Mögliche Falschaussage vor Gericht: Verdacht gegen Schwandorfer hat sich erhärtet

Hat ein 50-Jähriger Schwandorfer als Zeuge vor Gericht gelogen oder nicht? Diese Frage beschäftigt die Justiz weiter. Am Landgericht Amberg läuft derzeit die Berufungsverhandlung, denn der Angeklagte will die Strafe nicht akzeptieren. Am zweiten Sitzungstag wurden nun aber pikante Details bekannt, die den Beschuldigten erheblich belasten.
Wie berichtet, wurde der 50-Jährige wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht in erster Instanz durch das Amtsgericht schuldig gesprochen. Konkret ging es um einen Prozess, der am 22. Mai 2023 stattfand und wo der nun Beschuldigte als Zeuge geladen war. Angeklagt war ein Anwalt, der sich wegen des Vorwurfs des Parteiverrats verantworten musste.
Er hatte laut Anklage zwei Mandanten mit gegenlaufenden Interessen im gleichen Sachverhalt vertreten. Am Ende wurde er zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Richterin Kathrin Heitzer war damals der Argumentation der Verteidigung nämlich nicht gefolgt, dass einer der Mandanten gar kein Mandant des Anwaltes war, sondern ihn nur um Akteneinsicht gebeten hatte.
Jurist soll nicht als Verteidiger beauftragt worden sein
Das hatte der aktuell Beschuldigte vor Gericht ebenfalls so bestätigt. Er beteuerte im Zeugenstand, dass der Jurist von ihm nicht als Verteidiger beauftragt worden sei. Das Gericht hatte die Aussage als unwahr gewertet. Der damalige Staatsanwalt Fabian Hoffmann hatte im Anschluss an die Verhandlung gegen den Zeugen ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht eingeleitet.
Am Amtsgericht Schwandorf war der inzwischen 50-Jährige im Juli 2024 schuldig gesprochen und zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.
Die erste Berufungsverhandlung vergangene Woche ging ohne Ergebnis zu Ende. Da ein wichtiger Zeuge wegen einer Erkrankung nicht zum Gerichtstermin erscheinen konnte, der Beschuldigte aber weiterhin behauptete, bei seiner Zeugenaussage am Amtsgericht Schwandorf nicht gelogen zu haben, musste die Sitzung unter dem Vorsitz von Richter Peter Hollweck unterbrochen werden.
Paukenschlag am zweiten Tag der Berufungsverhandlung
Einen Paukenschlag gab es nun am Donnerstag, dem zweiten Tag der Berufungsverhandlung. Beschuldigter und Verteidiger hatten noch gar nicht richtig Platz genommen, da verkündete Richter Hollweck, dass in der Zwischenzeit bei dem besagten Juristen die Büroräume durchsucht worden seien, um Hinweise auf eine mögliche Mandatierung zu finden.
Nach der Sicherstellung von Akten hätten sich neue Anhaltspunkte ergeben. Laut Staatsanwalt Johannes Weiß habe sich dadurch der bisherige Verdacht der Falschaussage des damaligen Zeugen, dem heute 50-jährigen Schwandorfer, erhärtet. Er appellierte nochmals eindringlich in Richtung Verteidiger und Beschuldigter, die Berufung zurückzunehmen.
Da Rechtsanwalt Marius Hoser davon aber bisher nichts erfahren haben will, beantragte er eine neuerliche Aussetzung der Berufungsverhandlung. Unter diesen Voraussetzungen könne er seinen Mandanten nicht ordnungsgemäß verteidigen, so der Anwalt.
Verhandlung wird am 9. Januar fortgesetzt
Der am Donnerstag geladene Zeuge, ein Mitarbeiter des Polizeiverwaltungsamtes Viechtach, der gegenüber dem Beschuldigten sowie gegen einen weiteren Mann in derselben Angelegenheit Bußgeldbescheide erlassen hatte, wurde trotzdem noch verhört.
Er hat den Beschuldigten ebenfalls belastet. Er bestätigte nämlich, dass in beiden Fällen Einsprüche gegen die Bescheide eingelegt worden seien und er daraufhin mit dem besagten Juristen telefoniert habe und dabei um die Zusendung der Akten gebeten worden sei. Über diese Telefongespräche habe er auch Vermerke gefertigt, die dem Gericht vorliegen.
Die Fortsetzung der Berufungsverhandlung wurde auf den 9. Januar 2025 um 9 Uhr terminiert.