dem Verteidiger an, ihn in einer einstündigen Unterbrechung die Gelegenheit zu geben, die Akten zu sichten.
Hoser lehnte das Angebot jedoch ab. „Meine Bereitschaft, die Akten schnell durchzuschauen ist nicht sonderlich groß“, sagte er. Die Staatsanwaltschaft habe drei Wochen Zeit gehabt, ihm die Akten zur Verfügung zu stellen.
Nachdem Staatsanwalt Johannes Weiß dem Angeklagten vorgeworfen hatte, die Verhandlung nur verzögern zu wollen, erwiderte dieser: „Soll ich hier was gestehen, was nicht den Tatsachen entspricht?“ Richter Hollweck verwies daraufhin auf eine Reihe von Indizien, dass es entgegen der Einlassung des Angeklagten eine Mandatierung des Schwandorfer Anwalts gegeben habe. Er lehnte zwar eine neuerliche Aussetzung des Verfahrens ab, gewährte aber eine Unterbrechung der Verhandlung, die innerhalb einer dreiwöchigen Frist fortgesetzt werden müsse. Ein neuer Termin soll noch bekanntgegeben werden.