Die Sucht trieb einen Rodinger quer durch den Landkreis Cham: Zwei Jahre und neun Monate Haft

Von Kilian Graef · 8. Januar 2025 um 18:17

Ein junger Mann aus Roding (Landkreis Cham) hatte eine schwere Kindheit, ist abhängig von einer der härtesten Drogen – Fentanyl – und stahl sich quer durch den Landkreis, um seine Sucht zu finanzieren. Er machte auch vor Kirchen nicht halt und gab einem Minderjährigen harte Drogen.

Als Richter Daniel Killinger am Mittwoch das Urteil gegen den angeklagten gebürtigen Rodinger verkündet, betont er, dass dieser nun die „letzte Chance“ darauf hat, aus seinem „Sumpf zu entkommen.“

Der junge Mann hatte eine schwere Kindheit, ist abhängig von einer der härtesten Drogen – Fentanyl – und stahl sich quer durch den Landkreis Cham, um seine Sucht zu finanzieren. Seine Diebestour startete Ende März in Roding. Genauer gesagt in der Stadtpfarrkirche. Dort steckte er sich eine Spendenbox in die Jackentasche. Der Inhalt: mindestens 150 Euro.

Betrunkenen um 2000 Euro gebracht: Aufeinandertreffen im Gerichtssaal

Einen Monat später schien dem jungen Erwachsenen das Geld wieder auszugehen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, einem Mann, der nach einem durchzechten Nachmittag gegen 19.35 Uhr an der Jet-Tankstelle in Cham einschlief, ein Handy im Wert von rund 1200 Euro und seine Geldbörse entwendet zu haben. Mit einer der Debitkarten aus der Geldbörse soll er 1900 Euro und mit der anderen 100 Euro abgehoben haben.

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Den Geschädigten (38), der ebenfalls in Roding geboren ist, schaute der Angeklagte regungslos an, als er von seinen Erinnerungen erzählte und den Angeklagten immer wieder nach Bestätigung fragte. Beide fingen am Nachmittag in einer Gruppe an zu trinken, behauptete der 38-Jährige. Er habe eine ganze Flasche Wodka getrunken, was auch das Nickerchen erklärt. Was dann passiert ist, weiß der 38-Jährige nicht mehr. Nur eines: als er wieder wach wurde, waren Handy und Geldbörse weg.

Überwachungsbilder zeigen, dass der Rodinger und seine 17-jährige Freundin mit dem Smartphone und dem Geldbeutel in der Hand insgesamt 2000 Euro abbuchten. Die Pins für die Karten waren auf dem Smartphone gespeichert, das man mit Gesichtserkennung entsperren konnte. Als der 38-Jährige das Handy zurückbekam, war die Pin in das Geburtsdatum des Angeklagten geändert. Dieser traf wohl wenige Tage nach der Tat die Mutter des Geschädigten, die ihn konfrontierte. Daraufhin zahlte der stark Verschuldete 50 Euro zurück.

Vorbestraft und 15.000 Euro Schulden

Beim Verlassen des Sitzungssaals fragte der 38-Jährige den Angeklagten: „Du hattest meiner Mutter versprochen, dass du das restliche Geld zurückzahlst. Wann kann ich damit rechnen?“ Die Gegenfrage des jüngeren Mannes, dessen Füße aneinandergekettet waren: „Ich bin in Haft. Wie soll das gehen?“ Außerdem hat er 15 000 Euro Schulden wegen Schadenersatzzahlungen aus einem anderen Verfahren, wegen dem er vor dem Antritt der neuen Haftstrafe erst noch ein paar Monate im Gefängnis verbüßen muss.

Weil sich der Zeuge aufgrund des Alkoholrausches nicht mehr an alles erinnern konnte, war es nicht möglich festzustellen, ob Handy und Geldbörse wirklich geklaut, oder doch freiwillig ausgehändigt wurden. Der Vorwurf des Diebstahles wurde in diesem Fall von der Staatsanwältin zurückgenommen. Für den Computerbetrug wurde er jedoch bestraft.

Einen anderen Diebstahl, Mitte Mai, gab der Angeklagte dafür vollumfänglich zu. Er stahl etwa 600 Euro aus einem Szenelokal in Cham.

Eine weitere Tat, die im Raum stand, soll sich wenige Tage später in Bad Kötzting ereignet haben. Mit einem heute 18-Jährigen, der in späteren Anklagepunkte noch wichtig werden sollte, sei er in einer unabgeschlossene Wohnung eingedrungen, so die Anklage. Die beiden hörten dort Geräusche. Bei der Flucht schnappte sich der damals erst 17-Jährige Wohnungs- und Autoschlüssel aus einer Schale und soll sie laut Anklage seinem älteren Kumpanen gegeben haben. Der jüngere Mann war als Zeuge geladen. Er wirkte in sich gekehrt. Seine Füße waren wie die des Angeklagten aneinander gekettet, und er wurde, weil er derzeit selbst in München inhaftiert ist, von zwei bewaffneten Beamten begleitet. Der 18-Jährige war wortkarg. „Ich war oft auf Benzos. Deswegen kann ich mich kaum erinnern“, war sein einziger vollständiger Satz. Benzodiazepine sind starke Schmerz- und Beruhigungsmittel. Wegen fehlender Beweislast wurde der Anklagepunkt eingestellt.

Nicht aber ein anderer Diebstahlsversuch, an dem das Duo am 21. Juni scheiterte. In der Klosterkirche in Cham versuchten die beiden mindestens zwei Opferstöcke aufzubrechen, um an das Geld darin zu kommen. Das gab der gebürtige Rodinger zu.

Fentanyl für 17-Jährigen

Eine besonders große Auswirkung auf das Strafmaß hatte der letzte Anklagepunkt der Verhandlung. Der Süchtige soll den damals 17-Jährigen mehrfach Fentanylpflaster mitrauchen lassen haben. Im Gespräch waren insgesamt 20 Konsumeinheiten. Die Pflaster werden nur bei starken Schmerzen verschrieben. Wenn man es als Rauschmittel verbraucht, soll es bis zu 50 Mal stärker wirken als Heroin. Weil sich der damals Minderjährige auch daran nicht mehr erinnern kann, einigten sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf, dem Rodinger zu glauben. Der gab zu, dem Jüngeren maximal zehn Konsumeinheiten verabreicht zu haben. Beim ersten Mal ließ er den mittlerweile 18-jährigen auf der Chamer Bahnhofstoilette mitrauchen.

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Spät in der Verhandlung, kam auch ein Sachverständiger, ein Oberarzt aus Straubing zu Wort, der versicherte, dass der Angeklagte aus Suchtdrang gehandelt habe. Für den Arbeitslosen stellten sich in diesen Monaten täglich nur folgende Fragen, sagte der Mediziner: „Wo schlafe ich? Wie komme ich an Essen? Wie befriedige ich meine Sucht?“ Er habe jeden Tag ein halbes Pflaster Fentanyl geraucht.

Seine Sucht, die Geständnisse und die Reue, die der Mann zeigte, wirkten sich strafmildernd aus. „Sie sind noch jung, sie können noch etwas reißen“, sagte Richter Daniel Killinger in der Urteilsbegründung. Teil seiner Haft, die zwei Jahre und neun Monate dauern wird, soll eine Entzugstherapie über anderthalb Jahre sein. „Ihnen wurde vom Sachverständigen eine Erfolgsaussicht attestiert“, sagte Killinger. „Sie müssen dran bleiben, dann können sie das schaffen.“